Link Beschreibung
Nach der konstituierenden Sitzung des Landtags von Sachsen-Anhalt am 6. Oktober 2026 fragte Ulrich Siegmund (AfD) den "heute-show"-Reporter Fabian Köster in Magdeburg, was er mache, wenn die AfD noch in diesem Jahr den Medienstaatsvertrag kündige, und ob er schon einen Job gesucht habe. Der Deutsche Journalisten-Verband nennt das "pure Einschüchterung", das ZDF verweist auf die Rundfunkfreiheit. Die "heute-show" zeigte die Szene am 9. Oktober.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Was gesagt wurde. Im Beitrag der "heute-show" (Video auf dem YouTube-Kanal der Sendung, die ganze Folge steht in der ZDF-Mediathek) fragt Siegmund: "Was machen Sie denn, wenn wir dieses Jahr noch den Medienstaatsvertrag kündigen? Haben Sie schon einen Job gesucht?" Köster antwortet: "Ich hoffe halt, dass ich mit irgendeinem AfD-Kollegen verwandt bin, weil dann stellt er mich ja einfach an." Das spielt auf die Vorwürfe der Vetternwirtschaft gegen AfD-Politiker an, die laut t-online auch Landtagspräsident Tobias Rausch betreffen. Gleich danach fällt im Beitrag der Satz "Vielleicht mit Tobias Rausch, der nimmt ja jeden." Die dpa schreibt ihn Köster zu. Nach demselben Bericht hatte Siegmund schon im Wahlkampf bei einem Treffen ähnlich reagiert; Einzelheiten dazu nennt die Agentur nicht.
Abweichende Wiedergaben. Die dpa zitiert die Frage als "Haben Sie sich schon einen Job gesucht?", t-online ebenso. Apollo News gibt sie als "Was machen Sie, wenn wir dieses Jahr noch den Medienstaatsvertrag kündigen? Haben Sie sich schon einen Job besorgt?" wieder. Die Fassungen unterscheiden sich in einzelnen Wörtern, nicht im Sinn; hier gilt der Wortlaut aus dem Beitrag der "heute-show". Weitere Äußerungen stehen nur in den Berichten: Laut t-online und Apollo News legte Siegmund Köster den Arm um, sagte, dieser zittere, und hieß ihn "in der neuen Zeit" willkommen. Beide berichten auch, er habe angefügt, man könne darüber sprechen, "ob wir für Sie eine Funktion finden", wenn der Medienstaatsvertrag im Dezember gekündigt sei. Im Dezember will sich Siegmund zum Ministerpräsidenten wählen lassen (ZDFheute). Die AfD äußerte sich laut dpa auf Anfrage zunächst nicht.
Reaktionen. Der Deutsche Journalisten-Verband verurteilte die Szene in einer Pressemitteilung vom 10. Oktober. Bundesvorsitzender Mika Beuster: "Erst kritische Journalisten unter Druck setzen, dann Sender abwickeln wollen: Das ist kein Medienkonzept, das ist pure Einschüchterung." Wer kritische Berichterstattung mit der beruflichen Existenz verknüpfe, überschreite eine rote Linie. Der Verband verweist außerdem auf Berichte, wonach Köster anschließend von einem Team des Deutschland-Kurier durch die Gänge des Landtags verfolgt worden sein soll, und fordert die Landtage auf, die Arbeit von Journalisten zu schützen. Das ZDF sagte laut DWDL: "Regierungen und Parteien können dem ZDF keine Vorgaben für seine Berichterstattung machen."
Was eine Kündigung bewirken würde. Siegmund hatte am Wahlabend in der ARD-Tagesschau angekündigt, die "Rundfunkzwangsabgabe" zu beenden und den Medienstaatsvertrag zu kündigen. Ein einzelnes Land kann die Verträge kündigen, aber nicht rasch und nicht für die anderen:
- Der Medienstaatsvertrag lässt die Kündigung zum Jahresende mit einer Frist von einem Jahr zu, allerdings nur zu Terminen im Zweijahresrhythmus (erstmals 31. Dezember 2022, dann 2024, 2026 und so weiter). Nach diesem Wortlaut wäre eine im Dezember 2026 erklärte Kündigung frühestens zum 31. Dezember 2028 wirksam. "Noch in diesem Jahr kündigen" bedeutet also, die Kündigung zu erklären, nicht, dass sie sofort wirkt. Kündigt ein Land, darf es zugleich den Rundfunkbeitrags- und den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag kündigen; die übrigen Länder können sich innerhalb von sechs Monaten anschließen, andernfalls bleiben diese Verträge zwischen ihnen in Kraft.
- Beim Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gilt für eine eigenständige Kündigung dasselbe Muster: ein Jahr Frist und Zweijahrestermine. Die übrigen Länder haben dann drei statt sechs Monate, um sich anzuschließen, und die Kündigung eines Landes lässt das Verhältnis der anderen unberührt.
- Auch der ZDF-Staatsvertrag bleibt nach der Kündigung eines Landes zwischen den übrigen Ländern bestehen, solange diese nicht binnen drei Monaten mitkündigen. Dass Sachsen-Anhalt allein das ZDF abwickeln könnte, geben die Verträge daher nicht her.
- Beim MDR-Staatsvertrag (§ 42) beträgt die Frist zwei Jahre zum Jahresende. Kündigt ein Land, können sich die anderen binnen drei Monaten anschließen. Erst wenn zwei Länder kündigen, tritt der Vertrag außer Kraft und der MDR ist aufgelöst. Eine Kündigung allein durch Sachsen-Anhalt wäre nach einem epd-Bericht frühestens zum 1. Januar 2029 wirksam.
Hinzu kommt die Landespolitik: Laut diesem epd-Bericht kann der Ministerpräsident einen Staatsvertrag seit den neuen Landtagsregeln von Ende April 2026 nicht mehr allein kündigen, nötig sei ein Beschluss des Landtags. Verfassungsrechtlich ist umstritten, was dann gälte. Der Leipziger Rechtswissenschaftler Hubertus Gersdorf sieht Grenzen aus der Rundfunkfreiheit, etwa bei der regionalen Berichterstattung: "Kein Ausstieg ohne Einstieg!" Der Rechtsanwalt Jörg Frederik Ferreau von der Kanzlei CBH hält eine Kündigung für zulässig. Beides gibt beck-aktuell wieder.
Fazit
Der Wortwechsel ist durch die Aufnahme der "heute-show" belegt. Siegmund koppelt die Kündigung des Medienstaatsvertrags an die Frage, ob Köster schon einen Job gesucht habe. Ob er das als Drohung meinte, hat er nicht erklärt; der Journalisten-Verband wertet es so. Sachlich trägt die Ankündigung kaum so weit, wie sie klingt: Eine Kündigung des Medienstaatsvertrags wirkte frühestens Ende 2028, und ein einzelnes Land kann ZDF und Rundfunkbeitrag für die übrigen Länder nicht beenden.
