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Teil 2· Stand: 07.04.2026

Die Gesetze der Anderen

Wie das Steuer- und Erbrecht unterschiedliche Regeln für unterschiedliche Vermögensklassen schreibt

Nehmen wir zwei vereinfachte Beispiele. Karla M. arbeitet als Kassiererin in einem Supermarkt, 1.800 Euro netto im Monat. Wenn sie Lebensmittel kauft, zahlt sie sieben Prozent Mehrwertsteuer. Wenn sie Kleidung, Elektrogeräte oder Möbel kauft, sind es neunzehn Prozent. Von ihrem Nettoeinkommen gibt Karla M. einen großen Teil direkt für Konsum aus. Das ist bei niedrigen Einkommen normal, weil das meiste Geld schlicht für das Nötigste gebraucht wird. Ein erheblicher Teil ihres verfügbaren Einkommens wird also schon über die Mehrwertsteuer belastet.

Dirk H. ist der Sohn eines mittelständischen Unternehmers und erbt mit 45 Jahren ein Betriebsvermögen von zwölf Millionen Euro. Er hält eine Beteiligung an einer GmbH, ein Immobilienportfolio, das in eine Holdinggesellschaft eingebracht wurde, und ein Aktiendepot. Auf das Betriebsvermögen der GmbH kann er dank der gesetzlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a und 13b Erbschaftsteuergesetz im Ergebnis sehr wenig oder gar keine Erbschaftsteuer zahlen. Wie ARD Monitor am Beispiel der Thiele-Familie gezeigt hat, ist das kein Einzelfall, sondern eine regelmäßig genutzte Gestaltung für sehr vermögende Erben mit gutem steuerrechtlichem Beistand.

Beide unterliegen demselben deutschen Recht. Beide zahlen formal Steuern. Aber das Recht trifft sie grundlegend verschieden.

Das ist kein Zufall. Es ist das Ergebnis von Jahrzehnten gezielter Gesetzgebung, die bestimmte Einkommens- und Vermögensarten privilegiert und andere belastet. Wer diese Mechanismen kennt, versteht, warum Ungleichheit in Deutschland trotz eines Steuerstaats mit nominell hohen Sätzen strukturell zunimmt.

Die Mehrwertsteuer trifft unten härter

Die Mehrwertsteuer ist die sichtbarste Schraube. Sie trifft jeden beim Einkaufen, und sie ist prozentual für einkommensschwache Haushalte höher als für reiche, weil arme Haushalte einen größeren Anteil ihres Einkommens ausgeben müssen, während wohlhabende Haushalte einen Teil sparen können. Wer spart, zahlt auf den gesparten Teil keine Mehrwertsteuer. Das nennen Steuerrechtler "regressiven Effekt": eine Steuer, die ärmere Menschen relativ stärker belastet als wohlhabende.

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Grundnahrungsmittel federt das ab, aber nur partiell. Restaurantbesuche, Lieferessen und viele Alltagsprodukte fallen unter den vollen Satz. Für Haushalte, die von Hartz IV oder Bürgergeld leben, kann die Mehrwertsteuer einen erheblichen Teil der verfügbaren Kaufkraft auffressen. Das Gegenargument ist die Verwaltungseinfachheit: Eine Einkommensteuer auf Konsum wäre administrativ aufwendig. Das stimmt. Aber die Mehrwertsteuer-Struktur ist keine unabänderliche Naturkonstante, sie ist eine politische Entscheidung. Und die Entscheidung, die Mehrwertsteuersätze in Deutschland über die letzten Jahrzehnte schrittweise anzuheben, wurde von CDU/CSU-geführten Regierungen mehrfach getroffen, zuletzt die Erhöhung von 16 auf 19 Prozent unter der Großen Koalition 2007. Die Last dieser Erhöhung trugen überproportional die Konsumierenden.

Die Erbschaftsteuer ist das zweite große Einfallstor für strukturelle Ungleichheit. Formal existiert sie. Spitzensteuersatz für direkte Erben bei Beträgen über 26 Millionen Euro: 30 Prozent. Klingt nach einer erheblichen Belastung. Ist es nicht, wenn man weiß, wie das System tatsächlich funktioniert.

Die Erbschaftsteuer greift oben oft nicht

Das Kernproblem sind die Betriebsvermögensprivilegien. Wer Unternehmensanteile oder Betriebsvermögen erbt, kann bis zu 100 Prozent steuerfrei davonkommen, wenn er den Betrieb sieben Jahre weiterführt und die Lohnsumme hält. Das klingt nach einer sinnvollen Ausnahmeregelung, um Arbeitsplätze zu schützen. In der Praxis ist es ein Schlupfloch, durch das milliardenschwere Familienvermögen hindurchpassen.

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelungen 2014 in Teilen für verfassungswidrig erklärt, die Ausnahme war zu breit und zu undifferenziert. Die Reaktion des Gesetzgebers 2016 war eine Reform, die zwar formale Änderungen einführte, aber die grundsätzliche Möglichkeit erhielt, große Betriebsvermögen steuerfrei zu übertragen. Millionenschwere Unternehmenserbschaften sind bis heute faktisch weitgehend steuerfrei. Die Ausnahme wurde für kleine Betriebe enger gefasst und für große weit gehalten, ein Kunstwerk der Legislatur, das den Status quo im Wesentlichen bestätigte.

Daneben gibt es die Familienstiftungen. Wer sein Vermögen in eine Familienstiftung einbringt, kann die Erbschaftsteuer beim Übergang auf die nächste Generation weitgehend umgehen. Stattdessen fällt alle 30 Jahre die sogenannte Erbersatzsteuer an, die auf das Stiftungsvermögen berechnet wird und mit Freibeträgen erheblich niedriger ausfallen kann als reguläre Erbschaftsteuer. Das ist legal, bewusst so gestaltet und für normale Haushalte ohne nennenswerte Vermögen schlicht nicht nutzbar. Es ist ein Instrument, das fast nur denjenigen nützt, die bereits viel haben.

Die CSU lehnt Reformen der Erbschaftsteuer ab, obwohl sie Familienwerte betont.

Vermögen kann sich der Besteuerung entziehen

Der vielleicht deutlichste Ausdruck der unterschiedlichen Gesetzgebung ist die Abschaffung der Vermögensteuer 1997 (in Teil 1 dieser Serie ausführlicher behandelt). Deutschland hat keine laufende Besteuerung von Vermögen. Das bedeutet: Wer ein Depot von zehn Millionen Euro besitzt und nur Kapitalerträge entnimmt, zahlt 26,4 Prozent auf die Erträge und kein Cent auf das Bestandsvermögen. Wer zehn Millionen Euro Jahresgehalt bezieht, zahlt nahezu 45 Prozent. Das Vermögen schützt sich vor Besteuerung, indem es Vermögen bleibt.

Hinzu kommt eine Praxis, die für normale Haushalte kaum erreichbar ist, für sehr Vermögende aber hoch relevant sein kann: Vermögen muss nicht einmal verkauft werden, um daraus Liquidität zu ziehen. Im Private Banking sind Wertpapierkredite und andere besicherte Kredite auf Aktien, Fonds oder Unternehmensanteile ein reguläres Instrument. Wer gegen sein Depot oder seine Beteiligungen Geld leiht, erhält Kaufkraft, ohne einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn zu realisieren. Die Steuer fällt dann nicht auf die Kreditaufnahme an, sondern allenfalls später, wenn Vermögenswerte tatsächlich verkauft werden. Für normale Arbeitnehmer ist dieses Modell praktisch bedeutungslos. Für große Vermögen ist es eine weitere Möglichkeit, Konsum und Vermögen voneinander zu entkoppeln. BNP Paribas Wealth Management beschreibt den Wertpapierkredit offen als Private-Banking-Produkt. Die Logik dahinter, international oft als "Buy, Borrow, Die" beschrieben, hat ProPublica am US-Beispiel bekannt gemacht. Das US-Steuerrecht ist nicht identisch mit dem deutschen, aber der Grundmechanismus der Beleihung ohne Verkauf existiert auch hier.

Der WSI-Verteilungsbericht 2025 zeigt, dass die Ungleichheit in Deutschland weiter zugenommen hat und die Armutsquote bei 17,7 Prozent liegt. Die reichsten zehn Prozent der Haushalte besitzen 54 Prozent des gesamten Nettovermögens.

Sozialabgaben hängen fast nur an Arbeit

Ein weiteres Instrument, das oft übersehen wird, ist die unterschiedliche Behandlung von Arbeitseinkommen und Einkommen aus Vermietung oder Unternehmensgewinnen bei der Sozialversicherung. Auf Arbeitseinkommen werden Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge erhoben, auf Kapitalerträge, Mieteinnahmen und Unternehmensgewinne nicht. Wer von Dividenden lebt, zahlt keine Sozialabgaben auf diese Einnahmen, obwohl er theoretisch dieselben Leistungen in Anspruch nehmen könnte. Die Finanzierungsbasis der Sozialversicherung wird damit künstlich eng gehalten: Sie hängt nahezu vollständig an der Lohnentwicklung, nicht an der Gesamtvermögensentwicklung. Das ist strukturell problematisch, weil Kapital schneller wächst als Löhne und die Schere zwischen Finanzierungsbasis und Leistungsansprüchen damit systemisch eingebaut ist.

Der Gini-Koeffizient der Einkommensungleichheit in Deutschland ist gestiegen (Kein Link gefunden! destatis-einkommensungleichheit-gini-2026 )

Warum sich daran politisch so wenig ändert

Wer das ändern wollte, müsste mehrere Stellschrauben gleichzeitig drehen: Kapitalerträge in den normalen Einkommensteuertarif einbeziehen, Betriebsvermögensprivilegien in der Erbschaftsteuer schließen, eine Vermögensteuer einführen, Sozialabgaben auf Kapitaleinkommen ausweiten. Das ist keine politische Utopie. Viele europäische Länder kennen Teile davon, und die Schweiz sowie Norwegen erheben Vermögensteuern, ohne in wirtschaftlicher Stagnation zu versinken.

Ein Blick auf fünf parlamentarische Entscheidungen zeigt, wie konstant die Richtung war. Die Einordnung in der dritten Spalte ist redaktionell: Sie beschreibt die strukturelle Hauptwirkung, nicht die offizielle Selbstbeschreibung der Gesetze.

JahrEntscheidungStrukturelle HauptwirkungParlamentarischer AusgangQuelle
2006Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf 19 Prozent im Haushaltsbegleitgesetz 2006Höhere Belastung von Konsum, damit relativ stärker für niedrige EinkommenCDU/CSU und SPD trugen die Erhöhung, Opposition lehnte abBundestag, hib vom 17.05.2006
2007Unternehmensteuerreform 2008 mit Senkung der Körperschaftsteuer und Einführung der AbgeltungsteuerEntlastung von Unternehmens- und KapitaleinkommenIn namentlicher Abstimmung 391 Ja, 149 Nein, 17 Enthaltungen; Ja fast vollständig aus CDU/CSU und SPDBundestag, namentliche Abstimmung vom 25.05.2007
2008Erbschaftsteuerreform mit weitreichenden Privilegien für BetriebsvermögenGroße Unternehmensvermögen konnten weiterhin besonders günstig übertragen werdenIn namentlicher Abstimmung 384 Ja, 168 Nein, 3 Enthaltungen; getragen vor allem von CDU/CSU und SPDBundestag, namentliche Abstimmung vom 27.11.2008
2016Anpassung der Erbschaftsteuer nach dem Urteil des BundesverfassungsgerichtsPrivilegien für große Betriebsvermögen blieben im Kern erhaltenIn namentlicher Abstimmung 446 Ja, 119 Nein, 3 Enthaltungen; CDU/CSU und SPD stimmten fast geschlossen zu, Linke und Grüne dagegenBundestag, namentliche Abstimmung vom 24.06.2016
2025Antrag auf Mehrwertsteuerbefreiung für Grundnahrungsmittel wurde abgelehntEine direkte Entlastung für Haushalte mit wenig Einkommen kam nicht zustandeCDU/CSU, SPD und AfD stimmten dagegen, Grüne enthielten sichBundestag, 12.09.2025

Aber politisch ist dieser Umbau in Deutschland de facto blockiert. Die FDP hat Vermögensteuer und Erbschaftsteuerreform zur Koalitionsbedingung gemacht. CDU/CSU haben die Betriebsvermögensprivilegien als unantastbar behandelt. Das Programm des CDU-Wirtschaftsrats profitiert laut Analyse vor allem Spitzenverdiener. Und die SPD hat in mehreren Legislaturperioden die Abgeltungsteuer-Abschaffung versprochen und nicht geliefert.

Das Ergebnis ist ein Steuer- und Rechtssystem, das in der öffentlichen Debatte als neutral gilt, weil es formal für alle gleich formuliert ist, aber strukturell sehr unterschiedliche Wirkungen hat, je nachdem, ob man Karla M. ist oder Dirk H. Die Kassiererin zahlt proportional mehr Mehrwertsteuer. Der Erbe zahlt keine Erbschaftsteuer. Der Aktionär zahlt weniger als der Ingenieur. Das Gesetz ist dasselbe. Die Konsequenzen sind es nicht.

Das ist nicht Pech. Das ist Design.