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Polizeipräsidium München

Offizielle Medieninformationen des Polizeipräsidiums München (Bayerische Polizei) zu Stadt und Landkreis München

Bildquelle: ©Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (gemeinfrei, Wikimedia Commons)
Bildquelle: ©Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (gemeinfrei, Wikimedia Commons)

Über die Quelle

Das Polizeipräsidium München ist einer von zehn regionalen Verbänden der Bayerischen Polizei und als Landesmittelbehörde dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unterstellt (Wikipedia: Polizeipräsidium München). Es ist zuständig für die Landeshauptstadt München und den Landkreis München, ein Gebiet mit rund 1,88 Millionen Einwohnern, und mit über 6.000 Beschäftigten die größte Polizeibehörde Bayerns. Laut eigener Seite wird es seit November 2020 von Polizeipräsident Thomas Hampel geleitet, sein Stellvertreter ist Polizeivizepräsident Christian Huber.

Das Präsidium veröffentlicht nummerierte Medieninformationen zu Straftaten, Ermittlungen und Einsätzen auf der Presseseite der Bayerischen Polizei, filterbar nach Verband. Regionale Medien stützen ihre Polizeiberichte aus München in der Regel darauf.

Faktenfackel Bewertung

Die Medieninformationen sind behördliche Erstmeldungen und geben den Ermittlungsstand kurz nach der Tat wieder. Tatverdächtige gelten bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig, Angaben zu Motiv oder Tathergang können sich im weiteren Verfahren noch ändern. Für Ort, Zeit und Grunddaten eines Vorfalls sind sie eine verlässliche Primärquelle, für die Bewertung eines Motivs nur ein Zwischenstand.

Das Präsidium stand selbst wiederholt in der Kritik. Ab Mai 2019 wurde bekannt, dass zunächst zwei Polizisten Kunden eines Drogendealers waren; die Zahl der Beschuldigten wuchs bis April 2021 auf 37 und umfasste neben Drogendelikten auch Vorwürfe wie Verfolgung Unschuldiger oder Verwahrungsbruch. Der Fall galt als bundesweit größter Drogenskandal bei einem Polizeipräsidium. Bis 2023 fielen mehrere Urteile: Ein Beamter wurde im Februar 2022 vom Amtsgericht wegen Kokainerwerbs in 52 Fällen, Verrats von Dienstgeheimnissen und Unterschlagung von Munition zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt, in der Berufung im Oktober 2023 senkte das Landgericht die Strafe auf zwei Jahre auf Bewährung. Ein weiterer Beamter erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren und wurde in eine Entziehungsanstalt eingewiesen, weil er rund 150-mal Kokain gekauft und teils weitergegeben hatte. Einem dritten Polizisten wurde neben Kokainbesitz vorgeworfen, in einem Biergarten den Hitlergruß gezeigt und ein Foto eines gefesselten Mannes mit einem rassistischen Spruch verschickt zu haben; er gestand die Taten weitgehend und wurde im April 2022 zu einer Geldstrafe von 280 Tagessätzen verurteilt. Zwei weitere Beamte verurteilte das Amtsgericht im November 2022 wegen Verfolgung Unschuldiger und Falschaussage zu je einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung, einer der beiden legte Berufung ein. Sie hatten 2016 einem Mann bei einer Kontrolle Schubser gegen einen Beamten vorgeworfen, die es nach Überzeugung des Gerichts nicht gab; das Verfahren gegen ihn war damals gegen eine Geldauflage eingestellt worden (Wikipedia: Drogenskandal bei der Münchner Polizei). Die Vorfälle fielen in die Amtszeit von Hampels Vorgänger Hubertus Andrä.

Fazit

Für die Fakten eines Einsatzes oder einer Straftat ist das Polizeipräsidium München eine brauchbare Primärquelle. Weil Medieninformationen den Ermittlungsstand kurz nach der Tat wiedergeben, brauchen Motivangaben und eigene Einordnungen der Polizei bei Bedarf eine zweite Quelle. Der Drogenskandal der Vorjahre betraf Fehlverhalten einzelner Beamter, teils auch im Dienst bis hin zu falschen Vorwürfen gegen Unschuldige, nicht die Pressearbeit des Präsidiums selbst.