Link Beschreibung
Knapp 24 Minuten langes Reaktionsvideo vom 28. Juli 2026 unter dem Titel "NIUS Greift Mich An Wegen 'Falschen Wörtern!' Zum CSD-Berlin-An$chlag!". Dara Marc Sasmaz antwortet darin auf einen Beitrag von Julius Böhm bei Nius, der sein Video zum Anschlag auf den Berliner CSD kritisiert hatte.
Zwei Streitpunkte stehen im Zentrum. Erstens der Begriff: Dara hatte den Tatverdächtigen einen "islamischen Rechtsextremisten" statt einen Islamisten genannt und begründet das im Video mit einer Herleitung des politischen Links-Rechts-Schemas von der französischen Nationalversammlung bis zu heutigen Parlamenten in der Türkei und im Irak. Seine These: Islamismus sei inhaltlich dasselbe wie Rechtsextremismus, nur religiös statt ethnisch begründet, weshalb die Dreiteilung des Verfassungsschutzes in Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus keinen Sinn ergebe. Zweitens der Vorwurf der Verschwörungserzählung: NIUS hält Dara vor, Anschläge fänden statistisch ohnehin ständig in Wahlnähe statt. Dara räumt ein, das treffe "theoretisch" zu, hält seine Deutung aber aufrecht.
Das Video endet erneut mit dem Spendenaufruf für die Partei Die Linke, diesmal mit einem Stand von 146.000 Euro bei einem Ziel von 200.000 Euro.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Der von Dara eingespielte NIUS-Ausschnitt gibt die Definition der Sicherheitsbehörden korrekt wieder. Das Bundesamt für Verfassungsschutz definiert Rechtsextremismus über die Überbewertung ethnischer oder nationaler Zugehörigkeit und die daraus abgeleitete Ablehnung des Gleichheitsprinzips (Bundesamt für Verfassungsschutz: Rechtsextremismus). Islamismus dagegen postuliert laut BfV eine gottgewollte, absolute Ordnung, aus der ein Herrschaftsanspruch über Politik und Gesellschaft abgeleitet wird (Bundesamt für Verfassungsschutz: Islamismus, Begriff und Erscheinungsformen). Auch die Bundeszentrale für politische Bildung zieht dieselbe Trennlinie: Rechts- wie Linksextremismus stehen der Religion eher reserviert bis ablehnend gegenüber und ordnen ihr die Politik unter, während der Islamismus die Einheit von Religion und Politik betont (bpb.de: Rechts- und Linksextremismus, Islamismus). Die von Dara als sinnlos bezeichnete Dreiteilung des Verfassungsschutzes hat also eine inhaltliche Grundlage, ethnisch-national begründete Ungleichheit gegen einen religiös-universalistischen Herrschaftsanspruch, und ist keine willkürliche Verwaltungskategorie.
Die Vergleichsforschung, auf die sich eine Gleichsetzung stützen könnte, kommt zu einem anderen Ergebnis als Dara. Das Forschungsinstitut PRIF und das Netzwerk FoDEx benennen zwar funktionale Parallelen: Beide Ideologien konstruieren ein Freund-Feind-Schema, greifen auf antisemitische Verschwörungserzählungen zurück, propagieren autoritäre Geschlechterbilder und bestätigen sich laut PRIF gegenseitig in ihrer jeweiligen Weltsicht (PRIF-Blog: Gemeinsame Elemente in den Ideologien von RechtsextremistInnen und IslamistInnen; FoDEx: Lassen sich Rechtsextremismus und Islamismus vergleichen?). Beide Texte ziehen daraus aber ausdrücklich nicht Daras Schluss, sondern fordern im Gegenteil eine Differenzierung der Phänomenbereiche, bei FoDEx im Detail begründet mit Unterschieden in Gemeinschaftsverständnis, geografischem Fokus und der Rolle des Antisemitismus. Daras Beobachtung, dass beide Ideologien hierarchisch und antiegalitär gedacht sind, hat also einen realen Kern in der Forschung. Seine Schlussfolgerung, Islamismus sei "nichts anderes als" Rechtsextremismus und die behördliche Unterscheidung ergebe "keinen Sinn", geht deutlich über das hinaus, was die von ihm selbst herangezogene Vergleichslogik hergibt.
Die Herleitung des Links-Rechts-Schemas aus der Sitzordnung der französischen Nationalversammlung von 1789 ist in ihren Grundzügen zutreffend wiedergegeben: Anhänger einer starken oder absolutistischen Rolle des Königs saßen rechts, Befürworter einer schwächeren Monarchie oder der Republik links. Die Zuspitzung auf "Gleichheit von Natur aus" gegen "natürliche Ungleichheit" ist eine spätere politikwissenschaftliche Interpretation dieser Sitzordnung, keine wörtliche Position der Nationalversammlung selbst, in der Kernaussage aber eine gängige und nicht falsche Vereinfachung.
Zur zweiten Streitfrage, dem Timing von Anschlägen vor Wahlen: Dass in Deutschland durch die zeitlich gestaffelten Wahlperioden der 16 Länder neben Bundestags- und Europawahl fast durchgängig irgendwo gewählt wird, belegt die offizielle Wahltermin-Übersicht des Bundestages (Deutscher Bundestag: Wahltermine in Deutschland). Die grobe Größenordnung "alle paar Monate" ist damit plausibel, auch wenn sich die im Video genannte Medianzahl von rund zweieinhalb Monaten mit dieser Recherche nicht exakt nachrechnen lässt. Das entkräftet aber nicht den im selben Ausschnitt zitierten Einwand von Alexander Dobrindt, wonach es für ein gezieltes Muster "keine Bestätigungen" gebe: Dass Wahlen häufig stattfinden, rückt statistisch jeden beliebigen Anschlag "nah" an eine Wahl, beweist aber keine Absicht dahinter. Der von Dara selbst als Beleg für ein solches Muster genannte Fall Magdeburg passt zudem nicht ins Bild, wie die Faktenfackel bereits im ausführlichen Video zur AfD-Putin-Verbindung herausgearbeitet hat: Der Täter war dort kein Islamist, sondern ein AfD-naher Islamkritiker.
Ob NIUS tatsächlich mit zweierlei Maß misst, wenn die Die "Alternative für Deutschland" selbst den Zeitpunkt von Verfassungsschutzgutachten als verdächtig nah an Wahlterminen kritisiert, lässt sich mit dieser Recherche nicht abschließend belegen. Ein NIUS-Artikel, der den Wahltermin-Zufall explizit als Verteidigungsargument der AfD aufgreift und unwidersprochen stehen lässt, ließ sich in dieser Recherche nicht auffinden.
Zum Vorwurf, Maximilian Krah habe zur Zusammenarbeit mit Islamisten aufgerufen: Wie die Faktenfackel bereits geprüft hat, sprach Krah tatsächlich von einem "Modus vivendi" mit "konservativen Muslimen, die bereits länger in Deutschland leben", einer mit Einwanderungskritik begründeten Koexistenzposition, keinem Aufruf zur politischen Zusammenarbeit mit Islamisten (ausführliche Einordnung im Video zur AfD-Putin-Verbindung). Daras Paraphrase in diesem Video übernimmt die bereits unzutreffende Zuspitzung aus seinem vorherigen Video unverändert.
Dara nennt im Video zwei Privatpersonen mit vollem Namen, die sich in Facebook-Kommentaren zynisch über das Todesopfer des CSD-Anschlags äußern. Unabhängig vom Inhalt der Kommentare bewertet die Faktenfackel es als problematisch, Namen von Privatpersonen ohne redaktionelle Notwendigkeit einem Millionenpublikum vorzuführen, weshalb diese Bewertung die Namen nicht wiederholt.
Der im Video erneuerte Spendenaufruf für Die Linke über die Plattform ums-ganze.de nennt einen Stand von 146.000 Euro bei einem Ziel von 200.000 Euro. Diese Angabe stammt allein aus Daras eigener Darstellung im Video und wurde nicht unabhängig überprüft.
Fazit
Die zentrale These des Videos, Islamismus sei "nichts anderes als" islamischer Rechtsextremismus, weshalb die Dreiteilung des Verfassungsschutzes keinen Sinn ergebe, ist irreführend. Sie nimmt einen in der Vergleichsforschung tatsächlich diskutierten Befund, strukturelle Parallelen zwischen beiden Ideologien, und verkürzt ihn zu einer Gleichsetzung, die weder von den Sicherheitsbehörden noch von der einschlägigen Forschung geteilt wird. Beide betonen ausdrücklich, warum die Unterscheidung zwischen ethnisch-national begründeter Ungleichheit und religiös-universalistischem Herrschaftsanspruch sachlich notwendig bleibt. Der Vorwurf, NIUS wende beim Wahl-Timing-Argument bei der AfD selbst einen doppelten Maßstab an, ließ sich im Rahmen dieser Recherche nicht abschließend klären.
