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Stand: 28.08.2026

AfD: Merz nenne die Rente nach 45 Jahren Frühverrentung

Wahr

Link Beschreibung

Pressemitteilung der AfD-Bundestagsfraktion vom 27. August 2026, Sprecherin Ulrike Schielke-Ziesing. Sie bezieht sich auf Äußerungen von Bundeskanzler Merz nach der Kabinettsklausur vom 26. August und von SPD-Fraktionschef Miersch im Deutschlandfunk und wirft beiden vor, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren beenden zu wollen.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Die von der AfD zitierten Aussagen halten der Prüfung stand. Das Wortprotokoll der Bundesregierung zur Abschlusspressekonferenz der Kabinettsklausur in Neuhardenberg vom 26. August 2026 zeigt: Auf eine Frage nach dem Widerstand mehrerer Ministerpräsidenten gegen die Abschaffung der sogenannten "Rente mit 63" antwortete Friedrich Merz wörtlich: "Aber diese Frage der Frühverrentung haben wir im Koalitionsausschuss besprochen, und wir sind uns einig, dass wir alle Anreize zur Frühverrentung beenden müssen. Dabei muss es auch bleiben. Das ist ein Kernstück der Reform." (Bundesregierung: Kabinett zieht positive Bilanz der Klausur (26.08.2026)). Merz benennt die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren damit nicht wörtlich, aber der Kontext ist eindeutig: Die vorangegangene Frage drehte sich ausschließlich um deren geplante Streichung, und Merz beantwortet sie durchgehend unter dem Stichwort "Frühverrentung". Die AfD-Zuschreibung ist damit keine Unterschiebung.

"Frühverrentung" ist dabei kein AfD-Kampfbegriff, sondern in der Berichterstattung durchgängig üblich, auch bei neutralen Medien. Selbst die Tagesschau fragt im eigenen Text "Wer profitiert eigentlich von der Frühverrentung?" und nennt die Regelung "abschlagsfreie Frühverrentung". Auch Unionsfraktionschef Thorsten Frei nutzt den Begriff: Laut Deutschlandfunk betonte er, die Reform umfasse "auch die Abschaffung der Frühverrentung für langjährig Versicherte". Freis Aussage aus dem AfD-Zitat, "Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren muss ein Ende haben", deckt sich mit seiner Position in einem WELT-Interview aus derselben Zeit, in dem er sich klar gegen ein Festhalten an der Regelung ausspricht (WELT: "Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren muss ein Ende haben").

Auch das Miersch-Zitat ist korrekt wiedergegeben. Der Deutschlandfunk-Bericht vom 27. August 2026 hält fest: Miersch halte die Abschaffung für richtig, "dadurch würden viele Mittel frei, um das Rentensystem zu stabilisieren" (Deutschlandfunk: SPD-Fraktionsvorsitzender Miersch hält an Abschaffung der sogenannten "Rente mit 63" fest (27.08.2026)) und ergänzt, er sei zugleich offen für Übergangsregeln und Härtefall-Lösungen, ein Punkt, den die Pressemitteilung ausspart.

Zur Einordnung des Streitgegenstands: Rechtlich heißt die Regelung "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" (§ 38 SGB VI) und setzt eine Wartezeit von 45 Jahren mit anrechenbaren Beitragszeiten voraus. Die Bezeichnung "Rente mit 63" ist inzwischen irreführend: Weil das Regelrentenalter schrittweise steigt, verschiebt sich auch der frühestmögliche abschlagsfreie Zugang. Wer 1964 oder später geboren ist, erreicht ihn frühestens mit 65 Jahren (Deutsche Rentenversicherung: Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte). 2025 nutzten rund 262.000 Menschen diesen Weg, knapp 30 Prozent aller neuen Altersrenten. In Ostdeutschland lag der Anteil mit 32,8 Prozent deutlich höher als im Westen mit 28 Prozent (Tagesschau: "Rente mit 63" - Wer sie nutzt, und wer sich darum streitet). Eine Abschaffung könnte laut einer DIW-Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung die öffentlichen Kassen um rund 9,5 Milliarden Euro pro Rentnerjahrgang entlasten und dem Arbeitsmarkt rechnerisch rund 125.000 Vollzeitkräfte zusätzlich zur Verfügung stellen (Bertelsmann Stiftung: Abschaffung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte würde 9,5 Milliarden Euro pro Jahrgang sparen).

Die von Schielke-Ziesing und ähnlich vom Deutschen Gewerkschaftsbund vertretene Lesart, es treffe vor allem Menschen, die früh ins Berufsleben eingestiegen und besonders lange körperlich hart gearbeitet hätten, wird von der Rentenkommission der Bundesregierung selbst relativiert. Deren Abschlussbericht stellt laut Tagesschau fest, dass von der Regelung "vor allem Besserverdienende, Gesündere und Männer profitieren, während Geringverdienende, Personen mit weniger stabilen Erwerbsverläufen und Frauen sie nicht in Anspruch nehmen (können)". Ob "Frühverrentung" also eine treffende oder eine abwertende Bezeichnung ist, hängt stark davon ab, wessen Erwerbsbiografie gemeint ist. Das ändert aber nichts daran, dass Merz, Frei und die Bundesregierung den Begriff selbst für exakt diese Rentenform verwenden.

Zur wirtschafts- und sozialpolitischen Auseinandersetzung um die Rentenreform insgesamt siehe auch unsere Einordnung eines weiteren AfD-Vorwurfs zu den Berechnungsgrundlagen der Reform.

Fazit

Die Behauptung ist zutreffend. Merz hat die Frage nach der Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren tatsächlich unter dem Begriff "Frühverrentung" beantwortet, das belegt das offizielle Wortprotokoll der Bundesregierung. Auch die Zitate von Frei und Miersch sind korrekt wiedergegeben. Die AfD verkürzt allerdings die Debatte: Miersch bleibt offen für Härtefallregelungen, und laut der eigenen Rentenkommission der Bundesregierung profitieren von der Regelung überproportional Besserverdienende und Menschen mit stabilen Erwerbsbiografien, nicht nur besonders früh und hart arbeitende Beschäftigte, wie es die Pressemitteilung suggeriert.

Verwendungen

Weitere Quellenlinks