Link Beschreibung
CORRECTIV-Bericht vom 19. Mai 2026 über eine Entscheidung des 10. Zivilsenats des Berliner Kammergerichts (Az. 10 U 1/26) vom 8. Mai 2026. Das Gericht hob eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin II auf und erklärte es für zulässig, dass Philipp Ruch, Gründer des Zentrums für Politische Schönheit, das Potsdamer Treffen vom November 2023 in einem X-Post vom 8. Oktober 2025 als "Deportationskonferenz" bezeichnete. Antragsteller war der Jurist Ulrich Vosgerau, der die Kosten beider Instanzen trägt. Das Verfahren ist rechtskräftig.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Die Entscheidung reiht sich in die juristischen Auseinandersetzungen um das Potsdamer Treffen ein, das CORRECTIV im Januar 2024 öffentlich gemacht hatte. Während Klagen gegen die ursprüngliche Recherche einzelne Formulierungen betreffen, ging es hier um die zugespitzte Bewertung durch einen Dritten: Philipp Ruch hatte das Treffen als "Potsdamer Deportationskonferenz" bezeichnet, woraufhin Ulrich Vosgerau eine Unterlassung erwirkte. Das Kammergericht wertete die Bezeichnung als zulässige Meinungsäußerung, die auf "hinreichender, zutreffender Tatsachengrundlage" beruhe. Die Begriffe "Ausweisung" und "Remigration" trügen "im Kern das Element der erzwungenen Ausreise" und unterschieden sich nur in der Akzentuierung.
Die Entscheidung stärkt die kritische Einordnung des Treffens: Gerichtlich bestätigt ist nun, dass auch die scharfe Charakterisierung als "Deportationskonferenz" vom Meinungsäußerungsrecht gedeckt ist. Das Verfahren ist anders als die noch laufenden Berufungen im Streit um die CORRECTIV-Recherche selbst rechtskräftig abgeschlossen.
Fazit
Ein weiterer Versuch, die kritische Berichterstattung über das Potsdamer Treffen juristisch zu beschränken, ist gescheitert. Das Kammergericht bestätigt, dass die Bezeichnung "Deportationskonferenz" zulässig ist, und legt die Verfahrenskosten dem Antragsteller Vosgerau auf.
