Link Beschreibung
Pressemitteilung der AfD-Bundestagsfraktion vom 5. September 2026. Die Abgeordnete Christina Baum, Mitglied im Gesundheitsausschuss, behauptet, Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zu Corona-Impffolgen aus den Jahren 2020 bis Ende 2025 seien über das Robert-Koch-Institut an das Paul-Ehrlich-Institut gegangen und würden dort zurückgehalten. Gefordert wird die "sofortige, unzensierte Offenlegung und unabhängige wissenschaftliche bundesweite Auswertung" dieser Daten sowie der SafeVac-2.0-Studie.
Faktenfackel Bewertung
Der Datenweg existiert, ist aber kein Geheimnis
Die von Baum beschriebene Route, wonach Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen über das Robert-Koch-Institut an das Paul-Ehrlich-Institut gehen, ist kein verborgener Mechanismus. Es handelt sich um die reguläre, gesetzlich verankerte KV-Impfsurveillance des Robert-Koch-Instituts: Nach § 13 Absatz 5 Satz 1 Infektionsschutzgesetz übermitteln alle 17 Kassenärztlichen Vereinigungen bundesweit pseudonymisierte Abrechnungsdaten quartalsweise an das RKI, das sie auch "für Zwecke der Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen (Pharmakovigilanz)" an das Paul-Ehrlich-Institut weiterleitet. Begonnen 2004 als gemeinsames Projekt mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, ist das Verfahren seit 2020 im Infektionsschutzgesetz gesetzlich verankert (RKI: Datensatzbeschreibung KV-Impfsurveillance). Ergebnisse werden über das öffentliche Dashboard VacMap und auf GitHub veröffentlicht. Dass entsprechende Daten "vorliegen", ist richtig, aber keine Enthüllung, sondern der bekannte Regelweg.
Die konkrete Angabe zu Brandenburg, Datenübermittlung vollständig für 2020 bis Ende 2025, stammt nicht aus einer eigenen Recherche der AfD-Fraktion, sondern aus einer Kleinen Anfrage der Brandenburger BSW-Abgeordneten Christian Dorst und Andreas Kutsche, über die die Berliner Zeitung am 28. August 2026 berichtete. Dem Bericht zufolge verweist die Landesregierung auf die Zuständigkeit des Bundes, während die BSW-Fraktion darin eine Verletzung der staatlichen Fürsorgepflicht sieht. Baum übernimmt damit den Befund einer anderen Partei, ohne das in der Pressemitteilung offenzulegen.
Ein Antrag wurde tatsächlich abgelehnt, allerdings mit anderer Begründung als "Vorsatz"
Der Vorwurf zur Enquete-Kommission lässt sich teilweise bestätigen, in seinem Kern aber nicht so, wie ihn Baum darstellt. In der 15. Sitzung der Corona-Enquete-Kommission des Bundestages scheiterte ein Vorschlag des AfD-Abgeordneten Kai-Uwe Ziegler und des von der AfD benannten Sachverständigen Stefan Homburg, die KV-Abrechnungsdaten und die Daten der SafeVac-2.0-App offiziell anzufordern. Dass dabei Union, SPD, Grüne und Linke gegen die Anforderung stimmten, ist laut NIUS-Bericht "nach Darstellung Homburgs" so, also die Sicht des von der AfD benannten Sachverständigen, nicht eine eigene Feststellung von NIUS. Bestätigt ist davon nur die Union: NIUS fragte alle vier Fraktionen an, aber nur ein Sprecher der Unionsfraktion antwortete und begründete die Ablehnung damit, die Kommission solle "nach vorne blicken", zudem fehlten "die gesetzlichen Grundlagen" für eine solche Datenanforderung. SPD, Grüne und Linke reagierten laut NIUS nicht auf die Anfrage, sodass ihr Abstimmungsverhalten in diesem Punkt unbelegt bleibt. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte laut demselben Bericht, es sei unklar, ob die Auswertung technischer Datensätze überhaupt zu den Aufgaben einer Enquete-Kommission gehöre, eine Rechtspflicht zur Übermittlung bestehe nicht.
Diese Begründungen sind ein Streit über Zuständigkeit und Mandat der Kommission, kein Beleg für "organisiertes Unterdrücken" oder "Vorsatz", wie Baum es formuliert. Ob die Ablehnung politisch nachvollziehbar ist, steht auf einem anderen Blatt als die Frage, ob dahinter eine gezielte Vertuschung steckt.
SafeVac 2.0 ist unveröffentlicht, aber nicht wegen einer Sperre
Die App-Studie SafeVac 2.0 des Paul-Ehrlich-Instituts erfasste zwischen Dezember 2020 und September 2022 Rückmeldungen von mehr als 700.000 Geimpften. Die Datenerhebung endete Ende 2023, eine vollständige Auswertung steht bis heute aus. NIUS hielt im März 2026 fest, das Institut habe die Veröffentlichung "bereits vor vier Jahren" angekündigt, "bis heute" sei das nicht geschehen. Das ist eine berechtigte Kritik an der Geschwindigkeit des Instituts, aber etwas anderes als eine bewusste Zurückhaltung fertiger Ergebnisse. Die laufenden PEI-Sicherheitsberichte zu COVID-19-Impfstoffen, zuletzt mit Stand 31. Dezember 2024 veröffentlicht, beruhen auf dem separaten Spontanmeldesystem und erscheinen regelmäßig öffentlich.
Warum Abrechnungsdaten allein Impfschäden nicht beweisen können
Baums Forderung unterstellt, die KV-Abrechnungsdaten würden bei Veröffentlichung ein bislang verborgenes Ausmaß an Impfschäden zutage fördern. Genau diese Art von Daten wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach ausgewertet, mit einem anderen Ergebnis. Ein dpa-Faktencheck zu vergleichbaren Diagnosecodes der Techniker Krankenkasse stellte 2022 fest, dass die einschlägigen ICD-10-Codes ("T88.0", "T88.1", "Y59.9", "U12.9") sowohl harmlose, kurzzeitige Impfreaktionen wie Armschmerzen oder Fieber als auch die seltenen, meldepflichtigen Nebenwirkungen erfassen, ohne zwischen beidem zu unterscheiden. Die Krankenkasse selbst erklärte dazu, ein Rückschluss von der Zahl solcher Diagnosen auf die tatsächliche Zahl meldepflichtiger Nebenwirkungen sei falsch. Vergleichbare Auswertungen der Krankenkasse BKK ProVita und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung kamen laut denselben dpa-Faktenchecks ebenfalls zu keinem Beleg für eine bislang unbekannte Häufung schwerer Impfschäden. Abrechnungsdiagnosen sind ein Hinweisgeber für die Pharmakovigilanz, kein Instrument, das für sich allein Kausalität zwischen Impfung und Erkrankung belegt.
Wer ist Christina Baum?
Die Pressemitteilung reiht sich in ein wiederkehrendes Muster: Auch in zwei früheren Faktenfackel-Bewertungen zu Christina Baum (Pharmakovigilanz-Pressemitteilung vom April 2026, "Menschenversuch"-Aussage vom Mai 2026) wurde ein realer, aber begrenzter methodischer oder verfahrenstechnischer Befund zu einer Generalanklage gegen die Impfsicherheitsüberwachung zugespitzt. Baum gilt laut Tagesspiegel als Vertreterin des völkisch-rechten Flügels der AfD. Im Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD wird nach Angaben des Tagesspiegels nur ein Politiker noch häufiger zitiert als sie: Thüringens Landeschef Björn Höcke.
Fazit
Die Behauptung ist irreführend. Der beschriebene Datenweg von den Kassenärztlichen Vereinigungen über das Robert-Koch-Institut zum Paul-Ehrlich-Institut existiert tatsächlich, ist aber ein seit Jahren bekanntes, gesetzlich geregeltes und öffentlich dokumentiertes Überwachungsverfahren, keine geheime Datenhalde. Dass ein entsprechender Antrag in der Enquete-Kommission scheiterte, ist belegt, wenngleich sich die Zuordnung auf alle vier ablehnenden Fraktionen nur auf die Darstellung des von der AfD benannten Sachverständigen stützt und außer der Union keine Fraktion sie bestätigt hat. Die Union begründete ihre Ablehnung mit fehlendem Mandat und fehlender Rechtsgrundlage, nicht mit dem Ziel, Impfschäden zu verbergen. Dass die SafeVac-2.0-Auswertung des Paul-Ehrlich-Instituts Jahre nach Ende der Datenerhebung noch aussteht, ist ein berechtigter Kritikpunkt an der Geschwindigkeit der Behörde, belegt aber ebenfalls keinen Vorsatz. Und selbst wenn die KV-Abrechnungsdaten vollständig veröffentlicht würden: Vergleichbare Diagnosecode-Auswertungen anderer Krankenkassen haben in der Vergangenheit gerade nicht das bislang unbekannte Ausmaß an Impfschäden belegt, das Baum unterstellt. Aus einem ungeklärten Zuständigkeitsstreit und einer verzögerten Studienauswertung macht die Pressemitteilung einen vorsätzlichen, organisierten Vertuschungsvorwurf, für den sie selbst keine Belege liefert.
