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Stand: 22.10.2026

Jouwatch: 4,1 Mrd. Euro Weiterbildung nur für die Statistik

Irreführend

Link Beschreibung

Journalistenwatch schreibt, die Arbeitslosenversicherung zahle 2026 rund 4,1 Milliarden Euro für "nutzlose" Weiterbildungsmaßnahmen. Der "eigentliche (und wohl einzige) Zweck" sei, dass die Teilnehmer aus der Arbeitslosenstatistik fallen. Der Text beruft sich auf Zahlen des Bundesarbeitsministeriums und auf einen Bericht von NIUS.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Die Summe stimmt, die Herkunft nicht. Die 4,12 Milliarden Euro stammen nicht aus neuen Zahlen des Ministeriums, sondern aus dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit für 2026, den die Bundesagentur schon im November 2025 vorgestellt hat. Es ist ein Ansatz, rund 0,69 Milliarden Euro mehr als 2025, also etwa ein Fünftel. Die Bundesagentur nennt als Grund unter anderem die Kostenübernahme für die Weiterbildung von Leistungsbeziehenden, die bisher die Jobcenter trugen und seit 2025 bei den Arbeitsagenturen liegt. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) führt auch den Anstieg der Ausgaben für aktive Arbeitsförderung insgesamt von 4,3 Milliarden Euro (2024) auf 5,2 Milliarden Euro (2025) vor allem auf diese Zuständigkeit zurück. Ein Teil des Zuwachses ist damit eine Verschiebung zwischen den Kassen, ein plötzlicher Ausbau lässt sich daraus nicht ablesen.

Die Statistik-Regel stimmt ebenfalls. Nach § 16 Absatz 2 SGB III gelten Teilnehmende an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik als nicht arbeitslos. Verschwiegen wird aber, dass die Bundesagentur sie nicht versteckt: In der Unterbeschäftigung zählt sie Menschen mit, die wegen einer Maßnahme nicht als arbeitslos gelten. Im September 2026 standen 2.994.000 Arbeitslosen 3.615.000 Unterbeschäftigte gegenüber. Von einer "wahren Zahl", die die Regierung nach Wunsch zurechtbiegt, kann deshalb keine Rede sein: Beide Zahlen werden monatlich veröffentlicht, die Methodik ist offengelegt.

Der Kern der Behauptung ist der "einzige" Zweck, und der ist nicht belegt. Das Gesetz verlangt für die Förderung, dass die Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslose beruflich einzugliedern. Die Wirkung lässt sich messen, und das tut die Bundesagentur. Laut IAB-Kurzbericht 12/2026 waren Arbeitslose, die 2023 und 2024 eine berufsbezogene Weiterbildung von bis zu drei Monaten begannen, ein Jahr später um etwa 15 Prozentpunkte häufiger ungefördert beschäftigt als vergleichbare Nichtgeförderte. Bei Weiterbildungen von drei bis sechs Monaten waren es 9 bis 10 Prozentpunkte. Die Studie erfasst nur den Bereich der Arbeitslosenversicherung, nicht die Bezieher von Bürgergeld. Sie erwähnt auch die Kritik eines Spiegel-Berichts an Kursen ohne Arbeitsweltbezug und mit fehlender Betreuung, hält aber fest, dass die untersuchten Maßnahmen im Mittel positiv wirkten. Bei den betriebsnahen Maßnahmen weist sie zudem auf mögliche Mitnahme- und Verdrängungseffekte hin, die ihre Methode nicht misst. Das heißt nicht, dass jeder Kurs taugt. Es widerspricht aber der Aussage, am Ende komme "fast nichts" heraus.

Die Einzelbeispiele sind teils belegt, stützen die Schlussfolgerung aber nicht. Die Betrugsermittlungen gibt es: Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin meldete am 23. September 2025 Durchsuchungen an 25 Orten wegen des Verdachts auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrug in 140 Fällen mit Einzelcoachings, Schaden 890.974,40 Euro. Es geht um einen Verdacht gegen 15 Personen, nicht um ein Urteil, und um ein Coaching-Angebot, nicht um die Weiterbildung insgesamt. Die Kurse "Diversity Management" oder "Kursleiter Waldbaden" und die Preise nennt NIUS unter Verweis auf das Weiterbildungsportal der Bundesagentur, ohne zu sagen, wie viele Teilnehmer sie tatsächlich besuchen. Die Zahl, nach durchschnittlich sechs Monaten sei nur jeder vierte Bürgergeld-Empfänger in Beschäftigung, belegt Journalistenwatch mit keiner benannten Studie, sie ließ sich deshalb nicht prüfen. Die 164.000 Euro Umsatz für eine Pflegeausbildung mit zwölf Teilnehmern nennt der Zertifizierungsberater Marcel Spitzel bei NIUS als Rechenbeispiel, wobei laut ihm nach Abzug aller Kosten "nicht viel hängen" bleibe.

Berechtigt ist die Frage nach der Qualitätskontrolle. NIUS spricht von "vergleichsweise niedrigen Einstiegshürden" bei der Zulassung nach der AZAV und nennt Zertifizierungskosten von 2.000 bis 10.000 Euro. Spitzel hält dagegen, das System sei reguliert und jeder Kurs werde einer Maßnahmenzulassung unterzogen. Im Berliner Verfahren sollen von Mai 2021 bis mindestens Juli 2023 Einzelcoachings abgerechnet worden sein, die nie oder nur teilweise stattfanden. Das ist ein Argument für bessere Kontrollen, kein Beleg dafür, dass der Zweck der Förderung die Statistik ist.

Fazit

Die Behauptung ist irreführend. Die Ausgaben von 4,12 Milliarden Euro, die Regel, dass Teilnehmer nicht als arbeitslos zählen, und ein großer Betrugsverdacht bei Einzelcoachings (Ermittlungsverfahren, kein Urteil) sind belegt. Der Schluss, der "einzige" Zweck sei Statistik-Kosmetik, ist nicht gedeckt: Die Bundesagentur weist die Teilnehmer in der Unterbeschäftigung offen aus, und die Weiterbildung erhöht nach IAB-Auswertung im Mittel die Beschäftigungschancen.