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Robert M. W. Kempner

Jurist im preußischen Innenministerium, Verfasser der Denkschrift von 1930 gegen die NSDAP, später Ankläger in den Nürnberger Prozessen.

Bildquelle: ©US Federal Government (gemeinfrei, Wikimedia Commons)
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Über die Quelle

Robert Max Wasilii Kempner (17. Oktober 1899 bis 15. August 1993) war ein deutscher Jurist. Als Justiziar im preußischen Innenministerium verfasste er 1930 die "Denkschrift des Preußischen Ministeriums des Innern über die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei als staats- und republikfeindliche, hochverräterische Verbindung". Sie ging am 28. August 1930 an den Oberreichsanwalt, verbunden mit der Forderung, gegen Hitler und die Parteiführung wegen Vorbereitung zum Hochverrat vorzugehen. Die Reichsregierung unter Heinrich Brüning ließ den Vorgang liegen.

1935 emigrierte Kempner, der jüdischer Herkunft war, über Italien in die USA. Nach dem Krieg kehrte er als Mitarbeiter des amerikanischen Hauptanklägers Robert H. Jackson nach Nürnberg zurück. 1947/48 war er stellvertretender Hauptankläger im Wilhelmstraßen-Prozess gegen 21 Angehörige des Auswärtigen Amts. In diesem Verfahren führte er das Protokoll der Wannsee-Konferenz als Beweismittel ein, das im März 1947 ein Mitarbeiter seines Stabes gefunden hatte.

1983 veröffentlichte er die preußische Denkschrift bei Ullstein unter dem Titel "Der verpaßte Nazi-Stopp". Kempner starb 1993 in Königstein im Taunus, sein Grab auf dem Parkfriedhof Lichterfelde in Berlin ist ein Ehrengrab des Landes Berlin.

Für Faktenfackel ist Kempner vor allem als Urheber der Denkschrift von 1930 relevant, die in der Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren gelegentlich als historischer Vergleichsfall angeführt wird. Wir haben den Vorgang und die Grenzen dieses Vergleichs in einem eigenen Beitrag eingeordnet.