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Stand: 09.10.2026

JF: Gymnasium zwingt Schüler zu Anti-AfD-Demo

Irreführend

Link Beschreibung

Die Junge Freiheit berichtet am 8. Oktober 2026, das staatliche Goethe-Gymnasium in Hamburg habe den zehnten Jahrgang zur Teilnahme an der PRÜF-Demonstration am 10. Oktober am Jungfernstieg verpflichtet. Sie zitiert aus einem Elternbrief vom 5. Oktober, der die Exkursion als "Unterricht am anderen Ort" im Fach "Demokratielernen" bezeichnet und die Teilnahme verpflichtend nennt. Nach demselben Brief ist der Auftrag auf das Beobachten beschränkt: Die Schüler sollen die Demonstration erkunden und im Unterricht auswerten, positionieren müsse sich niemand. Die Hamburger AfD-Fraktion sieht das Neutralitätsgebot verletzt und fordert, den Pflichtbesuch aufzuheben.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Was im Brief steht. Der Elternbrief vom 5. Oktober liegt uns vor. Veröffentlicht hat ihn die Hamburger AfD-Fraktion, die JF verlinkt ihn dort. Bestätigt oder kommentiert hat die Schule ihn bisher nicht. Auch von der Hamburger Schulbehörde gibt es keine Stellungnahme, von unabhängigen Hamburger Medien keinen Bericht. Bei der Freien Welt steht der Inhalt nur nach der Pressemitteilung der AfD (Freie Welt, 9. Oktober 2026). Korrekt zitiert die JF daraus die Pflicht: Die Exkursion des zehnten Jahrgangs sei eine Form von "Unterricht am anderen Ort", "daher ist die Teilnahme verpflichtend". Das Fach "Demokratielernen" wurde laut Brief in diesem Schuljahr in den Jahrgängen 9 und 10 mit einer Wochenstunde eingeführt.

Dass die Demonstration stattfindet, ist belegt: Die PRÜF-Demo ist laut Hamburg Tourismus für Samstag, den 10. Oktober 2026, 14 Uhr auf dem Jungfernstieg angekündigt. Initiator ist der Hamburger Satiriker und frühere Europaabgeordnete Nico Semsrott (Stuttgarter Zeitung, 10. Februar 2026).

Wo die JF zuspitzt.

  • "Zwingt zur Teilnahme": Derselbe Brief, den die JF zitiert, beschreibt den Besuch als Beobachtungsauftrag. Die Schüler sollen die Demonstration beobachten, Eindrücke sammeln und im Unterricht auswerten, positionieren muss sich nach dem Brief niemand. Mitbringen sollen sie Notizbuch, Klemmbrett und Stift. Verpflichtet werden sie also zur Anwesenheit, nicht zum Mitdemonstrieren, und dort sind sie als Beobachter. Dem Vorwurf nimmt das seinen Kern: Aus der erzwungenen Teilnahme an einer Kundgebung gegen eine Partei wird eine Unterrichtsaufgabe bei einer Demonstration. Offen lässt das die JF-Überschrift, sie spricht von "Teilnahme an Anti-AfD-Demo". Dass der Hinweis auf fehlende Positionierung den Anwesenheitsdruck nicht aufhebe, ist eine Position der AfD, kein Befund. Zwei Sätze des Briefs erwähnt die JF nicht. Fehlt ein Kind, verlangt die Schule eine schriftliche Entschuldigung der Eltern; einen Grund dafür fordert der Brief nicht. Und die Lehrerinnen schreiben, sie wollten die Eltern "ermutigen, Ihrem Kind diese Erfahrung zu ermöglichen". Eine Pflicht bleibt es, der Brief nennt sie selbst so. Mit "zwingt" ist sie aber stärker beschrieben, als der Brief sie regelt.
  • "Anti-AfD-Demo": Die Forderung von PRÜF nennt die AfD nicht namentlich (Stuttgarter Zeitung). Die Initiative verlangt, dass alle Parteien, die der Verfassungsschutz als rechtsextremen Verdachtsfall oder als gesichert rechtsextrem einstuft, durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden (Hamburg Tourismus). Im Zentrum der Verbotsdebatte steht die AfD. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte sie im Mai 2025 als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft, das Verwaltungsgericht Köln setzte die Einstufung im Februar 2026 in einem Eilverfahren aus (evangelisch.de, 15. März 2026). Als "Anti-AfD-Demo" beschreibt die JF die Stoßrichtung also verkürzt, aber nicht aus der Luft gegriffen.

Der berechtigte Kern der Kritik. Abwegig sind die Einwände der Hamburger AfD nicht. Eine verpflichtende Schulveranstaltung bei einer Demonstration, die auf die Prüfung bestimmter Parteien zielt, lässt sich auf Neutralität und Kontroversitätsgebot (der Beutelsbacher Konsens, auf den sich Dirk Nockemann beruft) befragen. Der Brief nennt die PRÜF-Demo "als Beispiel"; warum die Wahl auf diese fiel, sagt er nicht. Dagegen steht, dass er nur Beobachtung und Auswertung verlangt: "Es ist eine Erkundung. Niemand muss sich positionieren." Ob die Schule das so umsetzt, dass Schüler unterschiedliche Haltungen äußern können, lässt sich aus den vorliegenden Berichten nicht beurteilen. Zur Rechtslage gibt es für diesen Fall keine Aussage der Behörde. Ihr Schreiben an die Schulleitungen vom 4. Dezember 2025 betrifft eine andere Konstellation: Wer während der Unterrichtszeit eigenmächtig zu einer Demonstration geht, gilt in der Regel als unentschuldigt abwesend (Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, 4. Dezember 2025). Eine von der Schule selbst angesetzte Exkursion fällt nicht darunter.

Der Samstag. Dass die Exkursion auf einen Samstag fällt, erwähnt die JF nicht. Im Brief steht es: Treffpunkt ist am Samstag, dem 10. Oktober, um 14 Uhr am Jungfernstieg. Regulären Samstagsunterricht hat das Goethe-Gymnasium nicht. Die Stundentaktung der Schule nennt Unterricht von Montag bis Freitag, freitags endet er um 13.05 Uhr. Den Ausgleich regelt der Brief: Weil die Exkursion "außerhalb der Unterrichtszeit stattfindet", entfalle dafür "die Unterrichtsstunde im November". Wer nicht mitgeht, bleibt an einem Tag zu Hause, der ohnehin schulfrei ist, und braucht dafür die Entschuldigung der Eltern.

Fazit

Der Bericht ist irreführend. Zwar nennt der Elternbrief die Exkursion zur PRÜF-Demo verpflichtend. "Zwingt zur Teilnahme an einer Anti-AfD-Demo" gibt aber ein falsches Bild: Die Schüler sollen die Demonstration beobachten und auswerten, positionieren muss sich niemand, und wer fehlt, braucht eine schriftliche Entschuldigung der Eltern. Diese Regel lässt die JF weg, ebenso den Samstagstermin und die Unterrichtsstunde, die dafür im November ausfällt. Die Forderung von PRÜF richtet sich nicht ausdrücklich gegen die AfD, sondern gegen alle als rechtsextrem eingestuften Parteien. Ob eine Pflichtexkursion zu genau dieser Demo mit dem Neutralitätsgebot vereinbar ist, bleibt offen, solange Schule und Schulbehörde sich nicht geäußert haben. Öffentlich ist der Brief bisher nur über die AfD-Fraktion.