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Stand: 28.03.2026

VG Köln: Bundesamt für Verfassungsschutz erklärt Stillhaltezusage im AfD-Eilverfahren

Link Beschreibung

Offizielle Pressemitteilung des VG Köln (Az. 13 L 1109/25): Das BfV hat eine Stillhaltezusage abgegeben und verzichtet bis zur Entscheidung des Gerichts über den Eilantrag darauf, die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" zu bezeichnen.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. Mai 2025 ist die primäre Quelle zum Verfahren Az. 13 L 1109/25. Sie dokumentiert:

  • Die AfD stellte am 5. Mai 2025 einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Einstufung als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" durch das BfV.
  • Das BfV erklärte daraufhin eine Stillhaltezusage: Es setzt die Einstufung vorläufig bis zur gerichtlichen Entscheidung über den Eilantrag aus.
  • Konkret verzichtet das BfV auf die öffentliche Verwendung der Bezeichnung "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" und entfernte die entsprechende Pressemitteilung vom 2. Mai 2025 von seiner Website.
  • Die Zusage erfolgte "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht".

Das Gericht hat in der Pressemitteilung ausdrücklich festgehalten, dass keine abschließende Entscheidung getroffen wurde, das Verfahren ist weiter anhängig.

Fazit

Das Dokument belegt den genauen Verfahrensstand und die Reichweite der Stillhaltezusage. Es ist die maßgebliche offizielle Quelle für alle Berichte über das Eilverfahren. Eine inhaltliche Bewertung der Einstufung nimmt das Gericht darin nicht vor.

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