Link Beschreibung
Kurzmeldung des Deutschen Bundestags ("heute im bundestag" / hib 62/2024) zur Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 20/10177) über Angriffe auf Parteirepräsentanten und Parteimitglieder im Jahr 2023. Die Bundesregierung dokumentiert vorläufig 2.790 gemeldete Straftaten gegen Vertreterinnen und Vertreter aller im Bundestag vertretenen Parteien.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Die Bundesregierungsantwort liefert eine klare Aufschlüsselung: Die mit Abstand häufigsten Straftatopfer unter den Parteirepräsentanten waren Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen mit 1.219 Fällen, gefolgt von AfD-Vertretern mit 478 Fällen und SPD-Vertretern mit 420 Fällen. FDP-Vertreter waren in 299 Fällen betroffen, CDU in 194, CSU in 101 und die Linke in 79 Fällen. Bei Angriffen auf Parteieinrichtungen führten die Grünen ebenfalls mit 224 Fällen vor SPD und AfD mit je 115 Fällen.
Die Anfrage selbst stammt von der AfD-Fraktion, was den Kontext der Datenpräsentation erklärt: AfD-nahe Kommunikation benutzte die Zahlen oft, um die Partei als besonders angegriffen darzustellen. Die amtlichen Zahlen zeigen jedoch, dass Grünen-Vertreter bei Gesamtstraftaten mehr als doppelt so häufig betroffen waren wie AfD-Vertreter. Die Bundesregierung weist zudem darauf hin, dass Mehrfachnennungen bei den Angriffszielen möglich sind, die Gesamtzahl also leicht überschätzt sein kann.
Die Zahlen stammen aus der polizeilichen Kriminalstatistik zur politisch motivierten Kriminalität (PMK) und sind als vorläufige Jahreswerte 2023 einzustufen.
Fazit
Die amtlichen Zahlen belegen 2.790 Straftaten gegen Parteirepräsentanten im Jahr 2023, wobei Grünen-Vertreter mit 1.219 Fällen am häufigsten betroffen waren, nicht die AfD (478 Fälle). Die Primärquelle ist die Bundestagsdrucksache 20/10177 als Antwort der Bundesregierung.
