Link Beschreibung
Pressemitteilung der AfD-Bundestagsfraktion vom 28. September 2026, in der Gottfried Curio auf Äußerungen des hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein zu Migration und Kriminalität reagiert. Curio schreibt, im vergangenen Jahr seien "wieder zwei Großstädte dazugekommen (jeweils 100.000 über Asylanträge und Familiennachzug)", und mit der "Rekordeinbürgerung von über 330.000 Personen" seien "bewusst endgültige Abschiebehindernisse geschaffen" worden.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Anlass der Pressemitteilung ist ein Interview, das Rhein der "Bild am Sonntag" gegeben hat. Laut t-online sagte er dort, man habe "selbstverständlich ein Problem, beispielsweise auch mit der Einwanderung in die Sozialsysteme", und man habe auch ein Thema mit der Kriminalität von zugewanderten Menschen. Es mache keinen Sinn, diese Themen "hinter einer Brandmauer zu verstecken". Die Debatte solle nach Rheins Worten ohne "furchtbare Remigrationsfantasien" geführt werden (Tagesspiegel). In den Berichten über das Interview ist von Einbürgerungen nicht die Rede.
Die Zahlen sind im Kern richtig. Das Statistische Bundesamt meldet für 2025 vorläufig 332.500 Einbürgerungen, so viele wie nie seit Beginn der Statistik im Jahr 2000. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zählte 2025 113.236 Asylerstanträge, 50,7 Prozent weniger als im Vorjahr. Das Auswärtige Amt erteilte 2025 rund 110.400 Visa zum Familiennachzug; die Summe der beiden Monatstabellen in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD ergibt 110.388. "Jeweils 100.000" ist also grob passend.
Die Rechnung "zwei Großstädte" ist trotzdem schief. Erstanträge sind keine Bevölkerungszunahme: Von den 113.236 Erstanträgen betrafen 17.707 in Deutschland geborene Kinder unter einem Jahr. Beim Familiennachzug gingen 17.823 Visa an Ehepartner von Deutschen. Aus den vier Asylherkunftsstaaten Syrien, Iran, Afghanistan und Irak stammten laut Mediendienst Integration etwa 20.800 der Visa. Eine Zahl für Fortzüge nennt Curio nicht, obwohl er Zuzüge addiert.
Der Kern der Aussage ist irreführend. Wer nach § 10 Abs. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes eingebürgert wird, muss seit fünf Jahren rechtmäßig im Inland leben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder einen Aufenthaltstitel für einen anderen als die dort ausgeschlossenen Zwecke besitzen. Zur Ausreise verpflichtet ist nach § 50 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes, wer einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt. Wer die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt, war also in der Regel nicht ausreisepflichtig. Dass durch die Einbürgerung eine sonst mögliche Abschiebung entfallen wäre, belegt die Pressemitteilung nicht. Das Aufenthaltsgesetz gilt ohnehin nur für Ausländer (§ 1).
Auch die Statistik passt nicht zum Bild eines Schnellverfahrens. Nach Destatis lag die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bei der Einbürgerung 2025 bei 12,4 Jahren, bei Syrern bei 7,9 Jahren. 72 Prozent der Einbürgerungen waren Regelfalleinbürgerungen nach § 10 Abs. 1, 19 Prozent Miteinbürgerungen von Ehegatten und Kindern. 12.000 Fälle waren Wiedergutmachungseinbürgerungen von NS-Verfolgten und deren Nachkommen. Von den 371.100 abgeschlossenen Verfahren endeten 90 Prozent mit einer Einbürgerung, rund 3 Prozent mit einer Ablehnung.
Zutreffend ist, dass ein eingebürgerter Mensch nicht mehr abgeschoben werden kann. Das gilt aber für jeden Deutschen und ist die Folge der Staatsangehörigkeit, nicht ein geplantes Hindernis. Dass die Einbürgerungen "bewusst" dazu dienten, Abschiebungen zu erschweren, belegt Curio nicht. Die Rechtslage spricht dagegen: § 10 sieht bei erfüllten Voraussetzungen einen Anspruch vor ("ist ... einzubürgern").
Fazit
Curios Zahlen zu Einbürgerungen, Asylerstanträgen und Familiennachzug stimmen ungefähr, sind aber als Bruttowerte ohne Fortzüge und ohne Aufschlüsselung dargestellt. Die Behauptung, mit den Einbürgerungen seien "bewusst endgültige Abschiebehindernisse" geschaffen worden, ist irreführend: Eingebürgerte lebten in der Regel schon vorher rechtmäßig hier, waren also nicht ausreisepflichtig, und die Absicht ist nicht belegt.
