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Stand: 23.04.2026

Bundestag beschließt Anhebung der THG-Quote auf 65 Prozent bis 2040, AfD spricht von Klimakult

Link Beschreibung

Bundestag-Textarchiv-Eintrag zum Beschluss der Anhebung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote, Drucksache 21/4083 in der Ausschussfassung 21/5530) am 23. April 2026. Die Quote bei Kraftstoffen im Straßenverkehr steigt schrittweise von 12 Prozent (2026) auf 65 Prozent (2040), ursprünglich waren 59 Prozent vorgesehen. Zustimmung von CDU/CSU und SPD; Ablehnung durch AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke aus jeweils unterschiedlichen Gründen. Die AfD-Position laut früherer Anhörung am 4. März 2026 (Hornsteiner, Becker, Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit): "ideologisch gefärbte Begriffe" Klimaschutz/Klimakrise würden abgelehnt; das Quotensystem sei nicht praktikabel. Entschließungsanträge der Grünen (21/5533) und der Linken (21/5545) wurden mit Stimmen von Union, AfD und SPD abgelehnt. Wesentliche Änderungen aus dem Umweltausschuss: konventionelle Biokraftstoff-Deckelung bis 2032 auf 5,8 Prozent, Ladestrom aus Biogas ab Januar 2028 anrechenbar, schnelleres Anwachsen der RFNBO-Unterquote (grüner Wasserstoff, eFuels). Der Beschluss setzt die EU-Vorgaben aus RED III (Richtlinie (EU) 2023/2413) um.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Die im Bundestags-Textarchiv referierten Eckdaten des Beschlusses sind korrekt wiedergegeben. Die Bundestags-Pressemitteilung zur 2./3. Lesung bestätigt sowohl die Anhebung des Endwerts der THG-Quote von 59 auf 65 Prozent bis 2040, als auch die Erhöhung der Obergrenze für konventionelle Biokraftstoffe auf 5,8 Prozent bis 2032 und die ab 2028 zulässige Anrechnung von Ladestrom aus Biogas. Auch das Abstimmungsergebnis mit Zustimmung von CDU/CSU und SPD sowie Ablehnung durch AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke entspricht der parlamentarischen Dokumentation. Das Bundesumweltministerium und Fachmedien wie electrive.net berichten unabhängig dieselben Zahlen.

Inhaltlich setzt das Gesetz die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III (2023/2413) in deutsches Recht um. RED III verpflichtet die Mitgliedsstaaten dazu, den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor bis 2030 deutlich anzuheben, mit verbindlichen Unterquoten für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO, also grüner Wasserstoff und daraus hergestellte eFuels). Dass der Bundestag das EU-Mindestmaß überschreitet, ist eine politische Entscheidung von Union und SPD, kein Verstoß gegen europäische Vorgaben.

Die in der Anhörung am 4. März 2026 gehörten Sachverständigen nahmen auf unterschiedlichen Achsen Stellung. Einig waren sich Vertreter der Biokraftstoff- und eFuel-Industrie (Elmar Baumann, Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie; Ralf Diemer, eFuel Alliance), dass die ursprünglich vorgesehene RFNBO-Unterquote zu niedrig sei. Umweltverbände wie Deutsche Umwelthilfe (Caroline Tiefenbach) und NABU (Nikolas von Wysiecki) forderten dagegen eine Absenkung der Quote und einen Ausschluss von Agrokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln, weil deren Klimabilanz wegen indirekter Landnutzungsänderungen umstritten ist.

Die für die AfD aufgerufenen Sachverständigen Holger Becker und Dr. Matthias Hornsteiner traten beide für die Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit e.V. auf. Diese Vereinigung ist laut einem offenen Brief Stuttgarter zivilgesellschaftlicher Initiativen eine Plattform, die "die derzeit betriebene Klimaforschung als Pseudowissenschaft" einstuft und Klimawandelleugnern, Rechtspopulisten und Faschisten Bühne bietet. Die Fachstelle Radikalisierungsprävention und Engagement im Naturschutz (FARN) ordnet die AfD als das Zentrum der deutschen Klimaleugner-Netzwerke ein, eng verbunden mit pseudowissenschaftlichen Instituten wie EIKE.

Hornsteiners Argumentation, Klimaschutzgesetze beruhten "auf veralteten Hypothesen und Spekulationen", widerspricht dem Konsens der Klimaforschung. Der IPCC-Synthesebericht 2023 stellt mit "sehr hoher Konfidenz" fest, dass die menschlich verursachte Erderwärmung bereits etwa 1,1 °C über vorindustriellem Niveau liegt und dass die nächsten Jahre über das Erreichen der 1,5-Grad-Grenze entscheiden. Die Bezeichnung etablierter Fachbegriffe wie "Klimakrise" als "ideologisch gefärbt" ist ein klassisches Muster sogenannter "Diskursverschiebung", das von der taz und derStandard als Strategie rechter Klimaleugner-Netzwerke beschrieben wurde.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag selbst lehnt nach eigener Darstellung das "Dogma der Energiewende mit sogenannten erneuerbaren Energien" ab und setzt stattdessen auf fossile Grundlast und Kernkraft der "Generation III+/IV". Die Anführungszeichen um "erneuerbare Energien" sind in der Position der Fraktion erkennbar: Die Klimawirkung des Verkehrssektors wird nicht als zu lösendes Problem behandelt, sondern als ideologisches Konstrukt. Damit liegt die Fraktion außerhalb des wissenschaftlichen Mainstreams und außerhalb des EU-Rechtsrahmens, der mit RED III verbindlich ist. Nur eine Woche zuvor hatte sie im Bundestag einen Antrag auf vollständige Beendigung aller deutschen Klimaschutzmaßnahmen gestellt, dessen Begründung von Abgeordneten wie Karsten Hilse und Prof. Dr. Ingo Hahn ebenfalls auf der Leugnung der wissenschaftlichen Konsenslage beruhte.

Becker (Tankstellenbetreiber, Kfz-Techniker) und Hornsteiner (Meteorologe) traten in der Anhörung mit Detailargumenten auf, die sich teils mit Forderungen der Industrie überschneiden (höhere RFNBO-Unterquote für Investitionssicherheit), teils aber den gesamten regulatorischen Ansatz delegitimieren. Diese Mischung aus fachlich diskutierbaren Einzelpunkten und grundsätzlicher Klimaleugnung ist typisch für die rhetorische Strategie der Plattform fortschrittinfreiheit.de.

Fazit

Der Bundestag hat am 23. April 2026 die THG-Quote für den Straßenverkehr verbindlich auf 65 Prozent bis 2040 angehoben. Die im Textarchiv genannten Zahlen, Drucksachen und Abstimmungsmehrheiten sind korrekt belegt. Die für die AfD geladenen Sachverständigen vertreten Positionen einer Organisation, die Klimaforschung als Pseudowissenschaft bezeichnet und damit den wissenschaftlichen Konsens leugnet, der die Grundlage des Gesetzes bildet.

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