Link Beschreibung
Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte den Bundeswehroffizier Franco A. wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft. Franco A. hatte sich zuvor unter falscher Identität als syrischer Flüchtling registriert, um Anschläge auf Politiker zu begehen und die Tat Geflüchteten in die Schuhe zu schieben. Der BGH bestätigte das Urteil 2023 als rechtskräftig.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Der Hessenschau-Artikel berichtet sachlich und detailliert über das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 15. Juli 2022 gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Franco A. einem "völkischen, nationalistischen, insbesondere antisemitischen und rassistischen" Weltbild anhing und spätestens ab 2016 entschlossen war, einen Anschlag zu begehen. Konkrete Anschlagsziele waren laut Urteil Personen des öffentlichen Lebens mit "flüchtlingsfreundlicher Haltung", darunter die Grünen-Politikerin Claudia Roth und Bundesaußenminister Heiko Maas, sowie der Sitz der Amadeu Antonio Stiftung in Berlin. Das Gericht bewertete sein konspiratives Verhalten - Pseudonyme, illegal beschaffte Waffen - als klare Indizien für den Tatentschluss, auch wenn konkrete Anschlagspläne noch nicht festgestanden hätten. Die ursprüngliche Theorie der Anklage, Franco A. habe seine Scheinidentität als syrischer Flüchtling für Anschläge nutzen wollen, um den Verdacht auf Geflüchtete zu lenken, konnte das Gericht nicht belegen. Am 8. August 2023 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision und bestätigte das Urteil als rechtskräftig (BGH: Pressemitteilung 2023/146).
Fazit
Die Berichterstattung der Hessenschau gibt das Urteil des OLG Frankfurt korrekt und vollständig wieder. Das BGH-Urteil von 2023 bestätigte die Verurteilung in allen wesentlichen Punkten.
