Zur Quelle "Aaron Spielmanns" springen
Stand: 10.03.2026

Fair erben: Millionenschwere Unternehmenserbschaften sollen nicht steuerfrei sein

Wahr

Link Beschreibung

Aaron Spielmanns (SPD) bewirbt in diesem Facebook-Reel das parteiinterne Konzeptpapier "FairErben" vom Januar 2026 und macht die Kernforderung deutlich: Millionenschwere Unternehmenserbschaften sollen nicht mehr steuerfrei bleiben.

Kernaussagen

Spielmanns verweist auf das SPD-Konzeptpapier "FairErben", das Mitte Januar 2026 veröffentlicht wurde. Die Stoßrichtung: Das geltende Erbschaftsteuerrecht begünstigt große Unternehmenserbschaften massiv, teils vollständig steuerfrei, während normale Erbschaften regulär besteuert werden. Das soll sich ändern.

Faktenlage zur aktuellen Rechtslage

Die Kernaussage, dass millionenschwere Unternehmenserbschaften steuerfrei übertragen werden können, ist korrekt und gut belegt:

  • Nach geltendem Recht (§§ 13a, 13b, 13c ErbStG) können Betriebsvermögen bis 26 Millionen Euro zu 85 % (Regelverschonung) oder sogar 100 % (Optionsverschonung) steuerfrei übertragen werden, wenn Halte- und Lohnsummenregeln eingehalten werden.
  • Oberhalb von 26 Millionen Euro gilt die sogenannte "Verschonungsbedarfsprüfung": Wer nachweist, dass er die Steuer nicht zahlen kann, ohne das Betriebsvermögen anzutasten, wird ebenfalls weitgehend verschont.
  • Laut einer Auswertung von Finanzwende erhielten zwischen 2009 und 2020 rund 3.630 Groß-Erbinnen insgesamt 260 Milliarden Euro steuerfrei übertragen, durchschnittlich 70 Millionen Euro pro Person. (Quelle: Finanzwende)
  • Multimillionäre zahlten 2021-2023 durchschnittlich nur 2,9 % Erbschaftsteuer, im Jahr 2023 sogar nur 0,1 %. (Quelle: Finanzwende)
  • Das Netzwerk Steuergerechtigkeit berichtet, dass dem Staat 2023 rund 8 Milliarden Euro durch Ausnahmeregelungen entgingen. (Quelle: Netzwerk Steuergerechtigkeit)
  • Das ZDF berichtet: In den letzten zehn Jahren wechselten Vermögen von über 100 Millionen Euro 463-mal den Besitzer, in über der Hälfte der Fälle ohne Steuerzahlung. (Quelle: ZDF heute)

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelungen bereits zweimal als teilweise verfassungswidrig eingestuft (2006 und 2014) und prüft sie 2026 erneut.

Das SPD-Konzept "FairErben"

Das im Januar 2026 vorgelegte Konzeptpapier sieht vor:

  • Einen Lebensfreibetrag von 1 Million Euro pro Person (900.000 Euro für Familienübertragungen, 100.000 Euro für andere), der die bisherige 10-Jahres-Regel ersetzt.
  • Einen Unternehmensfreibetrag von 5 Millionen Euro für Betriebsvermögen, statt der bisherigen Verschonungsregelungen. Darüber hinausgehende Werte unterliegen progressiver Besteuerung.
  • Eine Stundungsmöglichkeit über bis zu 20 Jahre bei Arbeitsplatzerhalt, um Liquiditätsprobleme bei der Betriebsübergabe zu vermeiden.
  • Einen einheitlichen progressiven Steuertarif anstelle der bisherigen drei Steuerklassen.
  • Das Familienheim bleibt steuerfrei, sofern Erben darin wohnen bleiben.

Die SPD rechnet mit Mehreinnahmen im "kleinen einstelligen Milliardenbereich", externe Experten schätzen 4-12 Milliarden Euro je nach konkreter Steuersatzgestaltung, die das Papier noch nicht nennt. (Quelle: Drohnen.de-Analyse)

Einordnung

Spielmanns' Kernbehauptung ist faktisch korrekt: Millionenschwere Unternehmenserbschaften sind nach geltendem Recht in Deutschland weitgehend oder vollständig steuerfrei. Das FairErben-Konzept der SPD ist ein Impulspapier, kein Gesetzentwurf, konkrete Steuersätze fehlen noch. Die Kritik aus der Union und von Wirtschaftsverbänden richtet sich vor allem gegen die potenzielle Belastung des Mittelstands, obwohl der 5-Millionen-Euro-Freibetrag die meisten kleinen und mittleren Familienunternehmen schützen würde.

Spielmanns selbst verpasste den Einzug in den Bundestag bei der Wahl im Februar 2025, er erzielte 26,1 % der Erststimmen im Wahlkreis Rhein-Erft-Kreis I und unterlag CDU-Kandidat Rudolf Georg Kippels (35,0 %). (Quelle: Bundeswahlleiterin)

Verwendungen

Lagerfeuer