Link Beschreibung
Mitteilung der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag vom 2. Oktober 2026 (Rubrik Inneres) zur Gewalt bei einer Oktoberparty in Beicha bei Döbeln in der Nacht zum 27. September. Der Text beginnt mit einem Fall aus Chemnitz, der hier nicht geprüft wird. Zu Beicha spricht die Überschrift von "bis zu 20 Ausländern", der Text von "nichtdeutschen Männern" und beruft sich auf einen Augenzeugen in der Ostdeutschen Allgemeinen. Er nennt neun Verletzte, "hauptsächlich Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr", wirft der CDU vor, den Vorfall "totzuschweigen", und folgert aus dem Fall, die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern habe der Sicherheit "schweren Schaden zugefügt". Dazu fordert die Fraktion schnellere Abschiebungen.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Die Gewalt ist belegt. In der Nacht zum 27. September 2026 kam es bei der Oktoberparty in Beicha, einem Ortsteil von Döbeln, zu schwerer Gewalt. Laut Polizeimeldung der Polizeidirektion Chemnitz, wiedergegeben bei news.de stellten die Beamten neun zum Teil schwer Verletzte zwischen 17 und 48 Jahren fest, eine Frau und acht Männer. Sechs kamen ins Krankenhaus. Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Vorsitzende des veranstaltenden Vereins schilderte der Ostdeutschen Allgemeinen, Flaschenhälse seien abgeschlagen und Opfer mit den Scherben bedroht worden. Die Polizei kann nach eigener Auskunft den Einsatz gefährlicher Gegenstände weder ausschließen noch dementieren.
Wer die Angreifer waren, ist amtlich nicht festgestellt. Hinweise auf Nichtdeutsche gibt es, und sie kommen aus zwei Richtungen. Die Ostdeutsche Allgemeine schreibt von "nichtdeutschen Männern", an einer Stelle mit dem Zusatz, Augenzeugen hätten sie so beschrieben. Meißen News spricht von Gästen "vermutlich nichtdeutscher Herkunft". Die Pressestelle der Polizei bestätigte laut Sächsischer Zeitung, dass mehrere Zeugen von Nichtdeutschen gesprochen hätten. Zu den "nichtdeutschen Fahrzeuginsassen", die sie nach der Tat in einem Auto in Döbeln kontrolliert hatte, könne sie noch keine Angaben machen. Die Zeitung nennt die Kontrollierten also nichtdeutsch und setzt das Wort in Anführungszeichen. Ob die Insassen an der Tat beteiligt waren, ist damit nicht gesagt: Der Anfangsverdacht der gefährlichen Körperverletzung bestehe gegen alle Angetroffenen, es kämen aber auch weitere Personen als Täter in Frage. Festnahmen gab es bis dahin nicht, und die Polizei verwies auf mehrere voneinander abweichende Zeugenaussagen. In der Polizeimeldung selbst steht weder etwas zur Zahl noch zur Identität oder Staatsangehörigkeit möglicher Tatverdächtiger. Offen sind damit drei Dinge: ob die Kontrollierten zu den Angreifern gehörten, wie viele Angreifer es waren und welche Staatsangehörigkeit sie haben. "Nichtdeutsch" nach Augenschein oder Sprache ist außerdem nicht dasselbe wie "Ausländer", denn es sagt nichts über den Pass.
Auch "bis zu 20" ist ein Zeugeneindruck. Nach den Schilderungen bei Meißen News waren die auswärtigen Gäste zunächst zu fünft. Erst später sprachen Festbesucher von bis zu 20 Männern, die mit vier Autos als Verstärkung gekommen seien. Die Polizei hat keine Zahl bestätigt.
Die Fraktion fragt die Nationalität selbst noch ab. Schon am 28. September, vier Tage vor der Überschrift, reichte der AfD-Abgeordnete Lars Kuppi die Kleine Anfrage 8/8504 ein. Darin fragt er die Staatsregierung unter anderem: "Ist es richtig, dass die Täter syrischer Nationalität sind", und welcher Nationalität "die sonstigen Täter bzw. die Opfer" angehören. Die Überschrift der Mitteilung stellt als Tatsache hin, was die Fraktion bei der Staatsregierung erst erfragt.
Für einen Asyl-Bezug gibt es keinen Beleg. Der Schlussteil macht aus Beicha einen Beweis für die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern und richtet sich an Ministerpräsident Michael Kretschmer und Innenminister Schuster. Weder die Polizei noch die hier ausgewertete Berichterstattung nennt einen Asylbewerber unter den Tatverdächtigen. Selbst wenn sich bestätigen sollte, dass Beteiligte keine deutschen Staatsangehörigen sind, ließe sich daraus nicht auf Asylbewerber oder deren Unterbringungsform schließen.
"Hauptsächlich Feuerwehr" geht über die Berichte hinaus. Die Ostdeutsche Allgemeine schreibt, die Männer hätten auf andere Festbesucher eingeprügelt, "darunter auch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr", und Meißen News nennt Feuerwehrleute ebenfalls nur unter den Angegriffenen. Dass sie die Mehrheit der Verletzten stellten, ist in diesen Berichten nicht belegt. Auch die Polizei macht dazu keine Angaben.
Der Vorwurf des Totschweigens ist nicht belegt. Die Polizei meldete den Vorfall am 27. September, Meißen News und Sächsische Zeitung berichteten in den Tagen danach, die Ostdeutsche Allgemeine am 2. Oktober ausführlich. Eine Äußerung von CDU-Politikern zu Beicha ist in dieser Berichterstattung nicht zu finden. Ob darin Absicht liegt, bleibt eine Wertung ohne Beleg. Dass die Informationspolitik der Behörden Kritik auslöst, zeigt ein Kommentar von Meißen News, der von Polizei und Staatsanwaltschaft mehr Auskunft verlangt. Er schreibt aber auch: "Herkunft erklärt keine Tat."
Fazit
Die Mitteilung ist irreführend. Die Gewalt in Beicha ist belegt und schwer, daran ändert diese Bewertung nichts. Es gibt auch Hinweise auf nichtdeutsche Beteiligte: Zeugen beschreiben die Angreifer so, und die Insassen eines später kontrollierten Autos werden in der Sächsischen Zeitung als nichtdeutsch bezeichnet. Amtlich festgestellt ist aber weder, dass diese Insassen zu den Tätern gehören, noch die Zahl 20, noch eine Staatsangehörigkeit. Festnahmen gab es nach dem letzten bekannten Stand nicht, und die Fraktion fragt in ihrer eigenen Kleinen Anfrage selbst noch nach der Nationalität. Für den Schluss auf Asylbewerber und deren Unterbringung fehlt jeder Beleg, ebenso für "hauptsächlich" Feuerwehrleute unter den Verletzten und für ein Totschweigen der CDU. Die Überschrift macht aus einem Verdacht eine Tatsache und hängt daran eine Forderung, die der Fall nicht hergibt.
