Drei Tage vor der Bundestagswahl, am 20. Februar 2025, warb Alice Weidel in der ARD/ZDF-Wahlkampfsendung "Schlussrunde" für die Wiedereinführung der Wehrpflicht:
"Die Identifikation der deutschen Bevölkerung mit der Bundeswehr – das garantiert eine Wehrpflicht."
Die Bundeswehr sei ihren Bündnisverpflichtungen in der Nato nicht nachgekommen, die Verteidigungsfähigkeit müsse wiederhergestellt werden; "wir sind nicht mehr fähig zur Landesverteidigung". Auf die Frage der ZDF-Moderatorin Diana Zimmermann, wie lange gedient werden solle, antwortete sie: "Zwei Jahre" (t-online: Wehrdienst - Weidel prescht mit konkreter Zahl vor (20. Februar 2025)).
Faktenfackel Bewertung
Die Zahl kam nicht aus dem Parteiprogramm. Die AfD fordert darin zwar die Wiedereinführung der Wehrpflicht, nennt aber keine Dauer; Weidel legte sich in der Sendung erstmals fest (Legal Tribune Online: Weidel will zwei Jahre Wehrpflicht - rechtlich möglich? (21. Februar 2025)).
Zwei Jahre wären keine Rückkehr zu einem früheren Zustand, sondern mehr, als in der Bundesrepublik je gedient wurde. Nach Angaben der Legal Tribune Online lag das bisherige Höchstmaß in den 1960er-Jahren bei anderthalb Jahren, von 1990 bis 1995 bei einem Jahr, zuletzt vor der Aussetzung 2011 bei sechs Monaten. Weidels Vorschlag hätte den historischen Spitzenwert also um ein halbes Jahr überschritten. Auch in der DDR blieb es darunter: Das Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht vom 24. Januar 1962 legte in Paragraf 21 fest: "Die Dauer des Grundwehrdienstes beträgt 18 Monate."
Eine zweijährige Dienstpflicht hat es in Deutschland genau einmal gegeben, im Nationalsozialismus. Das Wehrgesetz vom 21. Mai 1935 überließ die Dauer in Paragraf 8 dem "Führer und Reichskanzler"; zunächst galt ein Jahr, am 24. August 1936 wurde sie "einheitlich auf zwei Jahre festgesetzt" (Reichsgesetzblatt 1936 I, S. 706). Das ist eine Feststellung zur Dienstdauer und kein Hinweis auf ein Vorbild: Dass Weidel sich darauf bezogen hätte, behauptet niemand, und dafür gibt es auch keinen Anhaltspunkt. Es zeigt nur, wie weit ihre Zahl außerhalb dessen lag, was in Deutschland je verlangt wurde.
Rechtlich ist eine Verlängerung nicht ausgeschlossen, aber an einen Zweck gebunden. Die Wehrpflicht ist seit 2011 nicht abgeschafft, sondern über Paragraf 2 des Wehrpflichtgesetzes für Friedenszeiten ausgesetzt; die Dauer des Grundwehrdienstes steht in Paragraf 5 unverändert bei sechs Monaten. Artikel 12a Grundgesetz schweigt zur Länge. Maßgeblich ist laut dem Verwaltungsrechtler Patrick Heinemann gegenüber der Legal Tribune Online, was für die Verteidigung erforderlich ist: "Es kommt darauf an, was für die Verteidigung erforderlich ist, um den Eingriff in die Freiheit der Wehrpflichtigen zu rechtfertigen." Ob zwei Jahre diesem Maßstab genügen, ließ sich nach seiner Einschätzung nicht abschließend beurteilen, unter anderem weil die Bundeswehr die zusätzlichen Wehrdienstleistenden erst einmal unterbringen und ausbilden müsste.
Bemerkenswert ist, wie kurz die Forderung Bestand hatte. Einen Tag nach der Sendung korrigierte Weidel sich auf X und verlangte dort nur noch einen zehnmonatigen Grundwehrdienst plus höchstens ein Jahr Reservedienst, das nicht am Stück abzuleisten sei (so die Legal Tribune Online in einem Update ihres Beitrags). Aus einer verpflichtenden Dienstzeit von 24 Monaten am Stück wurden damit 10 Monate Grundwehrdienst und ein verteilbarer Reserveanteil.
Fazit
Die Zahl stand für einen Tag. Weidel nannte in der "Schlussrunde" eine Dauer, die weder im AfD-Programm steht noch je einem Wehrdienst in der Bundesrepublik oder der DDR entsprach, und ersetzte sie einen Tag später selbst durch ein deutlich kürzeres Modell. Rechtlich wäre eine Verlängerung möglich, sie müsste sich aber am tatsächlichen Verteidigungsbedarf messen lassen, und dazu hatte die Forderung nichts zu sagen.