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Stand: 19.10.2026

NIUS-Kommentar: "Frankfurt/Oder ist überall"

Irreführend
Triggerwarnung: Dieser Text behandelt sexualisierte Gewalt.

Link Beschreibung

Ein Kommentar von Frank W. Haubold auf Nius nimmt die Prügelattacke auf einen Schüler in Frankfurt (Oder) zum Anlass, über "Straftaten aggressiver Migrantengruppen" zu schreiben. Die Zahlen stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine AfD-Anfrage zu Täter-Opfer-Verhältnissen zwischen Deutschen und Zuwanderern im Jahr 2025, dazu kommt ein Vergleich der Gruppenvergewaltigungen von 1990 und 2025.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Die Zahlen aus der Bundestagsantwort. Sie stammen aus der Antwort der Bundesregierung vom 16. Juni 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, die das Bundeskriminalamt per Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) beantwortet hat. Nachgelesen stimmen die im Kommentar genannten Werte für vollendete Taten: 18.294 deutsche Opfer von Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, 4.059 bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, 2.835 bei Raub und Erpressung, jeweils in Fällen mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer. Umgekehrt stehen 8.599, 267 und 281 Zuwanderer als Opfer in Fällen mit mindestens einem deutschen Tatverdächtigen.

Bei der Wiedergabe schleichen sich Ungenauigkeiten ein:

  • Die 4.566 (Syrien) und 1.686 (Afghanistan) sind keine Tatverdächtigen, wie der Kommentar schreibt, sondern deutsche Opfer in Fällen, in denen ein Tatverdächtiger diese Staatsangehörigkeit hat. Die 267 sind keine "deutschen Tatverdächtigen", sondern Zuwanderer als Opfer.
  • Gezählt werden Opfer, nicht Personen: Wer mehrfach Opfer wurde, taucht mehrfach auf. Die Zahl der Tatverdächtigen ist eine andere und kleiner.
  • Der Bereich "sexuelle Selbstbestimmung" umfasst alle Straftaten nach den §§ 174 bis 184l des Strafgesetzbuchs, zu denen die Polizei Opfer erfasst, und nicht nur Vergewaltigungen.
  • "Zuwanderer" ist in der PKS eine enge Kategorie. Sie umfasst Asylbewerber, Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge, Geduldete und Menschen mit unerlaubtem Aufenthalt. Der Kommentar spricht von "angeblich Schutzsuchenden", das trifft auf einen Teil dieser Gruppe nicht zu.
  • Es geht um Tatverdächtige. Wie viele davon verurteilt wurden, sagt die Auswertung nicht.

Die Verhältnisse 15:1 und 10:1. Rechnerisch stimmen sie: 4.059 zu 267 sind etwa 15 zu 1, 2.835 zu 281 etwa 10 zu 1. Sie zeigen, dass es in der Statistik deutlich mehr Fälle gibt, in denen ein Zuwanderer als Tatverdächtiger und ein Deutscher als Opfer erfasst sind, als umgekehrt. Das lässt sich nicht wegdiskutieren. Eine Aussage über Tatneigung oder Risiko einer Gruppe folgt daraus aber nicht, denn dafür müssten die Fallzahlen auf die Größe der Gruppen und auf Alter, Geschlecht und Wohnort bezogen werden. Das haben wir in Kriminalität bei Ausländern und Deutschen ausführlicher eingeordnet. Der Kommentar tut die Einwände Traumatisierung, Demografie, sozialer Status und Anzeigebereitschaft pauschal ab und legt nicht dar, warum "selbst bereinigt" die Unterschiede bleiben. Eine bereinigte Rechnung nennt er nicht.

Gruppenvergewaltigungen 1990 gegen 2025. Für 2025 nennt die Bundesregierung in einer weiteren Antwort vom 3. Juli 2026 751 Fälle, "mehr als 700" stimmt also. Zu "1990 etwa 100" nennt der Kommentar keine Quelle. Die Zeitreihe der Polizeilichen Kriminalstatistik weist für 1990 zusammen 258 Fälle aus, 147 unter "Vergewaltigung überfallartig durch Gruppen" und 111 unter "Vergewaltigung durch Gruppen". Das gilt nur für die alten Bundesländer. Schon damals waren bei beiden Schlüsseln mehr als 40 Prozent der Tatverdächtigen Nichtdeutsche. Ausführlich steht das in unserem Faktencheck zu den Fallzahlen seit 1990. Eine Auswertung des BKA zu gemeinschaftlich begangenen Vergewaltigungen nennt für 1993, das erste Jahr mit Zahlen für das ganze Bundesgebiet, 415 Fälle und für die Jahre danach 277 (1997), 315 (1998) und 562 (2001). Das BKA hält fest, dass die Zahl "auch in der langjährigen Betrachtung in einem Korridor von meist 300 bis 600 Fällen" liege und sich "keine auffälligen steigenden oder sinkenden Tendenzen" zeigten. Dass es vor der Zuwanderung der letzten Jahre nur eine "geächtete Ausnahme" von rund 100 Fällen im Jahr gegeben habe, stützt das nicht.

Die Zahlen sind außerdem nicht ohne Weiteres vergleichbar. Das BKA nennt als Bruch die Reform des Sexualstrafrechts 1997, die ab 1999 die Erfassungskriterien änderte und die Fallzahl von 315 auf 484 springen ließ. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sich Methodik und Rechtsgrundlage von 2016 auf 2017 und von 2017 auf 2018 erneut geändert haben und die Daten deshalb "nicht exakt vergleichbar" sind (Drucksache 21/1054). "Gruppenvergewaltigung" ist demnach kein juristischer Begriff. Seit 2018 wird der Schlüssel für Vergewaltigung nach § 177 Absatz 6 bis 8 StGB mit dem Filter "Tatverdächtige alleinhandelnd: nein" kombiniert, und die gemeinschaftliche Begehung nach § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 bezieht sich auf alle Tatbestände des § 177.

Innerhalb der Zahlen, die die Bundesregierung selbst nennt, liegt der Verlauf so: 593 Fälle im Jahr 2010, 400 bis 509 in den Jahren 2011 bis 2015, 749 im Jahr 2016 (mit den Taten der Silvesternacht 2015/16), 659 im Jahr 2018, 710 im Jahr 2019, 789 im Jahr 2022, 788 im Jahr 2024 und 751 im Jahr 2025. Das ist über den ganzen Zeitraum ein Anstieg um gut ein Viertel gegenüber 2010 und seit 2022 ein leichter Rückgang. Von einem Sprung von 100 auf 700 kann keine Rede sein.

Verschoben hat sich die Zusammensetzung der Tatverdächtigen. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger lag 2010 bei 34 Prozent, 2016 bei 56 Prozent und 2025 bei 53 Prozent. Von den 1.087 Tatverdächtigen des Jahres 2025 waren 509 Deutsche (46,8 Prozent), 578 Nichtdeutsche (53,2 Prozent) und davon 200 Zuwanderer im Sinne der Statistik (18,4 Prozent). Nichtdeutsche sind gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil überrepräsentiert, aber fast die Hälfte der Tatverdächtigen sind Deutsche, und vier von fünf sind keine Zuwanderer. 80 Prozent der Opfer waren 2025 Deutsche.

Frankfurt (Oder) und Frankreich. Der Kommentar spricht von "mutmaßlichen Migranten". Die Polizei nennt für die zehn Tatverdächtigen die deutsche, polnische, russische und syrische Staatsangehörigkeit, wie wir in unserer Prüfung der NIUS-Meldung zu dem Fall dargelegt haben. Die Behauptung, in Videos der Unruhen in Frankreich seien "dunkelhäutige Akteure überrepräsentiert", bleibt ohne Beleg. Eine Auswahl von Videos erlaubt keine Aussage über die Zusammensetzung der Beteiligten, und Hautfarbe sagt nichts über Staatsangehörigkeit oder Einwanderungsgeschichte.

Fazit

Der Kommentar gibt die Zahlen der Bundestagsantwort im Kern richtig wieder, verwechselt aber Opfer und Tatverdächtige und macht aus einem Vergleich von Fallzahlen eine Aussage über die Gruppen, die er nicht trägt. Insgesamt ist der Kommentar irreführend. Beim Vergleich der Gruppenvergewaltigungen stimmen die 751 Fälle für 2025, die Zahl für 1990 aber ist falsch: Die Polizeistatistik zählt 258 Fälle, allein in den alten Bundesländern, und seit 1993 liegen die Zahlen bei einigen hundert Fällen im Jahr, mit Brüchen in der Erfassung. Richtig ist, dass nichtdeutsche Tatverdächtige bei Gruppenvergewaltigungen heute mehr als die Hälfte stellen, 2010 war es gut ein Drittel.

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