Am 31. August 2026 äußerte sich René Springer, arbeits- und sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, in einer Pressemitteilung zur Kritik der Union an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, die einen für Juli zugesagten Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch noch nicht vorgelegt hat:
Der Zustand selbst ist grotesk: Der Staat sucht Menschen mit Haftbefehl und überweist ihnen gleichzeitig pünktlich das Geld der Steuerzahler. Wer sich vor der Polizei versteckt, darf keinen Cent mehr vom Staat erhalten. Und wer sich dabei hinter dem Datenschutz versteckt, schützt nicht die Bürger, sondern die Untergetauchten.
Faktenfackel Bewertung
Zum Stichtag 1. Juli 2026 waren 148.311 Personen per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben, wie eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion (Drucksache 21/7156) belegt, und ein Haftbefehl beendet den Anspruch auf Grundsicherung erst mit der tatsächlichen Inhaftierung: Der Leistungsausschluss nach Paragraf 7 Absatz 4 Satz 2 SGB II knüpft an die Unterbringung im Vollzug an, nicht an den Erlass des Haftbefehls.
Springers Satz beziffert selbst nichts. Die Zahl steht im Vorspann der Mitteilung, direkt neben der Feststellung, wer per Haftbefehl gesucht werde, könne "weiterhin Grundsicherung beziehen". Aus dieser Nebeneinanderstellung entsteht der Eindruck eines bezifferten Dauerzustands. Wie viele der Gesuchten während der Fahndung tatsächlich Grundsicherung beziehen, ist nach Angaben des ZDF unbekannt, weil dazu keine Statistik existiert. Das heißt nicht, dass es solche Fälle kaum gibt; es heißt, dass niemand ihre Zahl kennt. Belegt ist allein, dass die Überschneidung rechtlich möglich und unbeziffert ist.
Springer stellt den Datenschutz als Versteck dar. Dahinter steckt allerdings ein realer Aufwand: Ein automatischer Abgleich zwischen Hunderttausenden Haftbefehlen und Millionen Grundsicherungsempfängern ist datenschutzrechtlich schwierig, jeder Fall müsste einzeln geprüft und übermittelt werden. Der eigene Antrag der AfD-Fraktion setzt selbst eine Mitteilung der Justizbehörde voraus, bevor Leistungen entfallen sollen. Begründet wird das dort damit, dass die Sozialbehörden das "Entziehen" vom staatlichen Zugriff nicht eigenständig beurteilen sollen.
Details in unserer ausführlichen Einordnung der zugrunde liegenden Pressemitteilung: Grundsicherung für per Haftbefehl Gesuchte.