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Stand: 02.09.2026

Podcast-Clip: Kempners Materialsammlung von 1930

Link Beschreibung

Ausschnitt aus dem Podcast AfD vor Gericht, veröffentlicht am 29. August 2026 unter dem Titel "1930s Preußen vs. NSDAP: Eine vergessene Lektion". Ein Gast des Podcasts berichtet, er habe die Materialsammlung gelesen, mit der Preußen 1930 ein Verbotsverfahren gegen die NSDAP anstrengen wollte, und beschreibt sie als nach heutigen Maßstäben verfassungsschutzähnlich aufgebaut: eine Sammlung von Zitaten Goebbels', Görings und anderer, zusammen mit der Dokumentation, wie die NSDAP diese Aussagen anschließend bestritt.

Nicht der Inhalt der NS-Zitate habe ihn bewegt, sagt er, sondern "wie stark die Nazis geleugnet haben, auch nur irgendetwas Illegales vorzuhaben", und mit welcher Empörung sie auf entsprechende Vorwürfe reagierten. Sinngemäß gebe er die Haltung so wieder: "Wie können Sie es wagen, einer so anständigen Partei wie uns so etwas zu unterstellen." Darin sieht er "eine Parallele, finde ich, zu heute, die viele nicht kennen".

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Die historischen Angaben des Clips halten der Prüfung stand. Das Dokument, von dem der Gast spricht, ist die "Denkschrift des Preußischen Ministeriums des Innern über die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei als staats- und republikfeindliche, hochverräterische Verbindung" vom August 1930. Sie ging am 28. August 1930 an Oberreichsanwalt Karl August Werner, verbunden mit der Forderung, gegen Hitler und die NSDAP-Führung vorzugehen. Kempner veröffentlichte sie 1983 bei Ullstein unter dem Titel "Der verpaßte Nazi-Stopp".

Auch die Angaben zur Person treffen zu, und der Gast formuliert sie sogar vorsichtiger, als er müsste. Robert M. W. Kempner war 1930 Justiziar im preußischen Innenministerium. Nach der Emigration wurde er in Nürnberg Mitarbeiter des amerikanischen Hauptanklägers Robert H. Jackson und war 1947/48 stellvertretender Hauptankläger im Wilhelmstraßen-Prozess gegen 21 Angehörige des Auswärtigen Amts. Zum Wannsee-Protokoll sagt er im Clip "er war auch, oder das Team", und genau so war es: Gefunden hat das Dokument im März 1947 ein Mitarbeiter seines Stabes, eingeführt hat Kempner es dann im Wilhelmstraßen-Prozess.

Der Kern der Beobachtung, die Legalitätsstrategie, ist historisch gut belegt und steht auch ohne den Clip. Die NSDAP verfolgte nach dem gescheiterten Putsch von 1923 einen Kurs, der die Macht unter äußerlicher Wahrung der Legalität erreichen sollte. Hitler beschwor das zweimal öffentlich unter Eid: am 25. September 1930 vor dem Reichsgericht in Leipzig im Ulmer Reichswehrprozess mit dem Satz, die nationalsozialistische Bewegung werde "in diesem Staat mit den verfassungsmäßigen Mitteln das Ziel zu erreichen suchen", und erneut im Mai 1931 im Berliner Edenpalast-Prozess. Der zeitliche Zusammenhang ist bemerkenswert: Die preußische Denkschrift, die das Gegenteil behauptete, lag zu diesem Zeitpunkt bereits seit vier Wochen beim Oberreichsanwalt.

Der Gast selbst kennzeichnet die Übertragung auf heute als eigene Einschätzung ("eine Parallele, finde ich"). Diese Kennzeichnung ist wichtig, weil die Rechtslage sich grundlegend unterscheidet: Die Weimarer Reichsverfassung kannte kein Parteiverbot durch ein Verfassungsgericht. Kempner argumentierte deshalb strafrechtlich über § 86 StGB, also Hochverrat, und über das Vereinsrecht. Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes, auf den sich die heutige Debatte stützt, entstand erst 1949 und gerade als Lehre aus diesem Scheitern. Wir haben den aktuellen Stand dieser Debatte im Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte eingeordnet.

Nicht überprüfbar ist die Beschreibung des Dokumentaufbaus als "Materialsammlung des Verfassungsschutzes", weil sie auf der eigenen Lektüre des Gastes beruht und die Denkschrift im Clip nicht zitiert wird. Der Gast wird im Ausschnitt nicht namentlich genannt.

Fazit

Die im Clip genannten historischen Fakten sind zutreffend: die preußische Denkschrift von 1930, Kempners Rolle damals und in Nürnberg, die Beteiligung seines Stabes am Fund des Wannsee-Protokolls sowie die Legalitätsstrategie der NSDAP. Der Sprecher trennt sauber zwischen Befund und eigener Deutung und kennzeichnet die Parallele zu heute ausdrücklich als seine Einschätzung. Wer diese Parallele weiterträgt, sollte den entscheidenden Unterschied mitnennen: 1930 gab es kein verfassungsgerichtliches Parteiverbot, das Verfahren wäre ein Strafverfahren gewesen, und gescheitert ist es nicht an der Beweislage, sondern an einer politischen Entscheidung der Reichsregierung.

Verwendungen

Lagerfeuer