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Stand: 19.10.2026

NIUS: 70 Prozent in Ceuta nennen Sexualität als Fluchtgrund

Irreführend

Link Beschreibung

Nius titelt "Plötzlich nennen 70 Prozent der Flüchtlinge in Ceuta ihre Sexualität als Fluchtgrund". Es geht um Asylanträge in der spanischen Exklave nach den Grenzübertritten Ende Juli 2026. Der Text beruft sich auf die spanische Zeitung ABC und Angaben aus Polizeikreisen.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Die Zahl stammt nicht von NIUS. Die spanische Zeitung ABC hat sie am 16. Oktober unter Berufung auf Polizeiquellen veröffentlicht (El Faro de Ceuta vom selben Tag nennt den Freitag), Apollo News hat sie aufgegriffen. El Nacional fasst den ABC-Bericht so zusammen: In den ersten Wochen nach den Grenzübertritten vom 30. und 31. Juli nannten Antragsteller vor allem wirtschaftliche Gründe, bei den zuletzt gestellten Anträgen berufen sich nach Polizeiangaben rund 70 Prozent auf Verfolgung wegen ihrer sexuellen Orientierung. Die Zahl gibt es also, nur ist sie eine Schätzung der Polizei und keine amtliche Statistik.

Eine zweite Zahl kommt von der Polizeigewerkschaft SUP. Ihr Delegierter in Ceuta, Raúl Piera, schätzt gegenüber El Pueblo de Ceuta, dass inzwischen etwa 90 Prozent der Antragsteller diesen Grund nennen. Rund drei Wochen nach den ersten Anträgen im August seien es "zwei von drei" gewesen. Die Werte gelten für unterschiedliche Zeitpunkte und beruhen auf Einschätzungen aus der Praxis. In einem Leitartikel schreibt dieselbe Zeitung selbst, vor dem Glauben an die 90 Prozent müsse jemand die offiziellen Zahlen vorlegen.

Die Überschrift geht an zwei Stellen weiter als diese Belege:

  • Sie nennt keine Quelle. Im Text heißt es zu Recht, die Angabe stamme aus Polizeikreisen und eine amtliche Statistik liege nicht vor. In der Überschrift steht "70 Prozent" als feste Größe.
  • Sie verschiebt die Bezugsgröße. Gemeint sind die zuletzt gestellten Asylanträge. "70 Prozent der Flüchtlinge in Ceuta" klingt nach allen Menschen vor Ort. Nach Angaben von Innenminister Fernando Grande-Marlaska gab es bis dahin knapp 1.200 Anträge, rund 700 davon waren entschieden. Zugleich waren Ende Juli nach seinen Angaben 72.000 Menschen eingereist, 70.000 davon wieder ausgereist. Auch "plötzlich" passt schlecht, denn laut ABC und SUP verschob sich die Begründung über mehrere Wochen.

Was zur Einordnung der Zahl gehört, fehlt im NIUS-Text: Nach Piera wurden bis dahin 100 bis 200 Anträge entschieden, nur etwa fünf davon positiv. Der Innenminister nennt rund 700 entschiedene Anträge; warum beide Angaben so weit auseinanderliegen, erklären die Berichte nicht. Grande-Marlaska sagte, eine bloße Behauptung reiche nicht, es brauche einen objektiven Anfangsbeweis. Ob die genannten Verfolgungsgründe zutreffen, sagt der Anteil an den Anträgen ohnehin nicht. Dass gleichgeschlechtliche Handlungen in Marokko strafbar sind, erwähnt NIUS dagegen; nach El Nacional drohen sechs Monate bis drei Jahre Haft. Die Vermutung gezielter Beratung nennt der NIUS-Text selbst unbelegt, und auch die Polizeiquellen liefern dafür nach den zitierten Berichten keinen Nachweis.

Der Artikeltext ist damit deutlich vorsichtiger als seine Überschrift und gibt die Einschränkungen größtenteils korrekt wieder. Wer nur die Zeile darüber liest, erfährt davon nichts.

Fazit

Die Überschrift ist irreführend. Die Zahl existiert, ist aber eine Polizeischätzung für die zuletzt gestellten Asylanträge, und NIUS macht daraus eine Tatsachenaussage über "die Flüchtlinge in Ceuta". Herkunft und Grenzen der Angabe nennt erst der Text darunter.