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Stand: 21.07.2026

Curio und Wirth (AfD) gegen Dobrindts Reform des Nachrichtendienstrechts

Link Beschreibung

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag wendet sich in einer Pressemitteilung von Gottfried Curio und Christian Wirth gegen die geplante Reform des Nachrichtendienstrechts, die das Bundeskabinett laut Fraktion am 13. August 2026 beschließen soll. Kritisiert werden Befugnisse, Datenströme zu verändern, zu löschen oder falsche Informationen einzuspeisen, sowie die Anwerbung Minderjähriger als Vertrauenspersonen. Die Fraktion wirft Innenminister Alexander Dobrindt eine "Scheinbegründung" vor.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Der zugrunde liegende Sachstand lässt sich unabhängig von der Fraktion bestätigen. Das Bundesinnenministerium hat Anfang Juli 2026 einen knapp 700-seitigen Referentenentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts veröffentlicht, der die Befugnisse von Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst grundlegend ausweitet. Nach Angaben der Legal Tribune Online soll der Entwurf dem Vernehmen nach noch im Sommer im Kabinett beschlossen werden, ein exaktes Datum nennt der Bericht nicht. Ein festes Kabinettsdatum wie der von der Fraktion genannte 13. August 2026 ist unabhängig nicht bestätigt und daher als Angabe der Fraktion zu werten, nicht als feststehende Tatsache.

Die von Wirth und Curio kritisierten Befugnisse selbst sind im Entwurf tatsächlich so vorgesehen. netzpolitik.org beschreibt, dass der Verfassungsschutz laut Entwurf Geräte manipulieren, Daten umleiten, löschen oder Fehlinformationen verbreiten darf ("Hackback"). Auch die von der Fraktion angeprangerte Anwerbung Minderjähriger als Vertrauenspersonen findet sich im Entwurf: Die Junge Freiheit berichtet, dass Jugendliche ab 16 Jahren in Ausnahmefällen als V-Personen eingesetzt werden sollen. Beide Kritikpunkte der Fraktion sind damit sachlich zutreffend.

Diese Kritik ist zudem keineswegs auf die AfD beschränkt. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hält den Entwurf laut taz: Kritik an Geheimdienstreform "in weiten Teilen" für verfassungswidrig, weil er unverhältnismäßig in Grundrechte eingreife. Auch der Grünen-Politiker Konstantin von Notz, stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, und die Bundesbeauftragte für Datenschutz kritisieren laut demselben Artikel die geplante Aufweichung der Kontrolle. Die Warnung vor einer Ausweitung der Überwachungsbefugnisse ist also eine breit geteilte, von Bürgerrechtsorganisationen und Fachpolitikern über Parteigrenzen hinweg getragene Position, nicht exklusiv AfD-Rhetorik.

Bemerkenswert ist der Kontrast zu einer zweiten Pressemitteilung, die die AfD-Bundestagsfraktion am selben Tag veröffentlichte. Darin fordert Markus Frohnmaier ein härteres Vorgehen gegen Linksextremismus und verlangt, dass die Bundesregierung die Initiative von US-Außenminister Marco Rubio gegen Linksextremismus vorbehaltlos unterstützt. Am selben Tag verlangt die Fraktion also einerseits mehr Handlungsspielraum der Sicherheitsbehörden gegen ein politisches Lager, während sie andererseits vor erweiterten Befugnissen derselben Behörden warnt. Das ist kein Beleg für Unaufrichtigkeit im engeren Sinn, da sich die beiden Positionen auf unterschiedliche Instrumente beziehen (offene Sicherheitsarbeit gegen Linksextremismus versus verdeckte Manipulationsbefugnisse des Verfassungsschutzes), macht aber deutlich, dass die Fraktion Überwachungsbefugnisse selektiv beurteilt, je nachdem, gegen welches politische Lager sie sich richten könnten.

Fazit

Die von der AfD-Fraktion kritisierten Befugnisse, darunter die Manipulation von Datenströmen durch den Verfassungsschutz und die Anwerbung Minderjähriger als Vertrauenspersonen, sind im Referentenentwurf tatsächlich vorgesehen und werden auch von Bürgerrechtsorganisationen und Fachpolitikern unabhängig kritisiert. Der von der Fraktion genannte Kabinettstermin am 13. August 2026 ist dagegen nicht unabhängig bestätigt. Auffällig bleibt, dass dieselbe Fraktion am selben Tag mehr Härte der Sicherheitsbehörden gegen Linksextremismus forderte.