Link Beschreibung
Pressemitteilung der AfD-Bundestagsfraktion vom 4. September 2026. Der Abgeordnete Dr. Paul Schmidt beruft sich auf eine Studie der Technischen Universität Dänemark und der Newcastle University, um Reservekraftwerke als "extrem unwirtschaftlich" zu bezeichnen: Sie lieferten "nur vier Prozent des Jahres Strom". Daraus leitet die Fraktion die Forderung ab, den Ausbau von Wind und Sonne zu stoppen und in die Kernkraft zurückzukehren.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Die zitierte Studie existiert und ist eindeutig identifizierbar: Aleksander Grochowicz, Hannah C. Bloomfield und Marta Victoria, "Resilience metrics to guide back-up investments in the power system during extreme weather", erschienen in Nature Sustainability. Der Volltext ist auf nature.com nur mit Institutionszugang einsehbar, die inhaltsgleiche Vorabversion liegt aber offen zugänglich auf dem Preprint-Server arXiv vor (arXiv: Resilience metrics to guide back-up investments in the power system during extreme weather).
Die Vier-Prozent-Zahl steht tatsächlich in der Studie, beschreibt dort aber etwas anderes als die Pressemitteilung suggeriert. Im Text heißt es wörtlich, die Reserve-Kapazitäten seien "characterised by very low capacity factors (4% annually ...) running only during difficult periods in the winter" - vier Prozent ist der durchschnittliche Auslastungsgrad übers Jahr gerechnet, also das Verhältnis von tatsächlich erzeugter zu theoretisch bei Volllast möglicher Strommenge, nicht der Anteil der Jahresstunden, in denen die Anlagen überhaupt laufen. Für den reinen Volllastbetrieb nennt die Studie einen noch kleineren Wert: "dispatch at full capacity less than 50-100 hours/year". Die Pressemitteilung übersetzt den Fachbegriff Kapazitätsfaktor plakativ mit "liefern nur vier Prozent des Jahres Strom" - die Zahl ist nicht erfunden, aber ungenau übertragen.
Entscheidend ist, wofür die Studie diese Zahl anführt. Sie beschreibt die niedrige Auslastung nicht als Argument gegen Reservekraftwerke, sondern als Erklärung für ein Finanzierungsproblem: Weil sich die Investitionskosten solcher Anlagen nur in seltenen, aber schweren Extremwetterjahren refinanzieren, sind sie unter normalen Marktbedingungen kaum wirtschaftlich zu betreiben. Im Diskussionsteil ziehen die Autoren daraus eine klare Handlungsempfehlung: "Support schemes such as capacity mechanisms can address short-term stress, complemented by strategic reserves to manage long-term stress during challenging winters." Ein Kapazitätsmechanismus, der Betreibern von Reservekraftwerken eine Vergütung unabhängig von der tatsächlich gelieferten Strommenge zusichert, ist genau das Instrument, das die Studie empfiehlt, und genau das Prinzip, nach dem das vom Bundesnetzagentur umgesetzte Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) funktioniert. Die Fraktion zitiert die Studie also als Beleg gegen ein Gesetz, dessen Funktionsprinzip die Studie selbst vorschlägt.
Auch der zweite Teil der Forderung, den Ausbau von Wind und Sonne zu stoppen, findet in der Studie keine Stütze. Sie geht im Gegenteil davon aus, dass langfristige Versorgungssicherheit gerade aus ausreichend dimensionierten erneuerbaren Kapazitäten kommt: "back-up power capacities improve short-term resilience, whereas long-term resilience comes from the adequate size of the system and sufficient renewables", so Erstautor Grochowicz in der Pressemitteilung der beteiligten Hochschulen (EurekAlert: Expensive buffers could keep Europe's renewable power affordable). Kernkraft kommt in der Studie nur als fixierte Bestandsgröße im Modell vor, nicht als vorgeschlagene Lösung des beschriebenen Finanzierungsproblems.
Zu den Eckdaten des StromVKG: Für den ersten Gebotstermin am 8. September 2026 bestätigt die Bundesnetzagentur in einer eigenen Pressemitteilung ein Ausschreibungsvolumen von 4.500 Megawatt reduzierter Leistung, einen Höchstpreis von 244.000 Euro je Megawatt reduzierter Leistung und Jahr sowie eine Verpflichtung über 15 Jahre (Bundesnetzagentur: Start der Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten nach StromVKG). Dass es sich um zwei Ausschreibungsrunden mit je 4.500 Megawatt, zusammen 9 Gigawatt, handelt, bestätigt die Bundesnetzagentur auf ihrer Übersichtsseite zu den Ausschreibungen (Bundesnetzagentur: Ausschreibungen nach dem StromVKG). Offen ist dagegen der Höchstpreis der zweiten Runde: Das Gesetz verpflichtet die Bundesnetzagentur, den Höchstwert für jede Ausschreibung einzeln bekanntzugeben, die Bekanntmachung der zweiten Runde erfolgt erst am 10. November 2026. Die Rechnung der Fraktion (9.000 Megawatt mal 244.000 Euro mal 15 Jahre, macht rund 33 Milliarden Euro) unterstellt für die zweite Runde denselben Höchstpreis und denselben Verpflichtungszeitraum wie für die erste. Das ist bislang eine Annahme der Fraktion, keine von der Bundesnetzagentur bestätigte Zahl. Auch der bestätigte Teil der Rechnung beruht zudem auf dem Höchstpreis der Auktion, nicht auf einem tatsächlichen Zuschlagspreis. Ob die Gebote diesen Höchstpreis überhaupt erreichen, steht noch nicht fest, die ersten Ergebnisse werden für den 3. November 2026 erwartet.
Zur geforderten Kernkraft-Reaktivierung: Die Zahl "12 Gigawatt für 18 Milliarden Euro in zwei bis sechs Jahren" stammt aus einem Bericht der US-amerikanischen, pronuklearen Denkfabrik Radiant Energy Group, erstellt mit Unterstützung des deutschen pronuklearen Vereins Nuklearia, nicht von unabhängiger Seite (Nuklearia: Reaktivierung deutscher Kernkraftwerke wirtschaftlich sinnvoll? Neuer Bericht). Die drei Betreiberkonzerne der betroffenen Anlagen haben einer Reaktivierung bereits öffentlich widersprochen: RWE-Chef Markus Krebber sagte der Rheinischen Post Ende Dezember 2024, die Zeit für die drei RWE-Meiler, die für sechs Prozent der deutschen Stromproduktion gestanden hätten, sei abgelaufen, und EnBW-Kernkraftchef Jörg Michels bezeichnete im selben Zeitraum gegenüber der Augsburger Allgemeinen den Rückbau der fünf EnBW-Anlagen als "praktisch gesehen irreversibel" (Top Agrar: RWE lehnt Wiederhochfahren abgeschalteter Atomkraftwerke ab). Eon-Chef Leonhard Birnbaum bezeichnete eine Debatte über die Wiederinbetriebnahme als "befremdlich" und zu spät (Handelsblatt: Warum die Energiekonzerne keine Rückkehr der Atomkraft wollen).
Zu den "teuersten Strompreisen der Welt": Das ist übertrieben. Nach einer Auswertung von Verivox auf Basis von Daten aus 144 Ländern und Territorien lag der deutsche Haushaltsstrompreis im zweiten Quartal 2026 bei 35,6 Cent pro Kilowattstunde, weltweit Platz vier hinter Irland (42,6 Cent), Bermuda (38,8 Cent) und Belgien (37,4 Cent). Innerhalb der G20-Staaten hat Deutschland tatsächlich den höchsten Haushaltsstrompreis, mehr als doppelt so hoch wie der G20-Durchschnitt von rund 16,3 Cent (zfk: Strompreis Deutschland 2026 - Höchster Preis der G20). Höchster Preis der G20 und teuerster Preis der Welt sind zwei unterschiedliche Aussagen.
Solche Ranglisten vergleichen Endkundenpreise, und darin steckt immer auch die Entscheidung, wie ein Land seine Energiekosten verteilt. In Deutschland läuft über die Stromrechnung vieles, was anderswo aus dem allgemeinen Steuerhaushalt oder über feste Grundgebühren bezahlt wird. Der Branchenverband BDEW setzt für 2026 einen Durchschnitt von 37,0 Cent an, für einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch; dass Verivox auf 35,6 Cent kommt, liegt an abweichendem Stichtag und anderer Erhebungsmethode. Von diesen 37,0 Cent entfallen nur 15,17 Cent auf Beschaffung und Vertrieb. Der Rest sind 9,24 Cent Netzentgelt und 12,6 Cent Steuern, Abgaben und Umlagen, darunter 5,91 Cent Mehrwertsteuer, 2,05 Cent Stromsteuer, 1,67 Cent Konzessionsabgabe an die Kommunen, 1,56 Cent Aufschlag für besondere Netznutzung, 0,94 Cent Offshore-Netzumlage und 0,45 Cent KWKG-Umlage (BDEW: Strompreisanalyse August 2026 (PDF)). Gut ein Drittel des Preises ist damit politisch gesetzt und nicht das Ergebnis von Erzeugungskosten.
Wie stark der Strompreis an dieser Verteilungsfrage hängt, zeigt das laufende Jahr. Der Bund schießt 2026 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zu den Übertragungsnetzentgelten zu; ein Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden wird dadurch um rechnerisch rund 100 Euro im Jahr entlastet (Bundesregierung: Niedrigere Netzentgelte für 2026). Die Netzkosten selbst sind dadurch nicht gesunken, es zahlt sie nur eine andere Kasse. Im Strompreis schlägt sich das trotzdem nieder: Die Netzentgelte gingen laut BDEW um 1,7 Cent je Kilowattstunde zurück. Derselbe Verschiebebahnhof lässt einen Strompreis also steigen oder fallen, ohne dass sich an der Stromerzeugung irgendetwas ändert. Der BDEW weist zusätzlich darauf hin, dass sich ein Teil des deutschen Preisniveaus relativiert, sobald man die Kaufkraft der Länder einrechnet.
Die Kritik am deutschen Strompreisniveau ist damit nicht erledigt, im europäischen Vergleich liegt es unstrittig weit oben. Es heißt aber, dass eine Rangliste von Endkundenpreisen für sich genommen nicht belegt, dass Erzeugung oder Netzausbau in Deutschland teurer wären als anderswo.
Fazit
Die Behauptung ist irreführend. Die Vier-Prozent-Zahl existiert tatsächlich in der zitierten Studie, beschreibt dort aber den durchschnittlichen Auslastungsgrad der Reservekraftwerke und nicht deren Betriebszeit im Jahresverlauf. Vor allem zieht die Studie aus dieser niedrigen Auslastung die entgegengesetzte Schlussfolgerung: Weil sich solche Anlagen am freien Markt kaum finanzieren, empfiehlt sie einen Kapazitätsmechanismus wie das StromVKG. Die Fraktion fordert dessen Abschaffung. Auch der Vorschlag, den Wind- und Solarausbau zu stoppen, widerspricht der Studie, die langfristige Versorgungssicherheit ausdrücklich an ausreichend dimensionierte erneuerbare Kapazitäten koppelt. Die Rechnung zum StromVKG-Fördervolumen ist nur für die erste von zwei Ausschreibungsrunden mit amtlichen Zahlen unterlegt, für die zweite unterstellt die Fraktion einen Höchstpreis, den die Bundesnetzagentur noch gar nicht bekannt gegeben hat, und rechnet zudem mit dem Auktionshöchstpreis statt einem realen Zuschlag. Die als Alternative angepriesene Kernkraft-Reaktivierung stützt sich auf einen Bericht einer pronuklearen Denkfabrik, nicht auf unabhängige Zahlen, und wird von allen drei betroffenen Betreiberkonzernen als technisch nicht mehr umsetzbar zurückgewiesen. Und Deutschland hat zwar die höchsten Strompreise der G20, aber nicht die höchsten der Welt. Gut ein Drittel dieses Preises besteht ohnehin aus Steuern, Abgaben und Umlagen, die andere Länder teilweise über den Staatshaushalt abrechnen, weshalb ein Preisranking allein wenig über die Kosten der Energieversorgung aussagt.
