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Dubravko Mandic

AfD-naher Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, früherer Stadtrat in Freiburg im Breisgau, Verteidiger des Rechtsextremisten Martin Sellner

Bildquelle: ©kanzlei-mandic.de
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Über die Quelle

Dubravko Mandic, geboren am 12. Mai 1980 in Sarajevo, ist ein in Freiburg im Breisgau tätiger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Sein Vater war kroatischer Germanist, seine serbische Mutter zog mit ihm 1983 nach Freiburg. Mandic studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und erhielt 2011 seine Zulassung als Rechtsanwalt. Er betreibt die Kanzlei Mandic mit Büros in Freiburg, Leipzig und Zürich, Schwerpunkte sind Straf- und Ausländerrecht.

Mandic trat der Die "Alternative für Deutschland" 2013 bei. Er gehörte dem rechtsextremen "Flügel" innerhalb der Partei an, war Mitglied der "Patriotischen Plattform" (2014 in deren Bundesvorstand gewählt) und saß zeitweise dem Landesschiedsgericht der AfD Baden-Württemberg vor. Bei der Bundestagswahl 2017 kandidierte er im Wahlkreis Tübingen als Direktkandidat und erhielt 8,7 Prozent der Erststimmen. 2019 wurde er in den Gemeinderat Freiburg gewählt. Am 9. April 2022 legte er sein Stadtrats-Mandat nieder.

Mandic vertritt unter anderem den österreichischen Rechtsextremisten und Chef der Identitären Bewegung Martin Sellner in juristischen Verfahren, darunter im Zusammenhang mit Sellners Einreiseverbot nach Deutschland (2024). Mandic hat wiederholt öffentlich für eine Zusammenarbeit zwischen der AfD und der Identitären Bewegung geworben und bezeichnete im Juni 2016 deren politische Ziele als deckungsgleich. Er besuchte im selben Monat eine Demonstration der Identitären Bewegung Österreich in Wien.

Dokumentierte Äußerungen und Vorfälle

NPD-Vergleich (2014): Im März 2014 schrieb Mandic auf Facebook, die Die "Alternative für Deutschland" unterscheide sich von der Die Heimat "vornehmlich durch unser bürgerliches Unterstützer-Umfeld, nicht so sehr durch Inhalte." Die AfD Baden-Württemberg leitete daraufhin ein Parteiordnungsverfahren ein, das nach einem Gespräch mit dem damaligen Landesvorsitzenden Jörg Meuthen eingestellt wurde. (afd-verbot.de, Beweis Nr. 72054; Stuttgarter Nachrichten, Dez. 2014; Wikipedia)

Obama-Bezeichnung: Ebenfalls im Zeitraum des internen Streits Anfang 2014 bezeichnete Mandic Barack Obama auf Facebook als "Quotenneger". Er erklärte später, dies sei keine Beleidigung Obamas, sondern Kritik an jenen, die Obama "missbraucht" hätten. (Stuttgarter Nachrichten, Dez. 2014)

Polizei-Drohung (2021): Laut Wikipedia warnte Mandic bei einer Kundgebung gegen Corona-Maßnahmen im Februar 2021 in Weil am Rhein anwesende Polizisten, "irgendwann könnte der Dienstherr ein anderer sein", und riet ihnen, schriftlich festzuhalten, welchen Anweisungen sie gefolgt seien. Außerdem verhinderte er, dass ein ARD-Monitor-Kamerateam die Veranstaltung filmte. (Wikipedia)

Wahlkampf-Boykott-Aussage (2020): Im Dezember 2020 kursierte ein Screenshot, in dem Mandic "AfD-Nichtwahl und Wahlkampfverweigerung" als "Patriotenpflicht" bezeichnete. Mandic bestritt die Urheberschaft und behauptete, er habe lediglich einen anderen AfD-Politiker zitiert. Der AfD-Landesvorstand Baden-Württemberg leitete daraufhin ein zweites Parteiausschlussverfahren wegen "parteischädigenden Verhaltens" ein. Mandic kam dem Rauswurf zuvor und trat im April 2021 aus der Die "Alternative für Deutschland" aus. Badische Zeitung, 2021

NPD-Netzwerktag (2022): Im September 2022 trat Mandic als Redner beim ersten Netzwerktag der NPD-nahen Zeitschrift "Deutsche Stimme" in Eisenach auf, neben NPD-Bundesvorsitzendem Frank Franz und weiteren Rechtsextremen. Belltower.News, 2022

Gerichtsverfahren

Mandic wurde in mehreren Verfahren strafrechtlich verurteilt:

Beleidigung (2018): Das Amtsgericht Freiburg verurteilte ihn im April 2018 wegen fünf Fällen der Beleidigung zu 90 Tagessätzen zu je 100 Euro. Nach einem Wiederaufnahmeverfahren sprach ihn das Gericht im Oktober 2023 frei. (Wikipedia)

Nötigung eines Journalisten (2020): Im Mai 2019 entriss Mandic einer auf Rechtsextremismus spezialisierten Journalistin beim AfD-"Flügel"-Treffen in Greding (Mittelfranken) das Mobiltelefon. Das Amtsgericht Schwabach verurteilte ihn im November 2020 zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro (60 Tagessätze zu je 120 Euro). Die Berufung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth blieb erfolglos; das Urteil ist rechtskräftig. (ver.di M-Magazin)

Gefährliche Körperverletzung (2020-2023): Auf der Freiburger Kaiserstuhlbrücke griff Mandic Personen an, die er für Beschädiger von AfD-Wahlplakaten hielt. Als ein Zeuge eingriff, setzte Mandic auch gegen diesen Pfefferspray ein. Das Amtsgericht Freiburg verurteilte ihn im Dezember 2020 wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie zur Zahlung von 3.000 Euro. Das Landgericht Freiburg erhöhte das Strafmaß in der Berufung im Mai 2022 auf sieben Monate. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verwarf die Revision am 18. Januar 2023; das Urteil ist damit rechtskräftig. (Wikipedia; TRT Deutsch, 2023)

Ausschluss aus dem Freiburger Anwaltverein: Ende April 2021 wurde Mandic wegen drohender Äußerungen gegenüber Journalisten aus dem Freiburger Anwaltverein ausgeschlossen. (Wikipedia)

Anwaltliche Tätigkeit im rechtsextremen Spektrum

Mandic ist spezialisiert auf die Verteidigung von Personen aus dem rechtsextremen Spektrum. Zu seinen dokumentierten Mandaten zählen: Martin Sellner im Verfahren um ein deutsches Einreiseverbot, der Landtagsabgeordnete Daniel Halemba in einem Verfahren wegen Volksverhetzung und Verwendung von NS-Symbolen sowie Mitglieder der rechtsextremen "Gruppe S." und eines Zentrum-Automobil-Mitglieds im Stuttgarter "Antifa-Wasen"-Verfahren.

Faktenfackel Bewertung

Dubravko Mandic ist kein neutraler Beobachter oder unabhängiger Jurist, sondern ein politischer Aktivist des rechtsextremen Lagers. Seine öffentlichen Äußerungen, seine Vernetzung mit der Identitären Bewegung und sein Auftritt beim NPD-Netzwerktag "Deutsche Stimme" zeigen ein konsistentes Bild: Mandic bewegt sich ideologisch an der Grenze zwischen AfD-Rechtsaußen und organisiertem Rechtsextremismus, die er selbst in seinem NPD-Vergleich von 2014 als kaum existent beschrieb.

Als Rechtsanwalt vertritt er gezielt Personen aus dem rechtsextremen Spektrum, darunter den vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Aktivisten Martin Sellner. Seine öffentlichen Kommentare zu laufenden Verfahren sind regelmäßig politisch aufgeladen. Aussagen, die Mandic in seiner Funktion als Anwalt oder politischer Kommentator tätigt, sind vor diesem Hintergrund zu bewerten: Sie verfolgen eine aktivistische, nicht eine neutrale oder faktenbasierte Agenda.

Rechtskräftige Verurteilungen wegen Nötigung einer Journalistin und gefährlicher Körperverletzung lassen zusätzlich Rückschlüsse auf seine Bereitschaft zu, politische Ziele mit illegalen Mitteln durchzusetzen.

Fazit

Dubravko Mandic ist als Quelle für politische oder rechtliche Einschätzungen nicht belastbar: Er ist ein parteipolitisch motivierter Rechtsaußen-Aktivist mit dokumentierten Verbindungen zur organisierten Rechtsextremismus-Szene und mehreren rechtskräftigen Verurteilungen. Aussagen von ihm sollten stets kritisch eingeordnet und mit unabhängigen Quellen gegengeprüft werden.