AfD-Fraktion Sachsen
Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag ist mit 40 Sitzen die zweitstärkste Fraktion im 8. Landtag und veröffentlicht eigene Mitteilungen und Kampagnentexte.

Über die Quelle
Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag ist der parlamentarische Arm der AfD in Dresden. Im 8. Sächsischen Landtag gibt es nach Angaben des Landtags sechs Fraktionen, darunter CDU mit 41 und AfD mit 40 Sitzen. Fraktionsvorsitzender ist laut abgeordnetenwatch.de Jörg Urban. Auf afd-fraktion-sachsen.de veröffentlicht die Fraktion Mitteilungen in Rubriken wie Inneres, Bildung und Gesellschaft sowie Kampagnenseiten, außerdem eine Übersicht ihrer Abgeordneten.
Von der Fraktion zu unterscheiden ist der Landesverband der AfD. Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen teilte am 8. Dezember 2023 mit, den Landesverband als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen. Das Verwaltungsgericht Dresden lehnte einen Eilantrag des Landesverbands dagegen am 15. Juli 2024 ab, das Sächsische Oberverwaltungsgericht wies die Beschwerde am 21. Januar 2025 zurück (Az. 3 B 127/24). Beide Entscheidungen ergingen im Eilverfahren. Die Einstufung betrifft den Landesverband, nicht die Landtagsfraktion als solche.
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Faktenfackel Bewertung
Die Mitteilungen der Fraktion sind parteipolitische Kommunikation mit klarer Forderungsabsicht. Tatsachenbehauptungen darin lassen sich an Polizeimeldungen, Gerichtsunterlagen und Landtagsdokumenten prüfen. In der Mitteilung zur Gewalt beim Dorffest in Beicha stellt die Fraktion die Angreifer in der Überschrift als Ausländer dar und folgert daraus eine Asylpolitik-Forderung, obwohl weder die Täter noch deren Staatsangehörigkeit amtlich feststehen und die Fraktion die Nationalität in einer eigenen Kleinen Anfrage noch erfragt. Wir haben das in der Prüfung der Mitteilung als irreführend eingestuft.
Fazit
Die Fraktion ist eine parteipolitische Quelle, deren Mitteilungen Zuspitzungen enthalten können. Zahlen und Herkunftsangaben darin sollten vor der Weiterverwendung an Polizei, Gerichten oder Landtagsdokumenten gegengeprüft werden.