Link Beschreibung
Pressemitteilung der AfD-Bundestagsfraktion vom 31. August 2026 mit einem Statement von René Springer, dem arbeits- und sozialpolitischen Sprecher der Fraktion. Sie behauptet, bundesweit lägen Haftbefehle gegen mehr als 100.000 Personen vor, die weiterhin Grundsicherung beziehen könnten, weil die Jobcenter davon in der Regel nichts erführen. Außerdem wirft sie der Bundesregierung vor, den von Friedrich Merz am 4. Juli angekündigten Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch zwei Monate später noch nicht ins Kabinett gebracht zu haben. Als Lösung verlangt die Fraktion einen "klaren Leistungsausschluss bei SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungen" sowie ein "bundeseinheitliches elektronisches Meldeverfahren zwischen Justiz- und Sozialbehörden" und verweist dafür auf ihren eigenen Antrag vom 14. Oktober 2025 (Bundestagsdrucksache 21/2222).
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Die Grundzahl stimmt und ist eher untertrieben. Zum Stichtag 1. Juli 2026 waren im polizeilichen Informationssystem INPOL-Z 170.667 Fahndungen zu offenen nationalen Haftbefehlen ausgeschrieben, die sich auf 148.311 Personen zurückführen lassen (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion, Drucksache 21/7156 vom 14. Juli 2026). "Mehr als 100.000 Personen" trifft damit zu, benennt aber nicht die tatsächlich höhere Zahl.
Als Grundgesamtheit für die Frage, um wie viele Leistungsbezieher es gehen kann, taugt sie trotzdem nicht. In den 148.311 stecken ZDF heute zufolge auch viele Gesuchte, die sich gar nicht in Deutschland aufhalten, darunter abgeschobene Ausländer, die weiter gelistet bleiben, damit die Behörden bei einer Wiedereinreise eine Handhabe haben. Wer nicht im Land ist, bezieht hier auch keine Grundsicherung.
Auch die Lücke, die Springer beschreibt, existiert. Ein Haftbefehl allein beendet den Anspruch auf Grundsicherung nicht: Nach Paragraf 7 Absatz 4 Satz 2 SGB II endet die Leistungsberechtigung erst mit der tatsächlichen Unterbringung im Vollzug, nicht mit dem Erlass des Haftbefehls. Weil Polizei- und Justizbehörden Haftbefehle den Jobcentern nicht automatisch melden, verfügen die Ämter oft nicht über die Information, dass gegen eine leistungsbeziehende Person ein Haftbefehl vorliegt. Und solange der Empfänger für die Ämter erreichbar bleibt, fließen die Zahlungen weiter.
An dieser Erreichbarkeit hängt allerdings der stärkste Einwand gegen Springers Bild vom Staat, der pünktlich überweist. Paragraf 7b SGB II knüpft den Leistungsanspruch daran, dass sich die Person im näheren Bereich des zuständigen Jobcenters aufhält und dessen Mitteilungen werktäglich zur Kenntnis nehmen kann. Wer untergetaucht ist, erfüllt das in der Regel nicht. Der Antrag der AfD-Fraktion räumt beides selbst ein: In den Haftbefehl-Fällen liege "in aller Regel keine 'Erreichbarkeit' vor", und nach Paragraf 7b SGB II könne "ein Ausschluss wegen fehlender Erreichbarkeit erfolgen". Die Fraktion beschreibt das Problem dort deshalb nicht als "klassische 'Regelungslücke'", sondern als "Informations- und Vollzugslücke". Das ist etwas anderes als ein Staat, der sehenden Auges weiterzahlt: Die Ämter erfahren von dem Haftbefehl in der Regel nichts.
Auch die Kritik an der Bundesregierung stimmt zeitlich. Friedrich Merz kündigte den "Aktionsplan zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs" tatsächlich am 4. Juli 2026 beim Landesparteitag der CDU Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf an und versprach eine Vorlage noch im selben Monat. Zwei Monate später konnte das Bundesarbeitsministerium der "Rheinischen Post" keinen Kabinettstermin nennen und teilte mit, die Umsetzung werde weiterhin "bis Ende 2026 angestrebt".
Die Mitteilung greift damit eine Debatte auf, die am selben Tag begonnen hatte. Um 6:27 Uhr veröffentlichte die "Rheinische Post" ihren Bericht mit der Kritik von Unionsfraktionsvize Günter Krings an Arbeitsministerin Bärbel Bas, samt der Zahl "mehr als 100.000" und der Auskunft des Ministeriums zum Kabinettstermin. Krings wird im Vorspann der AfD-Mitteilung ausdrücklich genannt.
Wo die Mitteilung die Beleglage verlässt, ist die Zahl, die sie neben Springers Zuspitzung stellt. Der zitierte Satz selbst beziffert nichts: "Der Staat sucht Menschen mit Haftbefehl und überweist ihnen gleichzeitig pünktlich das Geld der Steuerzahler." Die Suggestion entsteht durch den Vorspann, der die "mehr als 100.000 Personen" mit Haftbefehl unmittelbar neben die Feststellung setzt, wer per Haftbefehl gesucht werde, könne "weiterhin Grundsicherung beziehen". Wie viele der 148.311 Gesuchten das tatsächlich tun, ist unbekannt, weil es dazu keine Statistik gibt. Das ZDF ordnet die Debatte unter der Überschrift "Viel Aufregung, kaum Zahlen" ein und hält fest, es sei "gut möglich, dass es am Ende um deutlich weniger als die jetzt suggerierten 100.000 Fälle gehen könnte". Ob es am Ende viele oder wenige Fälle sind, ist offen; aus der fehlenden Statistik folgt weder das eine noch das andere. Belegt ist allein, dass die Überschneidung rechtlich möglich und unbeziffert ist. Die Mitteilung präsentiert sie als bekannten Zustand.
Die Forderung der Fraktion trifft damit auf ein Problem, dessen Größe niemand kennt. Sie ist zudem weniger weitreichend, als die Zuspitzung klingt: Der Antrag koppelt den Leistungsausschluss selbst daran, dass die Justizbehörde den Haftbefehl und ein "Entziehen" vom staatlichen Zugriff an die Sozialbehörde meldet. Genau daran hakt es. Ein automatischer Abgleich zwischen Hunderttausenden Haftbefehlen und Millionen Grundsicherungsempfängern ist datenschutzrechtlich schwierig, jeder Fall müsste einzeln geprüft und übermittelt werden, und weil von den im Jahr 2025 erledigten Haftbefehlen rund 48 Prozent binnen 100 Tagen abgeschlossen waren, kann sich der Status Betroffener rasch ändern. Springers Satz, wer sich "hinter dem Datenschutz versteckt", schütze "nicht die Bürger, sondern die Untergetauchten", überspringt diesen Aufwand, statt ihn zu widerlegen.
Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat sich zu der Debatte geäußert, allerdings mit anderem Schwerpunkt. GdP-Bundesvorsitzender Jochen Kopelke forderte eine konsequentere Vollstreckung offener Haftbefehle und verwies auf überlastete Fahndungsdienste und veraltete Daten. Eine Bestätigung der Sozialleistungs-Erzählung ist das nicht, sondern eine allgemeine Kritik an der Vollstreckungspraxis der Polizei.
Am selben Tag hat auch Tichys Einblick dieselben Zahlen aufgegriffen und daraus eine konkrete Auszahlungssumme errechnet, die die Beleglage noch deutlicher überdehnt als die AfD-Mitteilung.
Fazit
Die Behauptung ist irreführend. Die Zahl der Haftbefehle, die fehlende Meldepflicht zwischen Justiz und Jobcentern sowie der zeitliche Ablauf rund um den angekündigten Aktionsplan sind zutreffend wiedergegeben. Irreführend ist die Verbindung: Die Mitteilung stellt die "mehr als 100.000" Gesuchten neben Springers Bild vom Staat, der "gleichzeitig pünktlich" überweist, und lässt so einen bezifferten Dauerzustand entstehen, den der zitierte Satz selbst nicht behauptet und für den es nach Angaben des ZDF keine Statistik gibt. Rechtlich möglich ist der Bezug für einen unbekannten Teil der 148.311 Gesuchten. Wie groß dieser Teil ist, weiß derzeit niemand.
