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Stand: 20.04.2026

NSU 2.0-Prozess: Fast sechs Jahre Haft für Angeklagten

Link Beschreibung

Das Landgericht Frankfurt verurteilte Alexander M. wegen über 80 rassistischer und antisemitischer Drohschreiben an Rechtsanwältinnen, Politikerinnen, Journalistinnen und Vertreter des öffentlichen Lebens zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft. Die Schreiben waren seit August 2018 mit "NSU 2.0" unterzeichnet, in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle NSU. Der Angeklagte hatte persönliche Daten der Opfer unter Vorspiegelung falscher Identitäten von Polizeidienststellen beschafft.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Der LTO-Bericht fasst das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 17. November 2022 sachlich zusammen. Alexander M. wurde in einer Vielzahl von Anklagepunkten schuldig gesprochen, darunter Volksverhetzung, Bedrohung und Störung des öffentlichen Friedens. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe bis zuletzt und bezeichnete das "Projekt NSU 2.0" als "Herumtrollerei auf hohem Niveau".

Bemerkenswert ist die ungeklärte Frage der Mittäterschaft: Nebenklägerinnen wie die Anwältin Seda Başay-Yıldız - die erste Adressatin der Drohserie - und die Bundestagsabgeordnete Martina Renner (Die Linke) zweifelten an einer reinen Einzeltäterschaft. Ein Frankfurter Polizist des 1. Polizeireviers, gegen den wegen einer rechtsextremen Chatgruppe ermittelt wurde, hatte im Prozess von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Die Frage, wie der Täter an gesperrte Adressdaten gelangen konnte, blieb laut Bericht unbeantwortet. Başay-Yıldız formulierte es direkt: "Er muss Hilfe gehabt haben."

Das Urteil fiel mit fünf Jahren und zehn Monaten deutlich milder aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert (siebeneinhalb Jahre). Die Verurteilung ist dennoch ein wichtiges Zeichen gegen rechtsextreme Einschüchterungskampagnen gegen Anwältinnen, Journalistinnen und Politikerinnen.

Fazit

Das LTO berichtet korrekt und sachlich über das Urteil. Die offenen Fragen zur möglichen Beteiligung von Polizeibeamten werden im Artikel benannt, aber nicht weiter vertieft - das entspricht dem Stand des Verfahrens zum Zeitpunkt der Berichterstattung.

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