Stephan Brandner
AfD-Bundestagsabgeordneter aus Thüringen, Rechtsanwalt und Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, 2019 als Ausschussvorsitzender abgewählt

Über die Quelle
Stephan Brandner (* 1966 in Herten) ist Rechtsanwalt in Gera und AfD-Politiker. Laut Biografie beim Deutschen Bundestag studierte er Rechtswissenschaft in Regensburg und ist seit 1997 als Rechtsanwalt tätig. Er war bis 2010 Mitglied der CDU, zeitweilig der CSU, und ist seit November 2013 Mitglied der AfD. Von 2014 bis 2017 saß er im Thüringer Landtag, seit Oktober 2017 ist er Mitglied des Bundestages. In der 21. Wahlperiode ist er Parlamentarischer Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion. Die Fraktion führt ihn als direkt gewählten Abgeordneten für Gera - Greiz - Altenburger Land, Mitglied des Ältestenrates und Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.
Von Dezember 2019 an war Brandner stellvertretender Bundessprecher der AfD. Dem am 4. Juli 2026 gewählten Bundesvorstand gehört er laut Pressemitteilung der AfD nicht mehr an; dort sind Sven Tritschler, Stefan Möller und Katrin Ebner-Steiner als Stellvertreter genannt.
Abwahl als Vorsitzender des Rechtsausschusses
Brandner wurde im Januar 2018 Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Am 13. November 2019 wählte der Ausschuss ihn ab. Nach einem Bericht des MiGAZIN stimmten alle Mitglieder außer denen der AfD zu, und Brandner war der erste abgewählte Ausschussvorsitzende in der Geschichte des Bundestages. Anlass waren laut dem Bericht ein nach dem Anschlag in Halle geteilter Tweet, der zwischen "deutschen" Opfern und Opfern in Moscheen und Synagogen unterschied, sowie sein Tweet zu Udo Lindenbergs Bundesverdienstkreuz mit dem Hashtag "Judaslohn". Brandner wies die Vorwürfe zurück. Die AfD-Fraktion klagte gegen die Abwahl. Das Bundesverfassungsgericht wies die Organklage am 18. September 2024 ab: Die Abwahl liege im Rahmen der Geschäftsordnungsautonomie des Bundestages, Prüfungsmaßstab sei das Willkürverbot, die Entscheidung sei einstimmig ergangen.
Streit mit einer Spiegel-Journalistin
Brandner bezeichnete die Spiegel-Redakteurin Ann-Katrin Müller auf X mehrfach als "Faschistin". Nach Angaben von t-online verpflichtete das Landgericht Berlin II ihn dreimal zur Zahlung von Ordnungsgeld, insgesamt 50.000 Euro, weil er die Aussage trotz Unterlassungsanspruchs wiederholte. Das Gericht habe festgestellt, dass es an tatsächlichen Anknüpfungspunkten für die Bezeichnung fehle. Am 10. Oktober 2024 hob der Bundestag seine Immunität "zur Durchführung eines Strafverfahrens" auf. Brandner selbst beruft sich auf die Meinungsfreiheit.
Aussagen in der Faktenfackel-Datenbank
- Brandner zur Drohung von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner , eine ganze Fraktion aus dem Saal zu verweisen : in der Rechtsfrage überwiegend zutreffend, das Wort "Kollektivstrafe" ist seine eigene Zuspitzung.
- Brandner über den "NGO-Komplex" : Die Gleichsetzung humanitärer Arbeit mit Schleuserei ist irreführend, für kriminelles Handeln der genannten Organisationen gibt es keine Belege.
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Faktenfackel Bewertung
Brandner äußert sich als Justiziar und Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion regelmäßig zu Geschäftsordnungs- und Rechtsfragen. Seine Aussagen dazu lassen sich an Gesetzen und Geschäftsordnung prüfen und treffen teils zu. In politischen Zuspitzungen wie im Fall des "NGO-Komplexes" geht er über das Belegbare hinaus. Wegen seiner Rolle in der Fraktion sind seine Pressemitteilungen Parteipositionen und keine neutrale Rechtsauskunft.
Fazit
Brandner ist eine Quelle mit juristischer Fachkenntnis und erkennbarem Parteiinteresse. Rechtsaussagen sollten an Gesetzestext und Geschäftsordnung gegengeprüft werden, politische Wertungen als Positionen der AfD eingeordnet. Das Landgericht Berlin II hat ihm laut t-online die Bezeichnung einer Journalistin als "Faschistin" untersagt und Ordnungsgelder verhängt, als er sie wiederholte.