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Stand: 18.01.2026

Merz' Stadtbild-Aussage aus Mitschrift gestrichen: Was besagt das Neutralitätsgebot

Link Beschreibung

Bei einem Antrittsbesuch in Brandenburg am 14. Oktober 2025 äußerte sich Bundeskanzler Friedrich Merz abfällig über Migrantinnen und Migranten im "Stadtbild". Die umstrittene Passage fehlte anschließend in der offiziellen Mitschrift auf bundeskanzler.de, statt des Zitats fanden sich dort nur drei Punkte in runden Klammern: (...). Regierungssprecher Stefan Kornelius begründete die Streichung damit, dass Merz sich "klar als Parteivorsitzender zu erkennen gegeben" habe. Das Neutralitätsgebot verbiete es, parteipolitische Äußerungen über staatliche Kanäle zu verbreiten, ein "normaler Vorgang".

Correctiv hat alle Merz-Mitschriften seit Amtsantritt ausgewertet. Ergebnis: In den übrigen Reden wurden lediglich zwei weitere Male Auslassungen markiert, jeweils bei Zitaten von Walter Benjamin und Star Trek, nicht bei eigenen Aussagen des Kanzlers. Die Streichung einer vollständigen eigenen Passage ist damit beispiellos. Gleichzeitig finden sich in anderen veröffentlichten Mitschriften mehrere Stellen, an denen Merz sich explizit sowohl als Kanzler als auch als CDU-Vorsitzender äußert, diese wurden nicht gestrichen.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Das Neutralitätsgebot leitet sich aus dem Grundgesetz ab und wird durch Bundesverfassungsgericht-Rechtsprechung konkretisiert. Kern des Prinzips: Ein Bundeskanzler darf staatliche Ressourcen nicht für Parteizwecke nutzen, weil die Opposition über keine Person in vergleichbar hoher Machtposition verfügt. Ein bekanntes Urteil betraf Angela Merkel: Das Gericht beanstandete 2022, dass sie sich auf einer Pressekonferenz zur Wahl von Thomas Kemmerich in Thüringen geäußert und diese Aussage auf Regierungswebseiten veröffentlicht hatte.

Verfassungsrechtler Joachim Wieland sieht im Fall Merz keine Verletzung des Neutralitätsgebots: Merz habe auf seine CDU-Rolle hingewiesen, und die Kanzler-Webseite sei nicht zur Verbreitung der Aussage genutzt worden. Rechtsanwältin Vivian Kube (Grund- und Menschenrechte) sieht die Streichung zwar als nachvollziehbar an, hält sie aber für problematisch: Wenn das Neutralitätsgebot so streng ausgelegt werde, hätte Merz die Aussage bei einem Amtsbesuch gar nicht erst tätigen dürfen. Das wirke wie eine "Neuigkeit im Nachhinein vorgeschoben".

Paula Diehl, Professorin für politische Theorie an der Universität Kiel, kritisiert die Streichung aus demokratietheoretischer Sicht grundsätzlicher: Das Neutralitätsgebot passe hier schlicht nicht, da Merz gleichzeitig Kanzler, Parteivorsitzender und Koalitionsmitglied sei. Entscheidend sei die Rechenschaftspflicht: "Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht zu wissen, was die Regierenden tun und sagen."

Fazit

Correctiv zeigt überzeugend, dass die Streichung kein "normaler Vorgang" ist, die Datenlage aus den eigenen Mitschriften widerspricht dieser Darstellung des Bundespresseamtes direkt. Die juristische Frage, ob das Neutralitätsgebot hier greift, ist unter Fachleuten umstritten. Die demokratietheoretische Kritik von Paula Diehl trifft jedoch einen zentralen Punkt: Wer Regierungsverantwortung trägt, muss für alle seine Äußerungen im Amt Rechenschaft ablegen, unabhängig davon, in welcher Funktion er sie tätigt.

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