Link Beschreibung
Pressemitteilung des Landtags von Sachsen-Anhalt vom 9. Oktober 2026, überschrieben mit "Demonstranten verhindern Teilnahme von AfD-Landtagsvizepräsident an Gedenkveranstaltung!". Landtagspräsident Tobias Rausch (AfD) erklärt darin, eine "Gruppe linker Studenten" habe Hans-Thomas Tillschneider den Weg zur Synagoge in Halle versperrt, als er am Gedenken an den "Amoklauf von Halle" teilnehmen wollte. Der Text deckt sich fast wörtlich mit einer Mitteilung der AfD-Landtagsfraktion vom selben Tag.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Der Kern des Vorfalls ist belegt. Tillschneider, seit der Wahl am 6. Oktober AfD-Vizepräsident des Landtags, hat an der Gedenkfeier nicht teilgenommen. Nach ZDFheute verwehrten ihm Studierende per Menschenkette den Zutritt zum Synagogengelände, ein Polizeisprecher bestätigte, dass er auf die Teilnahme verzichtete und ging.
Wer ihn aufhielt, sagt die Mitteilung nicht. Sie spricht von "linken Studenten", die Berichte nennen eine konkrete Gruppe: Aktivisten der Jüdischen Studierendenunion Deutschland (JSUD), die laut Jüdischer Allgemeiner die Menschenkette bildeten. Dass ausgerechnet jüdische Studierende Tillschneider den Zugang zu einem jüdischen Gedenken verwehrten, steht nicht in der Mitteilung. Als Begründung nannte JSUD-Präsident Ron Dekel, man wolle Rechtsextremen keinen "Koscher-Stempel" geben, und Zentralratspräsident Josef Schuster verwies auf den Wunsch der Gemeinde, den Tag ohne politische Instrumentalisierung den Opfern zu widmen. Die Zuschreibung "links" belegt die Mitteilung nicht.
Die Tat von 2019 nennt die Mitteilung zweimal "Amoklauf", einmal im beschreibenden Teil und einmal im Zitat Tillschneiders. Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte den Täter am 21. Dezember 2020 zu lebenslanger Haft mit Sicherungsverwahrung und stellte nach Bericht von evangelisch.de fest, er habe aus Motiven geprägt von Rassenhass und Antisemitismus gehandelt. LTO beschreibt die Tat als rechtsterroristischen Anschlag auf die Synagoge. "Amoklauf" blendet das politische Tatmotiv aus. Der Zentralrat der Juden hält Tillschneider vor, den Anschlag ein Jahr nach der Tat im Landtag als Tat eines "geistig verwirrten Einzeltäters" bezeichnet zu haben. Das ist Schusters Darstellung gegenüber der Jüdischen Allgemeinen; Datum und Wortlaut der Landtagsäußerung ließen sich hier nicht an einem Protokoll prüfen.
Andere Teile der Schilderung sind nicht unabhängig bestätigt. Laut Mitteilung hätten Ordnungsbehörde und Polizei "trotz mehrfacher Bitte nichts" unternommen, um Tillschneider Zutritt zu verschaffen, die Menge habe Tillschneider als "Nazi" beschimpft und "wahrheitswidrig" behauptet, er habe sich gegen jüdisches Leben ausgesprochen. Dass die Gruppe ihn einen Rechtsextremisten nannte, deckt sich mit ihrer eigenen Darstellung: ZDFheute zitiert die JSUD mit dem Satz "Wir lassen unser Gedenken nicht von Rechtsextremen kapern". Die Beschimpfung als "Nazi" geben ZDFheute und die Jüdische Allgemeine dagegen nur als Aussage Tillschneiders wieder, und die angebliche Behauptung über jüdisches Leben kommt in den Berichten nicht vor. Zur Rolle der Polizei berichtet evangelisch.de von erfolglosen Vermittlungsversuchen. Das unterscheidet sich von der Darstellung, die Beamten hätten nichts getan. Das Wort "wahrheitswidrig" ist zudem eine Wertung in eigener Sache: Ob Tillschneiders Aussagen über jüdisches Leben die Vorwürfe widerlegen, entscheidet die Mitteilung selbst, ohne Beleg.
Der Gemeindevorsitzende Max Privorozki sagte laut Jüdischer Allgemeiner, es sei kein Hausverbot ausgesprochen worden, die Veranstaltung sei öffentlich gewesen, eine persönliche Einladung habe Tillschneider nicht erhalten. Ein Hausverbot braucht es allerdings nicht, um jemandem an diesem Tag den Zutritt zu verwehren. Beurteilt wird hier ohnehin die Mitteilung und nicht die Frage, ob die Menschenkette berechtigt war.
Bleibt der Absender. Die Landtagsfassung ist mit der Mitteilung der AfD-Fraktion bis auf drei Stellen wortgleich. Die Fraktion überschreibt sie mit "Linke Demonstranten", der Landtag lässt "Linke" weg. Wo die Fraktion "Die Blumengestecke, die das Präsidentenbüro besorgt hatte" schreibt, stehen beim Landtag "die seitens des Landtages von Sachsen-Anhalt bereits im Vorfeld bestellten Kränze". Der dritte Unterschied wiegt am schwersten: Der Landtag setzt die Zeile "Dazu erklärt Landtagspräsident Tobias Rausch:" davor und stellt den gesamten Text in Anführungszeichen, einschließlich des Tillschneider-Zitats. Bei der Fraktion ist der erste Absatz Erzähltext ohne Sprecher, beim Landtag ist er eine persönliche Erklärung des Präsidenten. Welche Fassung zuerst da war, lässt sich von außen nicht sagen, beide tragen dasselbe Datum. Damit steht ein Text, den die AfD-Fraktion auch als eigene Meldung verbreitet, unter dem Briefkopf des Parlaments, dessen Präsident und einer der Vizepräsidenten der AfD angehören.
Fazit
Die Mitteilung ist irreführend. Richtig ist der Kern: Tillschneider wurde an der Synagoge von Studierenden aufgehalten und ging. Die Darstellung drumherum ist einseitig. Die Gruppe wird als "linke Studenten" etikettiert statt als jüdische Studierendenunion, die Tat als "Amoklauf" bezeichnet, obwohl das Gericht Rassenhass und Antisemitismus als Motiv feststellte. Die Beschimpfung als "Nazi" steht als Tatsache im Text, obwohl dafür nur Tillschneiders Wort vorliegt, und zum Verhalten der Polizei gibt es einen abweichenden Bericht. Weil derselbe Text fast unverändert als Mitteilung der Fraktion und als Erklärung des Landtagspräsidenten erscheint, trägt eine Parteidarstellung hier den Briefkopf des Parlaments.
