Link Beschreibung
Pressemitteilung der AfD-Bundestagsfraktion vom 22. Oktober 2026. Christina Baum begrüßt die mündliche Verhandlung einer Zivilklage vor dem Gericht Noord-Nederland in Leeuwarden, in der niederländische Kläger unter anderem vom niederländischen Staat, Mark Rutte, Bill Gates und Pfizer-Chef Albert Bourla Schadenersatz wegen Corona-Impfungen verlangen. Baum hofft auf eine ergebnisoffene Prüfung und wirft deutschen Gerichten vor, sich zu oft am "politischen Narrativ" orientiert zu haben.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Der Gerichtstermin ist real. Das Gericht kündigte die mündliche Verhandlung der "Covid-19 bodemprocedure" für den 22. Oktober 2026 in Leeuwarden an. Es handelt sich um ein Zivilverfahren, nicht um einen Strafprozess. Das Verfahren läuft laut Mimikama seit 2023; Gates' Einwand, das Gericht sei nicht zuständig, wies es im Oktober 2024 zurück, weil die Forderungen gegen die verschiedenen Beklagten eng zusammenhängen (ANP/Reformatorisch Dagblad, 16. Oktober 2024).
Die Pressemitteilung spricht von "vorgebrachten Tatsachen" und davon, die Kläger seien "durch Täuschung zur Impfung verleitet" worden. Das sind keine festgestellten Tatsachen, sondern Behauptungen der Klägerseite. Das Gericht beschreibt den Kern der Klage selbst als Vortrag der Kläger: Sie sagen, die Beklagten hätten sie zur Impfung bewegt, obwohl das Virus nach Darstellung der Kläger gar nicht existiere, die Spritzen sehr schädlich seien und die Beklagten das gewusst hätten. Dass die Kläger die Existenz des Coronavirus bestreiten, verschweigt die Mitteilung. Sie legt stattdessen nahe, ein Gericht müsse ernsthaft prüfen, ob eine Täuschung vorlag. Wer eine Klage mit dieser Grundlage als Beitrag zu einer "objektiven rechtlichen Beurteilung der Coronazeit" bezeichnet, wertet sie auf. Eine Klage zu erheben oder verhandeln zu lassen, belegt keine einzige dieser Behauptungen. Mimikama kommt bei einem Video zum selben Termin zum gleichen Schluss: Vorwürfe der Klägerseite sind keine gerichtlichen Feststellungen, und die dort ebenfalls aufgestellte Behauptung, die Medien schwiegen zu dem Verfahren, ist widerlegt.
Der zweite Teil der Mitteilung, in Deutschland hätten sich Gerichtsentscheidungen "zu oft" am "politischen Narrativ" orientiert, kommt ohne ein einziges Beispiel aus. Ein Urteil, eine Entscheidung oder ein Verfahren, das diesen Vorwurf stützt, nennt Baum nicht. Als Tatsachenbehauptung ist er deshalb nicht überprüfbar und bleibt unbelegt.
Fazit
Der Termin in Leeuwarden findet statt, die Pressemitteilung stellt die Klage aber irreführend dar: Die Vorwürfe der Kläger erscheinen als "vorgebrachte Tatsachen", obwohl sie nur Behauptungen sind, und die Mitteilung lässt weg, dass die Kläger die Existenz des Virus bestreiten. Der Vorwurf an deutsche Gerichte bleibt ohne jeden Beleg.
