Link Beschreibung
Faktencheck von Mimikama vom 27. August 2026, Autorin Claudia Spiess, Urteil irreführend. Eine Karte im Behörden-Look behauptet, der Waldbrand im Hürtgenwald habe den größten Teil einer geplanten Windkraftfläche "Rennweg" getroffen, und legt einen Zusammenhang zwischen Brand und Windkraftplanung nahe. Mimikama zeigt, dass die Fläche der falschen Planänderung zugeordnet wird und die behauptete Überschneidung unbelegt ist. ## Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Der Waldbrand ist real und seine Größenordnung durch mehrere Behördenangaben belegt. Am 14. August 2026 meldete der Landrat des Kreises Düren, Ralf Nolten, laut tagesschau.de/WDR: Größter Waldbrand in NRW seit Erfassung (14. August 2026) rund 300 Hektar brennenden Wald, den größten Waldbrand in Nordrhein-Westfalen seit Beginn der amtlichen Erfassung. Der Copernicus Emergency Management Service aktivierte am selben Tag die Kartierung EMSR920 und ging zu diesem frühen Zeitpunkt von über 30 Hektar aus, bei einer bereits erfolgten Evakuierung des Ortsteils Gey (Copernicus EMS: Forest fire in Huertgen Forest, Germany (EMSR920), 14. August 2026). Am 18. August bezifferte das Land Nordrhein-Westfalen die betroffene Fläche auf rund 300 bis 400 Hektar verbrannten oder geschädigten Wald (Land NRW: Waldbrände in Nordrhein-Westfalen (18. August 2026)); die Löscharbeiten waren nach Angaben der Gemeinde Hürtgenwald am 21. August abgeschlossen (Kreis Düren: Aktuelles zum Waldbrand im Hürtgenwald).
Real ist auch die Fläche "Rennweg", allerdings nicht dort, wo die Karte sie verortet. Der Fehler liegt in der Zuordnung zur falschen Planänderung: Die 21. FNP-Änderung der Gemeinde Hürtgenwald betrifft mit rund 29 Hektar ein Gebiet nördlich der Ringstraße bei Raffelsbrand. "Fläche A: Rennweg" wird in denselben Planunterlagen separat mit rund 222 Hektar geführt, ist mit der 21. FNP-Änderung also nicht identisch. Rennweg stammt aus der Standortuntersuchung zur 9. FNP-Änderung und wurde 2014 wieder aus der Planung gestrichen. Als Gründe nennen die kommunalen Unterlagen den zusammenhängenden Wald, das Landschaftsbild und die aufwendige Erschließung, eine Landtagsdrucksache verweist zusätzlich auf Höhenbeschränkungen durch die militärische Flugsicherung. Bereits 2013 hatten Anwohner 711 Unterschriften gegen die damaligen Pläne übergeben.
Für die konkret behauptete Überschneidung von 170 bis 200 Hektar beziehungsweise 75 bis 90 Prozent der Rennweg-Fläche fehlt eine nachvollziehbare Grundlage. Damit eine solche Zahl belastbar wäre, bräuchte es eine klare Grenze der Rennweg-Fläche, eine klare Brandgrenze und eine offengelegte Berechnung der Überschneidung. Die Karte zeigt nichts davon, obwohl der Brand über den Copernicus Emergency Management Service tatsächlich kartiert wurde. Ausgeschlossen ist eine räumliche Überschneidung damit nicht, in der behaupteten Höhe ist sie aber nicht belegt.
Die Brandursache ist bis heute nicht geklärt. Am 17. August aktivierte die Polizei Köln ein Hinweisportal für Zeugenhinweise aus dem Zeitraum der Brandentstehung (Polizei Köln: Hinweisportal NRW zum Großbrand in Hürtgenwald (17. August 2026)). "Irgendein Idiot hat den Brand verursacht", zeigte sich NRW-Innenminister Herbert Reul einen Tag später überzeugt, ohne dass zu diesem Zeitpunkt geklärt war, ob das Feuer absichtlich oder aus Unachtsamkeit entstanden war (WDR: "Irgendein Idiot war das" (18. August 2026)). Zum aktuellen Stand vom 27. August teilte die Polizei Düren mit, eine sichere Aussage zur Brandentstehung könne weiterhin nicht getroffen werden. Weil das Feuer am 13. August an zwei verschiedenen Stellen abseits von Wegen ausbrach, schließen die Ermittler Brandstiftung nicht aus , über das Hinweisportal waren zu diesem Zeitpunkt bereits 220 Hinweise eingegangen (AFP via stern.de: Ermittlungen nach Bränden in Hürtgenwald dauern an (27. August 2026)). Eine mögliche menschliche Verursachung ist aber nicht dasselbe wie eine erwiesene Brandstiftung, und selbst eine erwiesene Brandstiftung wäre für sich genommen kein Beleg für ein Windkraftmotiv. Für eine solche Verbindung gibt es öffentlich keine Ermittlungsergebnisse.
Auch die unterschwellige Logik der Karte, ein abgebrannter Wald mache den Weg für Windkraft frei, trägt nicht. Nach § 44 Absatz 1 des nordrhein-westfälischen Landesforstgesetzes sind Kahlflächen und stark verlichtete Waldbestände innerhalb von zwei Jahren wieder aufzuforsten, sofern nicht die Umwandlung in eine andere Nutzungsart genehmigt oder sonst zulässig ist. Jede Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart braucht laut § 39 Absatz 1 desselben Gesetzes zudem eine eigene Genehmigung der Forstbehörde (Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LFoG)). Ein Waldbrand ersetzt dieses Verfahren nicht, ein möglicher Windpark müsste weiterhin die reguläre Planungs- und Genehmigungskette durchlaufen.
Zum selben Brand kursiert noch eine zweite, anders gerichtete Falschbehauptung: Ein Beitrag von EIKE wirft Bundeskanzler Merz vor, mit seinem Verweis auf den Klimawandel gelogen zu haben. Beide Erzählungen nehmen denselben realen Brand zum Ausgangspunkt und ziehen daraus einen unbelegten Schluss, nur in entgegengesetzte Richtungen.
Fazit
Die Behauptung ist irreführend. Der Waldbrand im Hürtgenwald ist real, ebenso die Fläche "Rennweg" und der frühere Widerstand gegen Windkraftpläne dort. Die virale Karte ordnet Rennweg aber fälschlich der 21. FNP-Änderung zu, und für die genannten 170 bis 200 Hektar beziehungsweise 75 bis 90 Prozent Überschneidung fehlt jede nachvollziehbare Datengrundlage. Die Brandursache ist weiterhin ungeklärt, ein Windkraftmotiv ist durch nichts belegt, und selbst ein abgebrannter Wald würde eine Windkraftnutzung nicht automatisch ermöglichen, weil Wiederaufforstungspflicht und Genehmigungsverfahren bestehen bleiben.
