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Stand: 12.09.2026

Hakenkreuze auf CDU- und AfD-Plakaten gelten als rechts

Irreführend

Link Beschreibung

Artikel von Apollo News vom 22. Mai 2025, erschienen wenige Tage nach der Vorstellung der PMK-Fallzahlen für 2024 durch das Bundeskriminalamt. Zunächst referiert der Text korrekt, dass 61,51 Prozent der als PMK-rechts erfassten Straftaten Propagandadelikte sind, und zitiert die Zuordnungsregel aus der Ausfüllanleitung zur KTA-PMK im Wortlaut.

Apollo News hat zu dieser Regel selbst recherchiert. Ein BKA-Sprecher bestätigte der Redaktion, dass ein mit einem Hakenkreuz beschmiertes AfD- oder CDU-Plakat bei unbekanntem Täter als "rechts" eingestuft würde, "sofern keine weiteren Anhaltspunkte hinsichtlich der Tatmotivation vorliegen". Beim LKA Nordrhein-Westfalen erklärte ein Sprecher, auch ein Hakenkreuz auf einem AfD- oder CDU-Plakat sei eine "Verharmlosung des Nationalsozialismus". Das sei eine "sehr einfache Frage".

Daraus zieht der Artikel den Schluss: "Nahezu alle 'Propagandadelikte' werden als rechts eingeordnet, selbst wenn Symbole, wie das Hakenkreuz, als Protest gegen die AfD verwendet werden." Die Folge sei "eine systematische Verzerrung der Statistik von politisch motivierter Kriminalität".

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Die Beschreibung der Regel ist zutreffend und die eingeholten Auskünfte von BKA und LKA Nordrhein-Westfalen sind eine eigenständige Rechercheleistung. Der Artikel belegt, dass die Regel existiert und dass Behörden sie so anwenden, wie er es beschreibt.

Nicht belegt ist der Schritt von der Regel zur behaupteten Verzerrung. Er scheitert genau dort, wo der Artikel AfD- und CDU-Plakate in einem Atemzug nennt. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, die sechs Wochen später erschien, schlüsselt genau diese Fallgruppe nach betroffenen Parteien auf. Für die Tatzeit 2024 landeten 128 von 135 CDU-Fällen im Phänomenbereich PMK -rechts- (94,81 Prozent), bei der AfD waren es 11 von 68 (16,17 Prozent). Bei den CDU-Plakaten greift die Regel also tatsächlich fast durchgängig, bei den AfD-Plakaten in der Praxis so gut wie nie. Die beiden Parteien, die der Artikel gleichsetzt, liegen in der Auswertung rund 79 Prozentpunkte auseinander.

Auch die Größenordnung stützt die These nicht. Für die Tatzeit 2024 weist die Antwort 26.318 Propagandadelikte im Phänomenbereich PMK -rechts- aus. Die gesamte Fallgruppe der §-86a-Delikte an Wahlplakaten mit unbekannten Tätern umfasst im selben Jahr 533 als rechts erfasste Fälle, also rund zwei Prozent. Selbst wenn jeder einzelne davon falsch zugeordnet wäre, bliebe das Bild der Statistik unverändert.

Fazit

Die Darstellung ist irreführend. Der Artikel gibt die Regel korrekt wieder und weist zu Recht darauf hin, dass Propagandadelikte den Phänomenbereich PMK-rechts zahlenmäßig prägen. Die daraus abgeleitete systematische Verzerrung belegt er aber nicht. Die amtlichen Zahlen zeigen bei der Fallgruppe, die er als Beispiel wählt, ein anderes Bild: Bei AfD-Plakaten wird die Regel in der Praxis fast immer zugunsten einer anderen Zuordnung verlassen, und die Fallgruppe ist zu klein, um die Gesamtstatistik spürbar zu bewegen.

Verwendungen

Faktenchecks