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Stand: 01.03.2014

Mandic über die inhaltliche Nähe der AfD zur NPD

Mandic über die inhaltliche Nähe der AfD zur NPD

Im März 2014 schrieb Dubravko Mandic, damals Mitglied des Landesschiedsgerichts der Die "Alternative für Deutschland" in Baden-Württemberg, in einem internen Facebook-Kanal der Jungen Alternative (JA), dem Nachwuchsverband der AfD:

Von der NPD unterscheiden wir uns vornehmlich durch unser bürgerliches Unterstützer-Umfeld, nicht so sehr durch Inhalte.

Der Satz wurde bekannt, als er im Dezember 2014 in Berichten über parteiinterne Auseinandersetzungen auftauchte. Die AfD-Führung in Baden-Württemberg hatte nach eigenen Angaben bereits seit Februar 2014 Kenntnis von Mandics politischen Verbindungen zu rechtsextremen Organisationen, leitete aber erst im Dezember 2014 Parteiausschlussverfahren ein. Mandic selbst behauptete später, der Satz sei aus dem Zusammenhang gerissen worden. Das Ausschlussverfahren scheiterte, Mandic blieb Parteimitglied.

Quelle: Der Wortlaut ist im Rahmen des AfD-Verbotsverfahrens als Beweisstück dokumentiert (afd-verbot.de, Beweis #72054, Originalquelle: Facebook, März 2014). Den Vorgang berichteten im Dezember 2014 auch überregionale Medien, etwa die Stuttgarter Nachrichten (12. Dezember 2014), die Mandics Gleichsetzung von AfD und NPD sinngemäß wiedergaben.

Faktenfackel Bewertung

Das Zitat ist ein seltenes Selbstzeugnis: Mandic formuliert explizit eine inhaltliche Gleichsetzung zwischen AfD und Die Heimat. Der einzige behauptete Unterschied ist das soziale Milieu der Unterstützer, nicht das politische Programm. Das ist verfassungsrechtlich und parteienpolitisch relevant: Inhaltliche Nähe zur NPD, die das Bundesverfassungsgericht wiederholt als verfassungsfeindlich bewertet hat (zuletzt 2017 im NPD-Verbotsverfahren), ist ein zentrales Kriterium für die Einordnung einer Partei als extremistisch. Das Verfassungsschutz zitiert Aussagen dieser Art als Belege für extremistische Bestrebungen innerhalb der AfD.

Mandic bestreitet heute die Bedeutung des Satzes. Das Zitat bleibt jedoch dokumentiert und wurde von mehreren unabhängigen Medien sowie im Kontext des AfD-Verbotsverfahrens als Beweisstück geführt.

Verwendungen

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