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Stand: 28.08.2026

AfD: Rentenversprechen ohne Berechnung der Beitragssätze

Wahr

Link Beschreibung

Pressemitteilung der AfD-Bundestagsfraktion vom 27. August 2026, Sprecher Thomas Stephan. Sie stützt sich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7524 und wirft dem Bundesarbeitsministerium vor, weder Vorausberechnungen zur Beitragssatzentwicklung bis 2070 noch Berechnungen zu den Belastungen einzelner Geburtsjahrgänge vorlegen zu können.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Grundlage sind die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vom 10. August 2026 (Bundestag: Kleine Anfrage, BT-Drs. 21/7524) und die Antwort der Bundesregierung darauf, die am 25. August 2026 als Bundestag: Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7719 veröffentlicht wurde. Beide Dokumente sind frei einsehbar und wurden für diese Bewertung im Volltext gelesen.

Von der Alterssicherungskommission selbst stammt tatsächlich auch die zitierte Zielgröße von 70 Prozent: Sie hat sie am 23. Juni 2026 als erste ihrer 33 Empfehlungen formuliert, und die Bundesregierung bestätigt das in ihrer Antwort wörtlich. Wichtig für die Einordnung: Diese Nettoersatzquote ist eine andere Kennzahl als das bekannte Sicherungsniveau vor Steuern (aktuell rund 48 Prozent), auf das sich die bisherige gesetzliche Haltelinie in der Rentenversicherung bezieht. Verglichen wird beim Sicherungsniveau die Standardrente nach 45 Beitragsjahren mit dem Durchschnittsentgelt, beide nach Abzug der Sozialbeiträge, aber vor Einkommensteuer (Paragraf 154a SGB VI). Die neue Nettoersatzquote bezieht dagegen alle drei Säulen der Altersvorsorge ein, gesetzliche Rente, Betriebsrente und private Vorsorge, und rechnet nach Steuern. Auf ihrer eigenen FAQ-Seite zur Rentenreform beschreibt die Bundesregierung diese Quote als erstmals formulierte politische Zielgröße für eine lebensstandardsichernde Altersversorgung. Die AfD zitiert die 70-Prozent-Marke korrekt und vermengt sie nicht mit dem alten Sicherungsniveau, ihr ist an dieser Stelle kein Fehler anzukreiden.

Mit der Antwort deckt sich der zentrale Vorwurf der Pressemitteilung. Zu den Fragen nach der Beitragssatzentwicklung bis 2070 und der Aufteilung zwischen Umlage- und Kapitaldeckung schreibt das Bundesarbeitsministerium wörtlich: "Vorausberechnungen bis zum Jahr 2070 liegen nicht vor." Bei den Bundeszuschüssen an die Rentenversicherung steht dieselbe Formulierung. Zu den Belastungen einzelner Geburtsjahrgänge heißt es: "Entsprechende Berechnungen der Bundesregierung liegen nicht vor." Und zur Generationenbilanz antwortet die Bundesregierung: "Die Bundesregierung plant keine Veröffentlichung einer Generationenbilanz." Mehrfach wörtlich findet sich in der Antwort auch die im Zitat von Stephan paraphrasierte Formulierung "nicht vorgegriffen werden", etwa: "Den konkreten Ausgestaltungen der gesetzgeberischen Umsetzung der Kommissionsempfehlungen sowie deren Wirkungen kann nicht vorgegriffen werden." Auch die Frage nach den Auswirkungen sinkender Kapitalmarktrenditen auf die Zielquote wird nur mit diesem allgemeinen Verweis beantwortet, ohne konkrete Zahlen.

Der Verweis der Bundesregierung auf den Rentenversicherungsbericht als Beleg trägt dabei nur bedingt: Dieser Bericht muss laut Paragraf 154 SGB VI nur Modellrechnungen für die kommenden 15 Kalenderjahre enthalten, reicht also gar nicht bis 2070.

Langfristprojektionen bis 2070 gibt es in der Bundesregierung durchaus, allerdings nicht speziell zum Rentenbeitragssatz. Der Sechste Tragfähigkeitsbericht des Bundesfinanzministeriums projiziert erstmals bis 2070, allerdings nur die gesamten demografieabhängigen Staatsausgaben als Anteil am Bruttoinlandsprodukt. Die gesetzlichen Anpassungsregeln der Sozialversicherungsbeiträge werden dabei bewusst nicht berücksichtigt, der Beitragssatz selbst wird also nicht projiziert. Eigene Langfristmodelle zum Beitragssatz bis 2070 hat zum Beispiel die Deutsche Bundesbank im Monatsbericht Juni 2022 vorgelegt: Bei einer Haltelinie von 48 Prozent läge der Beitragssatz danach 2070 bei 29 Prozent, wenn das Rentenalter bei 67 Jahren bleibt, und bei etwa 27 Prozent, wenn es bis dahin auf gut 69 Jahre steigt. Das sind aber unabhängige wissenschaftliche Berechnungen, keine amtlichen Zahlen der Bundesregierung. Mit dem Befund, dass die Bundesregierung selbst keine solchen Vorausberechnungen vorlegen kann, hat die AfD-Fraktion also recht.

Am selben Tag hat die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag eine weitere Pressemitteilung zur Rente veröffentlicht, in der sie der Bundesregierung vorwirft, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren als "Frühverrentung" abzutun (unsere Bewertung dazu).

Fazit

Die zentrale Behauptung der Pressemitteilung ist zutreffend: Die Bundesregierung kann tatsächlich weder Vorausberechnungen zur Beitragssatzentwicklung bis 2070 noch Berechnungen zu den Belastungen einzelner Geburtsjahrgänge vorlegen, und eine Generationenbilanz ist nicht geplant. Die 70-Prozent-Marke zitiert die AfD korrekt als Zielgröße der Alterssicherungskommission, ohne sie mit dem alten Sicherungsniveau zu verwechseln. Die politische Zuspitzung ("Blindflug", "verantwortungslos") bleibt die eigene Wertung der Fraktion, in der Sache trägt der Vorwurf fehlender Zahlen aber.

Verwendungen

Weitere Quellenlinks