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Kein Wahlprogramm, ein Kampfprogramm

Warum das AfD-Regierungsprogramm Sachsen-Anhalt in weiten Teilen rechtsradikal und grundgesetzwidrig ist

Was ist passiert?

Am 11. und 12. April 2026 hat die AfD Sachsen-Anhalt in Magdeburg ein 156 Seiten starkes "Regierungsprogramm" beschlossen. Der Begriff ist Absicht: Es heißt nicht Wahlprogramm, sondern Regierungsprogramm, denn die Partei will bei der Landtagswahl am 6. September 2026 nicht nur stärkste Kraft werden, sondern regieren. Umfragen sehen die AfD Sachsen-Anhalt derzeit zwischen 38 und 40 Prozent.

Schon im Januar 2026 hatte Table.Media den Entwurf im Volltext veröffentlicht. Die Echtheit bestätigte die Partei selbst: Pressesprecher Patrick Harr ist in den PDF-Metadaten als Ersteller eingetragen, Spitzenkandidat Ulrich Siegmund bestätigte in einem Facebook-Video die 156-seitige Fassung. Der beschlossene Text unterscheidet sich nur marginal vom Entwurf.

Wir haben dieses Programm mit vier unabhängigen Analysen gegengelesen: der juristischen Prüfung auf dem Verfassungsblog, den Recherchen von CORRECTIV, der Analyse von Campact und der internationalen Einordnung durch CNN. Ergebnis: Was in Magdeburg beschlossen wurde, ist in weiten Teilen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, stützt sich in zentralen Kapiteln auf das Vokabular der extremen Rechten und wurde von Personen geschrieben, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

Das Leitmotiv: Remigration

Das längste inhaltliche Kapitel (18 von 156 Seiten) trägt den Titel "Einwanderung und Remigration". Der Begriff zieht sich als roter Faden durch das gesamte Papier. Die AfD definiert Remigration dreiteilig: Rückholung ausgewanderter deutscher Fachkräfte, staatlich erzwungene Abschiebungen ausreisepflichtiger Ausländer und "freiwillige Remigrationsangebote" für "illegale Einwanderer". Zur Koordination sollen ein "Remigrationsbeauftragter" und eine "Task Force für Abschiebungen" eingesetzt werden.

Die taktische Mehrdeutigkeit ist kein Zufall. Der Politikberater Johannes Hillje erklärt gegenüber CORRECTIV, der Begriff werde bewusst eingesetzt, "um Verfassungswidrigkeit zu umgehen": Mal bezeichne er Abschiebungen, mal die Rückgewinnung ausgewanderter Deutscher. Wer Remigration kritisiert, soll als jemand dastehen, der sich gegen heimkehrende Handwerker wendet.

Der Ursprung des Begriffs ist gut dokumentiert. CORRECTIV und mehrere Gerichte haben festgestellt, dass "Remigration" auf Martin Sellner und die Identitäre Bewegung zurückgeht und die millionenfache Vertreibung auch deutscher Staatsbürger umfasst, die als "nicht-assimiliert" gelten. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat das Konzept im Juni 2025 als verfassungsfeindlich eingestuft, soweit es "nicht-assimilierte Staatsbürger" betrifft.

Spitzenkandidat Ulrich Siegmund war selbst beim Potsdamer Treffen am 25. November 2023 dabei, bei dem Sellner sein Konzept vor hochrangigen AfD-Funktionären vorstellte. Laut Correctiv-Recherche warb Siegmund dort ausdrücklich für ein möglichst "unattraktives" Klima für Migranten in Sachsen-Anhalt und akquirierte Wahlkampfspenden außerhalb regulärer Parteistrukturen. Wer heute das Magdeburger Programm liest, liest im Kern das Potsdamer Protokoll in Parteitagsformulierungen.

Ukraine und Russland: Eine Außenpolitik, die Moskau freut

Im gesamten 156-seitigen Papier fehlt ein Wort: Angriffskrieg. Russlands völkerrechtswidriger Überfall auf die Ukraine kommt im Programm schlicht nicht vor. Stattdessen wird der Westen der Ukraine zur "sicheren Region" erklärt, weshalb ukrainischen Geflüchteten der Schutzstatus aberkannt werden soll. Gleichzeitig fordert das Programm die Aufhebung der "wirtschaftsschädlichen Russland-Sanktionen", den Ausbau von Russisch-Unterricht an Schulen und die Wiederbelebung des Schüleraustauschs mit Russland.

Dass diese Linie kein Zufall ist, zeigt ein Blick auf den Hauptautor des Außenpolitik-Kapitels: Hans-Thomas Tillschneider, Landes-Vizevorsitzender der AfD Sachsen-Anhalt. Tillschneider wird seit Februar 2020 vom Verfassungsschutz nachrichtendienstlich beobachtet, zunächst als Kader des aufgelösten "Flügels". Er betrieb sein Landtagsbüro von September 2017 bis Herbst 2018 in der Adam-Kuckhoff-Straße 16 in Halle, dem damaligen "Haus der Identitären Bewegung". Am 7. Oktober 2025 nahm er an einer Veranstaltung in der russischen Botschaft in Berlin teil, bei der anlässlich Wladimir Putins Geburtstag eine "Putin-Silbermedaille" überreicht wurde.

Ein Mann, der im IB-Haus tagt und in russischen Botschaften Putin-Geburtstage feiert, schreibt das Außenpolitik-Kapitel einer Partei, die in Sachsen-Anhalt regieren will. Das Ergebnis ist entsprechend: Der Ukrainekrieg verschwindet aus dem Text, Sanktionen sollen fallen, Russisch kommt an die Schulen. Man muss kein Geheimdienstler sein, um hier ein außenpolitisches Programm zu erkennen, das mit deutscher und europäischer Sicherheitspolitik nicht mehr das Gleiche will.

18 von 31: Das Grundgesetz als Randnotiz

Die juristisch schwerwiegendste Analyse liefert der Verfassungsblog. Die Migrationsrechtler Mark Niklas Cuno und Lukas Bornschein, beide Lehrbeauftragte an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, haben die 56 migrationspolitischen Forderungen des Programms systematisch durchgeprüft.

Das Ergebnis ist ernüchternd:

  • 21 Forderungen fallen gar nicht in die Kompetenz eines Bundeslandes (etwa "Grundrecht auf Asyl abschaffen"). Sie sind Wahlkampflyrik und Wählertäuschung, kein Regierungshandeln.
  • 7 Forderungen wurden als rechtlich zulässig eingestuft.
  • 18 von 31 landespolitisch umsetzbaren Forderungen verstoßen nach juristischer Analyse gegen höherrangiges Recht.

Die Verstöße sind nicht subtil. Die Analyse benennt konkret:

  • Art. 1 GG (Menschenwürde) in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG: Die geplanten Leistungskürzungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterschreiten das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum. Gerichte untersagen Behörden bereits heute die Anwendung entsprechender Vorschriften.
  • Art. 6 GG (Schutz von Ehe und Familie): Zentrale Massenunterkünfte abseits jeder Infrastruktur, wie sie das Programm fordert, verstoßen gegen den besonderen Schutz für Familien mit minderjährigen Kindern.
  • Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung): Die geplante Meldepflicht für Vermieter und der behördliche Zugriff auf Wohnungen ohne richterlichen Beschluss sind nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. September 2025 nur in engen Ausnahmefällen zulässig.
  • Art. 72 GG (Kompetenzordnung) und EU-Recht: Bilaterale Rückführungsabkommen mit Drittstaaten darf nur der Bund schließen; Abschiebehaft in regulären Gefängnissen verstößt gegen die EU-Rückführungsrichtlinie.

Die Autoren nennen das Programm eine systematische "Wähler:innentäuschung": Es suggeriert, man müsse nur wählen, dann werde umgesetzt. Tatsächlich würden zahlreiche Maßnahmen spätestens vor den Verwaltungsgerichten scheitern. Genau dieses Muster hat die AfD nach Einschätzung der Autoren auch in anderen Landtagswahlkämpfen angewandt, zuletzt im Baden-Württemberg-Wahlkampf im März 2026.

CORRECTIV kommt in einer zweiten, parallel erschienenen Analyse zum selben Ergebnis: "Das Programm täuscht Wähler über tatsächlich vorhandene rechtliche Handlungsspielräume."

Vom Programm in die Praxis: Campact zählt nach

Campact
  • Asylbewerber sollen zur Arbeit für 80 Cent pro Stunde verpflichtet werden. Das ist nicht nur symbolisch weit unter dem Mindestlohn; es ist ein expliziter Bruch des Gleichheitssatzes.
  • Die gesamte Integrationsförderung (Sprachkurse, Beratung) soll gestrichen werden, obwohl Kliniken in Sachsen-Anhalt ausdrücklich erklären, sie könnten den Betrieb ohne ausländisches Personal nicht aufrechterhalten.
  • Theaterförderung soll künftig nur noch Institutionen erhalten, die zur "deutschen Identitätsfindung" beitragen. Das Programm nennt als ausdrückliches Vorbild die ungarische Kulturpolitik unter dem rechtsnationalen, bei der Parlamentswahl im April 2026 abgewählten Ministerpräsidenten Viktor Orbán.
  • Strafrechtlich soll der "Schutz von Staat, Bürgern und Nationalsymbolen" verschärft werden, mit Bezug auf § 90a und § 90b StGB, während zugleich zivilgesellschaftliche Kritiker der AfD als "linksextrem" delegitimiert werden.

Die Autorin bei Campact bringt es auf die einfache Frage: Ist das überhaupt noch Politik in einer liberalen Demokratie? Oder ist das bereits der Plan einer anderen Ordnung?

Die Antwort findet man im Ausland: CNN nimmt das Programm ernst

Dass die Magdeburger Beschlüsse auch international Alarm auslösen, zeigt der Bericht von CNN-Reporter Sebastian Shukla vom 15. April 2026. Unter dem Titel "Germany's far right is going mainstream" ordnet er das Programm in den größeren Kontext ein: Die AfD gilt seit 2025 als gesichert rechtsextremistisch. Sie wurde in Sachsen-Anhalt mit 231 von 237 Delegiertenstimmen hinter den Programmtext gebracht. Und sie hat in den letzten Monaten systematisch Zugang zur Jugend aufgebaut, etwa über einen TikTok-Kanal mit mehr als 560.000 Followern.

CNN zitiert den Politikwissenschaftler Hajo Funke mit einem Satz, der die gesamte Debatte zusammenfasst: "Wenn Sie dieses Programm in Nazi-Terminologie übersetzen, ist es fast eine Kopie dessen, was die NSDAP in den 1920er- und 1930er-Jahren gesagt hat." Der Satz wird nicht milder, wenn man ihn oft liest.

Für den internationalen Beobachter ist das Programm der vorläufige Höhepunkt einer Entwicklung, die 2017 mit dem Einzug der AfD in den Bundestag begann und seitdem an Radikalität zunimmt. Das in Magdeburg verabschiedete Papier ist, so die CNN-Einordnung, kein rhetorisches Fenster mehr, sondern ein Regierungsentwurf.

Die Männer hinter dem Programm treffen Neonazis im EU-Parlament

Damit niemand auf die Idee kommt, das sei nur Papier und Performance, liefert der GPAHE-Bericht vom 16. April 2026 das passende Begleitmaterial. Nur zwei Wochen vor dem Magdeburger Parteitag, am 25. März 2026, luden die AfD-Europaabgeordneten Mary Khan und Alexander Jungbluth Philip Stein, den Chef des vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften Kampagnenprojekts "Ein Prozent", und Michael Schäfer als Redner ins Europäische Parlament.

Michael Schäfer ist nicht irgendwer. Er war von Oktober 2007 bis Oktober 2012 Bundesvorsitzender der JN, der Jugendorganisation der NPD. Laut Recherchen der Mitteldeutschen Zeitung und von lsa-rechtsaussen.net war er zudem führendes Mitglied der gewaltbereiten "Wernigeröder Aktionsfront", und sein Name erschien laut Berichten auf einer Mitgliederliste der "European White Knights of the Ku Klux Klan". Philip Stein wiederum betreibt den rechtsextremen Jungeuropa Verlag und besuchte 2017 einen Kongress der neofaschistischen CasaPound in Rom.

Das Thema der Veranstaltung: angeblich "linksextreme Strukturen". Die Redner warfen NGOs wie der Amadeu-Antonio-Stiftung, Campact und dem Philanthropen George Soros vor, die AfD durch "Einflussnahme" klein zu halten. GPAHE ordnet diese Vorwürfe als antisemitische Verschwörungsnarrative ein.

Es lohnt sich, zwei Bilder zusammenzuhalten: In Magdeburg beschließt die AfD am 12. April ein Programm, das Migranten zu 80-Cent-Arbeit verpflichten und ukrainischen Geflüchteten den Schutzstatus nehmen will. Zwei Wochen davor setzt dieselbe Partei einen ehemaligen KKK-Listenträger und den Chef eines rechtsextremen Kampagnenprojekts ans Rednerpult des Europäischen Parlaments. Das ist keine strategische Panne. Das ist die politische DNA der Partei.

Der methodische Unterbau: Desinformation rund um die Polizeiliche Kriminalstatistik

Damit ein solches Programm anschlussfähig bleibt, braucht es einen permanenten Strom angeblicher Belege für ein angeblich außer Kontrolle geratenes Sicherheitsgefühl. Der präventive Faktencheck von CORRECTIV zur polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2025 zeigt, wie dieser Strom produziert wird. Kriminologin Gina Wollinger bringt es im Interview mit CORRECTIV auf den Punkt: "Für das Konstrukt 'Ausländer' gibt es kein gemeinsames Merkmal, das relevant wäre für die Kriminalität."

Fünf Fehldeutungen, die AfD-Politiker wie Alice Weidel regelmäßig verbreiten, hält der Faktencheck fest:

  1. Tatverdächtige sind nicht Täter. Rund 60 Prozent aller staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren werden eingestellt. Wer PKS-Zahlen als Tätergruppen liest, zeigt mit dem Finger auf Unschuldige.
  2. Absolute Zahlen steigen, wenn die Bevölkerung steigt. Die Tatverdächtigenbelastungszahl, die das einkalkuliert, ist seit 2009 um 11,3 Prozent gesunken.
  3. Der Sprung bei Sexualdelikten ab 2017 erklärt sich zu einem wesentlichen Teil aus der Reform des § 177 StGB (2016). Allein 9.619 der 56.047 neu erfassten Fälle entfielen 2017 auf den neu geschaffenen § 184i StGB.
  4. "Ausländer" sagt nichts über Migrationshintergrund. Die Kategorie umfasst Touristen, Grenzpendler und Geflüchtete; höhere Anzeigebereitschaft gegenüber migrantisch gelesenen Personen verzerrt das Bild zusätzlich.
  5. Messerangriffe werden in der PKS erst seit dem 1. Januar 2024 vollständig erfasst. Zeitreihenvergleiche "seit 2015", wie sie Alice Weidel im Sommer 2025 verbreitete, sind methodisch schlicht nicht möglich.

Wer das Regierungsprogramm Sachsen-Anhalt verstehen will, muss diese Narrativmaschine mitdenken. Das Programm selbst behauptet einen Kriminalitätsnotstand, den es mit Zahlen stützen möchte, die in der Form, in der die AfD sie benutzt, nicht belastbar sind. Erst beides zusammen (falsche Diagnose plus radikale Therapie) ergibt das, was in Magdeburg beschlossen wurde.

Einordnung

Man muss sich bei diesem Programm klarmachen, was man liest.

Es ist erstens ein juristisches Dokument, dessen Herzstück vor jedem Verwaltungsgericht in der Bundesrepublik scheitern würde. 18 von 31 in Landeskompetenz fallenden Migrationsforderungen verstoßen laut unabhängiger Analyse gegen Grundgesetz, Asylgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz oder EU-Recht. Eine Regierung, die dieses Programm ernsthaft umsetzt, stünde innerhalb weniger Monate in dauerhaftem Rechtsstreit mit ihren eigenen Gerichten.

Es ist zweitens ein politisches Dokument, das mit "Remigration" ein Konzept ins Zentrum stellt, das Sellner auf dem Potsdamer Treffen 2023 ausgearbeitet hat und das das Bundesverwaltungsgericht Leipzig in Teilen als verfassungsfeindlich eingestuft hat. Der Hauptautor des Außenpolitik-Kapitels wird vom Verfassungsschutz nachrichtendienstlich beobachtet. Der Spitzenkandidat war beim Potsdamer Treffen dabei. Das sind keine Randbemerkungen; das sind die biografischen Grundlagen des Textes.

Es ist drittens ein außenpolitisches Dokument, das Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine vollständig ausblendet, den Schutzstatus für ukrainische Geflüchtete beenden und Sanktionen gegen Russland aufheben will, während Russisch an die Schulen soll. Wer so schreibt, kopiert nicht zufällig eine Position, die in Moskau gerne gehört wird.

Und es ist viertens ein kulturpolitisches Dokument, das sich ausdrücklich auf Orbán bezieht und Theaterförderung an "deutsche Identitätsfindung" koppelt. Das ist der Schritt von der liberalen Demokratie zur "illiberalen", wie Orbán sein Modell selbst nennt.

Die AfD Sachsen-Anhalt hat am 12. April 2026 nicht ein Wahlprogramm beschlossen, sondern einen Bauplan. Ob dieser Bauplan je Realität wird, hängt am 6. September ab. Bis dahin haben wir fünf Monate Zeit, den Wählerinnen und Wählern dieses Landes zu erklären, was genau sie dort auf dem Stimmzettel vor sich haben. Fangen wir an.