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Stand: 06.09.2026

AfD-Fraktion: 1.500 Fälle organisierten Sozialbetrugs

Irreführend

Link Beschreibung

Pressemitteilung der AfD-Bundestagsfraktion vom 4. September 2026. Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher René Springer nennt über 1.500 Fälle organisierten Sozialleistungsbetrugs seit 2022, knapp 1.000 davon mit Strafanzeige. Die Zahlen stammen nicht direkt von der Bundesagentur für Arbeit, sondern aus einem Focus-Online-Bericht, der sich auf sie beruft. Springer leitet daraus ab, Banden aus Bulgarien, Rumänien und dem Westbalkan schleusten gezielt Menschen nach Deutschland und verschafften ihnen über kurze Minijobs dauerhaften Zugang zu Bürgergeld, Kindergeld und Krankenversicherung.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

In der Sache lässt sich die Zahl amtlich absichern, wenn auch nicht in der Präzision, mit der die Pressemitteilung sie präsentiert. Auf eine Kleine Anfrage der Grünen antwortete die Bundesregierung im Juli 2025, dass die gemeinsam von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen betriebenen Jobcenter 2023 genau 229 und 2024 genau 421 neue Verfahren wegen bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs eröffnet haben (Bundestag: Antwort auf die Kleine Anfrage, Drucksache 21/966 (22. Juli 2025)). Der von der Pressemitteilung zitierte FOCUS-Bericht setzt diese amtliche Reihe fort und bestätigt sie zugleich: Die Bundesagentur für Arbeit teilte FOCUS online auf Anfrage mit, dass die Jobcenter 2022 324 Fälle (156 Strafanzeigen), 2023 229 Fälle (120), 2024 421 Fälle (281), 2025 406 Fälle (315) und im ersten Halbjahr 2026 144 Fälle (94) registriert hätten, macht in der Summe 1.524 Verfahren mit 966 Strafanzeigen seit 2022 (FOCUS online: Mehr als 1500 Fälle: Bürgergeld-Banden zocken Jobcenter ab (3. September 2026)). Die amtlichen Werte für 2023 und 2024 aus der Bundestagsantwort decken sich exakt mit den FOCUS-Zahlen, was auch die dort zusätzlich genannten Jahre 2022, 2025 und 2026 glaubwürdig macht. Die Grundzahl der Pressemitteilung, über 1.500 Verfahren und knapp 1.000 Strafanzeigen, ist damit im Kern zutreffend.

Zwei Einschränkungen fehlen in der Pressemitteilung. Erstens erfasst die Statistik nur die 300 von der Bundesagentur für Arbeit mitbetriebenen Jobcenter, nicht die gut 100 rein kommunal organisierten, und die Dunkelziffer ist nach Angaben der Behörde selbst unbekannt. Zweitens ist die Definition eng: Ein Verfahren zählt nur dann als bandenmäßiger Leistungsmissbrauch, wenn bei nichtdeutschen Unionsbürgerinnen und -bürgern ein Arbeitsverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit vorgetäuscht wird, um den Leistungsausschluss nach § 7 SGB II zu umgehen (Bundestag, Drucksache 21/966, Seite 7). Die zitierte Zahl bezieht sich der amtlichen Definition nach also ausschließlich auf EU-Bürgerinnen und -Bürger.

Für die Größenordnung fehlt zudem ein Vergleichswert. Ende 2024 bezogen rund 400.000 EU-Bürgerinnen und -Bürger Bürgergeld (Mediendienst Integration: Wie viele EU-Bürger bekommen Sozialleistungen in Deutschland?), insgesamt waren es zuletzt rund 5,2 Millionen Menschen (netzpolitik.org: Misstrauen gegen Arbeitssuchende (2026)). Gemessen daran bleiben gut 1.500 Verfahren über dreieinhalb Jahre ein kleiner Bruchteil, deutlich unter einem halben Prozent der EU-Bürger im Leistungsbezug. Das entwertet die Fälle nicht, es ordnet sie nur ein: Die zuständige Vorständin der Bundesagentur für Arbeit, Vanessa Ahuja, beschreibt organisierten Leistungsmissbrauch selbst als nicht massenhaft, aber auch nicht auf Einzelfälle beschränkt, und betont ausdrücklich, das Phänomen sei nicht auf bestimmte Gruppen begrenzt (zitiert nach netzpolitik.org, siehe oben). Das widerspricht der Zuspitzung der Pressemitteilung auf Banden aus Bulgarien, Rumänien und dem Westbalkan.

Diese Zuspitzung hat eine zweite Schwachstelle. Der Westbalkan gehört nicht zur EU, seine Staatsangehörigen haben keine Freizügigkeit. Wer aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien oder Serbien zum Arbeiten nach Deutschland kommen will, braucht ein konkretes Jobangebot, ein Visum und die vorherige Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nach der sogenannten Westbalkanregelung, aktuell gedeckelt auf 50.000 Personen jährlich (Bundesagentur für Arbeit: Westbalkanregelung). Der in der Pressemitteilung beschriebene Weg über einen kurzen Minijob greift damit gerade nicht für diese Gruppe, sondern ausschließlich für EU-Bürgerinnen und -Bürger wie aus Bulgarien und Rumänien. Auch die öffentliche Debatte, die zuletzt an den Kommunalwahlerfolgen der AfD in Nordrhein-Westfalen festgemacht wurde, dreht sich laut Handelsblatt: Schluss mit Bürgergeld für EU-Minijobber wegen Sozialbetrugs? vor allem um Bulgarien und Rumänien, nicht um den Westbalkan.

Auch der rechtliche Kern der Pressemitteilung übertreibt. Springer beschreibt einen Zugang, der sich für die ganze Familie und zeitlich unbegrenzt öffne. Richtig ist, dass ein Arbeitsverhältnis EU-Bürgerinnen und -Bürgern den Status als Arbeitnehmer verschafft und damit vollen Zugang zu Sozialleistungen wie deutsche Staatsangehörige. Endet die Beschäftigung aber nach weniger als einem Jahr, bleibt dieser Status nach § 2 Absatz 3 Satz 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU nur noch sechs Monate lang bestehen, sofern die Arbeitsagentur die unfreiwillige Arbeitslosigkeit bestätigt (Gesetze im Internet: § 2 FreizügG/EU). Zeitlich unbegrenzt bleibt der Anspruch erst nach mehr als einem Jahr ununterbrochener Beschäftigung erhalten. Mit einem einzelnen mehrwöchigen Minijob öffnet sich also keine dauerhafte, sondern höchstens eine auf ein halbes Jahr befristete Tür. Wird die Beschäftigung dagegen nur vorgetäuscht, entfällt der Anspruch rückwirkend, genau das ist die gesetzliche Grundlage, auf der die Jobcenter die geschilderten Verfahren überhaupt erst eröffnen. Das in der Pressemitteilung beschriebene Muster wiederkehrender kurzer Scheinbeschäftigungen ist damit kein Nebeneffekt des Systems, sondern der Betrugsversuch selbst, den die genannten Fallzahlen dokumentieren sollen.

Fazit

Die Grundzahl der Pressemitteilung, über 1.500 Fälle organisierten Sozialleistungsbetrugs seit 2022 und knapp 1.000 Strafanzeigen, lässt sich sowohl durch amtliche Angaben für 2023 und 2024 als auch durch eine Auskunft der Bundesagentur für Arbeit an FOCUS online bestätigen. Die Einordnung darüber ist jedoch irreführend. Gemessen an rund 400.000 EU-Bürgern im Bürgergeldbezug handelt es sich um einen kleinen Bruchteil, den die zuständige BA-Vorständin selbst als nicht massenhaft und nicht auf bestimmte Gruppen begrenzt beschreibt. Die Behauptung, ein kurzer Minijob öffne einen zeitlich unbegrenzten Zugang, widerspricht der sechsmonatigen Befristung nach § 2 FreizügG/EU für kurz Beschäftigte. Und der Westbalkan, dessen Staatsangehörige mangels Freizügigkeit nur über ein Visumsverfahren einreisen können, passt nicht zu dem geschilderten Mechanismus, der laut amtlicher Definition ausschließlich EU-Bürger betrifft.