Daniela Behrens
Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung (SPD), im Amt seit Januar 2023.

Über die Quelle
Daniela Behrens (geboren als Daniela Krause am 12. Mai 1968 in Bremerhaven) ist Diplom-Politikwissenschaftlerin und ausgebildete Journalistin. Nach dem Politikwissenschafts-Studium in Bremen und einer Journalismus-Weiterbildung an der Freien Universität Berlin arbeitete sie zunächst als Redakteurin und später als Pressesprecherin der Hochschule Bremerhaven. Von 2007 bis 2013 war sie Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags, von 2013 bis 2017 anschließend Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Es folgten eine Zwischenstation als Geschäftsführerin des Informationsdienstes Wissenschaft (2018/2019) und als Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2019 bis 2021). Von März 2021 bis Januar 2023 war sie niedersächsische Sozialministerin, seit Januar 2023 ist sie Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung (mi.niedersachsen.de: Lebenslauf; Wikipedia: Daniela Behrens). Sie ist seit 1996 Mitglied der SPD.
Links
- Niedersächsisches Innenministerium: Lebenslauf
- Wikipedia: Daniela Behrens
- Landtag Niedersachsen: Profil
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Als Innenministerin verantwortet Behrens die Durchführung der niedersächsischen Kommunalwahlen und die Aufsicht über die Kommunalaufsichtsbehörden; ihre dienstlichen Erklärungen, Gesetzesinitiativen und Verwaltungsentscheidungen sind öffentlich dokumentiert, etwa über Landtagsdrucksachen, Ministeriums-Pressemitteilungen und Plenarprotokolle.
Im Zusammenhang mit der Kommunalwahl am 13. September 2026 steht ihr Ministerium wegen der Novelle des Kommunalwahlgesetzes vom 28. April 2026 in der Kritik: Die niedersächsische CDU-Fraktion und mehrere Staatsrechtler halten das neue Prüfverfahren für Bewerberinnen und Bewerber, das auch den Verfassungsschutz einbeziehen kann, sowie die vorgeschriebene sofortige Löschung der Verfahrensakten für verfassungsrechtlich riskant, weil eine spätere gerichtliche Nachprüfung dadurch erschwert wird. Diese strukturelle Kritik ist unabhängig davon berechtigt, wie einzelne Ausschlussfälle rechtlich ausgehen. Unsere eigene Recherche zum weitergehenden Vorwurf, die Löschpflicht sei gezielt eingeführt worden, um den späteren Ausschluss von AfD-Kandidaten der gerichtlichen Nachprüfung zu entziehen (Apollo News, 11. August 2026), hat diese Absichtsunterstellung nicht bestätigt: Die Löschregel stand bereits im ursprünglichen Gesetzentwurf vom 21. Januar 2026, rund drei Monate vor der Verabschiedung und Monate bevor die konkreten Ausschlussfälle bekannt wurden, und ihre Begründung folgt allgemeinen datenschutzrechtlichen Grundsätzen zur Zweckbindung, keiner erkennbar auf einzelne Fälle zugeschnittenen Logik.
Fazit
Amtsträgerin mit überprüfbaren, öffentlich dokumentierten Aussagen und Entscheidungen. Die an ihrem Ministerium geübte Kritik am neuen Kommunalwahlverfahren ist als Kritik von CDU und Staatsrechtlern zu werten, nicht als erwiesenes Fehlverhalten; den weitergehenden Vorwurf einer gezielten Vertuschungsabsicht stützt die Faktenlage nach eigener Recherche nicht.