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Stand: 16.05.2026

Brandner: 'Abgehobener NGO-Komplex hat völlig zurecht schlechtes Image'

Irreführend

Link Beschreibung

Stephan Brandner (stellvertretender AfD-Bundessprecher) bezeichnet die Amadeu Antonio Stiftung, Pro Asyl und vergleichbare Organisationen als "abgehobenen NGO-Komplex" mit Beteiligung an "Schleuserei illegaler Migranten". Anlass: Die Bundesregierung zahlte einer PR-Agentur über 200.000 Euro für Imageberatung staatlich geförderter NGOs. Brandner fordert sofortigen Stopp der Zahlungen.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Brandners Kernbehauptung, der "staatlich geförderte NGO-Komplex" beteilige sich an "Schleuserei illegaler Migranten", setzt legale humanitäre Arbeit mit einem Straftatbestand gleich.

Die Amadeu Antonio Stiftung wurde 1998 gegründet und stärkt Zivilgesellschaft gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus. Sie fördert über 1.000 lokale Initiativen, betreibt das Wissensportal Belltower.News und dokumentiert rechtsextreme Gewalt. Mit Migrationsförderung oder der Unterstützung illegaler Einreise hat ihre Arbeit nichts zu tun, wie ihre eigene Website und der Wikipedia-Eintrag zeigen.

Pro Asyl ist ein seit 1986 bestehender Verein, der juristischen Beistand für Asylsuchende leistet, Menschenrechtsverletzungen an EU-Außengrenzen dokumentiert und rechtliche Klagen führt. Die Organisation ist im Lobbyregister des Deutschen Bundestags eingetragen. Laut Wikipedia hat sie rund 25.300 Mitglieder, darunter Vertreter aus Kirchen, Gewerkschaften und Wohlfahrtsorganisationen.

"Schleuserei" ist ein Straftatbestand: §§ 96-97 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) stellen das gewerbsmäßige oder organisierte Einschleusen von Ausländern unter Strafe. Entscheidend ist laut Wikipedia-Eintrag zu Schleuser der Erhalt oder das Versprechen eines Vorteils sowie die organisierte Begehung, nicht das bloße Helfen. Es gibt kein Gerichtsurteil, keine Strafanzeige und keinen belastbaren Hinweis, dass die Amadeu Antonio Stiftung oder Pro Asyl jemals wegen Schleuserei ermittelt oder angeklagt wurden.

Brandner stützt sich auf eine parlamentarische Anfrage, die einen Regierungsauftrag über mehr als 200.000 Euro an eine PR-Agentur für Öffentlichkeitsarbeit zugunsten staatlich geförderter Zivilgesellschaft belegen soll. Diese Zahl lässt sich aus dem verlinkten AfD-Artikel allein nicht unabhängig verifizieren. Selbst wenn der Betrag stimmt, ist er ein Argument für eine Debatte über staatliche Öffentlichkeitsarbeit, nicht für die strafrechtliche Gleichsetzung mit Schleuserei.

Die Formulierung folgt einem bekannten Delegitimierungsmuster: Humanitäre oder demokratiefördernde Arbeit wird mit einem Straftatbestand gleichgesetzt, ohne Belege zu liefern.

Fazit

Brandners Behauptung ist irreführend. Es gibt keinerlei Belege für kriminelles Handeln der Amadeu Antonio Stiftung oder von Pro Asyl. Ihre tatsächliche Arbeit (Rechtsextremismusprävention, Rechtsberatung für Asylsuchende) hat mit dem Straftatbestand Schleuserei nichts gemein. Die Gleichsetzung ist eine rhetorische Strategie zur Delegitimierung zivilgesellschaftlicher Organisationen.