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Stand: 25.08.2026

Naujok dreht vzbv-Umfrage gegen den Smart Meter

Irreführend

Link Beschreibung

Pressemitteilung der AfD-Bundestagsfraktion vom 24. August 2026. Edgar Naujok, Mitglied im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung, stützt sich auf eine Zahl aus einer Befragung von Messstellenbetreibern: "Wenn 91 Prozent der Messstellenbetreiber Probleme beim Rollout sehen und gleichzeitig Kundendaten durch Hackerangriffe gefährdet werden, muss die Bundesregierung endlich den Smart Meter-Zwang umgehend zurücknehmen." Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende müsse "grundlegend revidiert werden".

Faktenfackel Bewertung

Von wem die 91 Prozent stammen

Die Zahl ist richtig abgeschrieben. Sie stammt aus einer Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands, veröffentlicht am 21. August 2026, drei Tage vor der Pressemitteilung. Die Überschrift dort lautet: "91 Prozent der befragten Messstellenbetreiber sehen Probleme beim Smart Meter-Rollout."

Ein Wort fehlt in Naujoks Fassung, und es ist das entscheidende. Er schreibt "91 Prozent der Messstellenbetreiber", der vzbv schreibt "der befragten Messstellenbetreiber". Was dazwischenliegt, steht im Chartbericht zur Befragung: Angeschrieben wurden alle 1.162 Messstellenbetreiber, die am 16. April 2026 im Codeverzeichnis des BDEW gelistet waren. Geantwortet haben 199. Die 91 Prozent beziehen sich auf diese 199, das sind laut Bericht 181 Unternehmen.

Auf alle angeschriebenen Unternehmen gerechnet sind die 181 also 15,6 Prozent, nicht 91. Die 963 Unternehmen, die gar nicht geantwortet haben, sind 82,9 Prozent; über sie sagt die Befragung nichts, weder in die eine noch in die andere Richtung. Ausdrücklich keine Probleme sehen rund zehn Unternehmen, weitere rund zehn machten keine Angabe.

Das entwertet die Befragung nicht. Ein Rücklauf von 17 Prozent ist für eine Unternehmensbefragung nicht ungewöhnlich, und wer den Rollout ausführt und Ärger damit hat, antwortet erfahrungsgemäß eher als wer keinen hat. Genau deshalb trägt der Satz "91 Prozent der Messstellenbetreiber" nicht: Er macht aus einer Aussage über 199 Antwortende eine über die ganze Branche. Alle folgenden Prozentwerte aus der Befragung haben dieselbe Basis von 199 und sind entsprechend zu lesen.

Wonach gefragt wurde

Entscheidend ist, worin die Befragten die Probleme sehen. Auf die Frage nach den Problemfeldern nannten sie die Komplexität der gesetzlichen Vorgaben (80 Prozent), häufige Gesetzesänderungen (77 Prozent), technische Komplexität (74 Prozent), die Marktkommunikation zwischen den Marktakteuren (56 Prozent), fehlende Wirtschaftlichkeit bei kleinen Einbauzahlen (56 Prozent) und fehlende Standardisierung (55 Prozent). In den offenen Antworten kommen IT- und Schnittstellenprobleme dazu, Mobilfunklöcher, fehlende Fachkräfte, lange Lieferzeiten bei Smart-Meter-Gateways.

Das ist durchgehend eine Klage darüber, wie eingebaut wird, nicht darüber, dass eingebaut wird. Die Befragten sind die Unternehmen, die den Rollout ausführen; ihr Thema ist die Umsetzung.

Was dieselben Befragten als Lösung nennen

Der Chartbericht stellt die Lösungsfrage mit elf vorgegebenen Antwortoptionen, Mehrfachnennung möglich. Die meistgenannte ist die Beibehaltung des gesetzlichen Rahmens: 51 Prozent der Antwortenden, also rund 100 der 199 Unternehmen und damit 8,7 Prozent aller Angeschriebenen. Es folgen mehr Standardisierung (40 Prozent, laut Bericht 80 Unternehmen), eine Qualitätsprüfung der Marktkommunikations-Software (32 Prozent), die Einhaltung der Vorgaben durch die Marktakteure (30 Prozent), eine Neuausrichtung der Marktkommunikation (29 Prozent) und eine zentrale Datenstelle (27 Prozent). Die übrigen fünf Optionen liegen zwischen 10 und 20 Prozent.

Ein Ende des Rollouts steht auf dieser Liste nicht. Es taucht überhaupt nur einmal auf, im Freitextfeld: Unter den 40 Unternehmen, die einen sonstigen Punkt eintrugen, nennt jemand die "Streichung des Rollouts für Privathaushalte". In derselben Aufzählung steht direkt daneben der Wunsch nach einem "Full-Rollout". Naujoks Forderung ist damit ausgerechnet die Antwort, die in der von ihm zitierten Befragung am seltensten vorkommt.

Der vzbv zieht denselben Schluss wie seine Befragten. Energieexperte Henning Herbst sagt: "Ein noch schnellerer Einbau von Smart Metern allein löst keine Probleme. Entscheidend ist, dass die Technik funktioniert und Verbraucherinnen und Verbraucher einen konkreten Nutzen haben." Der Verband fordert, die bestehenden Probleme zu lösen, bevor neue Quoten kommen.

Der Hackerangriff

Der zweite Teil der Pressemitteilung stimmt ebenfalls im Kern. Mitte Juli 2026 haben Angreifer bei einem Dienstleister aus dem Raum München Kundendaten der Netzbetreiber Netze BW und Stuttgart Netze abgegriffen. Betroffen waren nach Angaben der Unternehmen Namen, Adressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Seriennummern der eingebauten Zähler und Fotos der Zähleranlagen; Zahlungsdaten und Passwörter waren nach damaligem Kenntnisstand nicht dabei (it-daily, 16. Juli 2026).

Der Weg des Angriffs ist für die Bewertung wichtig. Nicht der Zähler war das Einfallstor und auch nicht das Smart-Meter-Gateway, sondern die Kundenkartei eines Montagebetriebs, den die Netzbetreiber mit dem Einbau beauftragt hatten. Das ist ein Lieferkettenvorfall, wie er jeden Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieb mit Kundendaten treffen kann. Als Beleg dafür, dass die Messtechnik selbst unsicher sei, taugt der Fall nicht.

Wen der Zwang trifft

"Niemand sollte zum Einbau einer teuren und datenschutzrechtlich sensiblen Technologie gezwungen werden", schreibt Naujok. Der Pflichteinbau nach § 29 Absatz 1 Messstellenbetriebsgesetz gilt für Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden, für Anschlüsse mit einer Vereinbarung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz, also etwa Wärmepumpen und Wallboxen, und für Erzeugungsanlagen über 7 Kilowatt. Ein Haushalt ohne Photovoltaik, Wärmepumpe und Elektroauto liegt mit seinem Verbrauch weit darunter und ist vom Pflichteinbau nicht erfasst. Er hat seit Januar 2025 umgekehrt das Recht, einen Smart Meter zu verlangen. Erreicht waren zum 31. Dezember 2025 nach Zahlen der Bundesnetzagentur 23,3 Prozent der Pflichteinbaufälle und 5,5 Prozent aller Messlokationen.

Wo Naujok und der vzbv sich tatsächlich treffen

Ein Stück Übereinstimmung gibt es, und es gehört dazu. Der vzbv lehnt die von der EU-Kommission vorgeschlagenen verbindlichen Quoten von 50 Prozent bis 2030 und 75 Prozent bis 2033 ab und fordert für Haushalte außerhalb der Pflichteinbaufälle ausdrücklich "Freiwilligkeit statt Vollrollout", verbunden mit einem einfacheren und billigeren "Smart-Meter-Light".

Der Unterschied liegt im Bezugspunkt. Der vzbv will den Pflichteinbau dort erhalten, wo das Gerät dem Netz und dem Haushalt etwas bringt, und ihn dort nicht ausweiten, wo er nur Kosten verursacht. Naujok will den Zwang insgesamt zurücknehmen und das zugrundeliegende Gesetz "grundlegend revidieren". Aus einer Befragung, deren Teilnehmer mehrheitlich für die Beibehaltung des gesetzlichen Rahmens votieren, lässt sich das nicht ableiten.

Fazit

Die Zahl ist richtig abgeschrieben, aber falsch verallgemeinert, und die Schlussfolgerung ist nicht gedeckt. Der vzbv schreibt "91 Prozent der befragten Messstellenbetreiber", Naujok macht daraus "91 Prozent der Messstellenbetreiber". Hinter den 91 Prozent stehen 181 Unternehmen von 1.162 angeschriebenen, also 15,6 Prozent der Branche; 82,9 Prozent haben nicht geantwortet, über sie ist nichts bekannt. Was die 181 benennen, sind Umsetzungsprobleme: Komplexität der Vorgaben, häufige Gesetzesänderungen, Technik, Marktkommunikation. Gefragt nach Lösungen, ist die Beibehaltung des gesetzlichen Rahmens die meistgenannte Antwort; das Ende des Rollouts kommt nur in einer einzelnen Freitextantwort vor. Der zitierte Hackerangriff hat stattgefunden, traf aber die Kundenkartei eines Montagebetriebs und nicht die Messtechnik. Und der "Zwang", den die Pressemitteilung angreift, gilt nicht für jeden Haushalt, sondern ab 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch sowie für Wärmepumpen, Wallboxen und größere Erzeugungsanlagen.