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Gruppenvergewaltigung 1990: 258 Fälle, nicht 100

Die Polizeistatistik widerlegt den NIUS-Vergleich, ein Anstieg bleibt trotzdem

Falsch
Triggerwarnung: Dieser Text behandelt sexualisierte Gewalt.
Inhalt

Was wird behauptet?

Am 19. Oktober 2026 erschien auf NIUS ein Kommentar von Frank W. Haubold, der eine Prügelattacke auf einen Schüler in Frankfurt (Oder) zum Anlass nimmt, über "Straftaten aggressiver Migrantengruppen" zu schreiben. Darin heißt es, die Gruppenvergewaltigung sei "vor der Massenzuwanderung aus aufklärungsfernen Ländern in Deutschland die geächtete Ausnahme" gewesen. Als Beleg nennt der Text in Klammern: "1990 etwa 100 gemeldete Fälle, 2025 mehr als 700". Eine Quelle für die Zahl von 1990 gibt er nicht an. Den übrigen Kommentar haben wir in einem eigenen Eintrag geprüft.

Der Vergleich legt nahe, dass sich solche Taten seit 1990 versiebenfacht hätten und dass der Anstieg mit der Zuwanderung der vergangenen Jahre einsetzte. Ob das stimmt, lässt sich mit der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) prüfen, die das Bundeskriminalamt seit Jahrzehnten führt.

Faktencheck

Was die Statistik unter "Gruppenvergewaltigung" zählt

Einen Straftatbestand "Gruppenvergewaltigung" gibt es nicht. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion, der Begriff sei "weder ein feststehender juristischer Begriff", noch lasse er sich einer bestimmten Strafvorschrift zuordnen. Gezählt wird deshalb über Hilfskonstruktionen, und die haben sich mehrfach geändert:

  • Bis 2017 gab es zwei eigene Schlüssel in der PKS, "Vergewaltigung überfallartig durch Gruppen" und "Vergewaltigung durch Gruppen". Zusammen ergeben sie die Zahl, die das BKA und die Bundesregierung als Gruppenvergewaltigungen ausweisen.
  • Seit 2018 gibt es diese Schlüssel nicht mehr. Gezählt werden seither Vergewaltigungen nach § 177 Absatz 6 bis 8 des Strafgesetzbuchs, bei denen nach den Ermittlungen mehr als ein Tatverdächtiger beteiligt war.

Für 2025 nennt die Bundesregierung auf diese Weise 751 Fälle. Der zweite Teil der Behauptung, "2025 mehr als 700", stimmt also.

1990 waren es 258 Fälle, nicht etwa 100

Für 1990 lässt sich die Zahl in der Zeitreihe zur Tabelle 01 der PKS nachlesen, die das BKA auf seiner Seite mit den PKS-Zeitreihen zum Download anbietet. Sie reicht bis 1987 zurück. Für 1990 stehen dort 147 überfallartige Vergewaltigungen durch Gruppen und 111 Vergewaltigungen durch Gruppen, zusammen 258 Fälle.

Dabei ist ein Punkt wichtig: Bis einschließlich 1990 erfasst die Tabelle nur die alten Bundesländer. 1991 und 1992 kam Gesamt-Berlin hinzu, erst ab 1993 umfasst die Statistik das ganze Bundesgebiet. Die 258 Fälle beziehen sich also auf Westdeutschland allein. Für das heutige Bundesgebiet läge die Zahl von 1990 höher, nicht niedriger. Gesamtdeutsche Werte gibt es für dieses Jahr aber nicht.

Woher die "etwa 100" stammen, sagt der Kommentar nicht. Auffällig ist, dass der zweite Schlüssel für sich genommen 1990 auf 111 Fälle kommt. Ob der Autor nur diesen einen Wert gesehen hat, wissen wir nicht. Eine Teilzahl für 1990 kursierte jedenfalls schon früher: Tichys Einblick nannte 2019 147 "überfallartige Gruppenvergewaltigungen" für 1990, also nur den ersten der beiden Schlüssel. Eine Quelle, die für 1990 insgesamt etwa 100 Fälle ausweist, haben wir nicht gefunden.

Vor 2015 lagen die Zahlen nicht bei 100, sondern meist bei 400 bis 600

Die stärkere Widerlegung steckt im Verlauf. Wenn Gruppenvergewaltigungen vor der Zuwanderung eine seltene Ausnahme gewesen wären, müssten die Zahlen in den Jahren vor 2015 niedrig liegen. Das tun sie nicht. Die PKS-Zeitreihe weist aus:

  • 1990 bis 1998: zwischen 258 und 415 Fälle im Jahr, mit dem Höchstwert 415 im Jahr 1993, dem ersten Jahr mit gesamtdeutscher Erfassung
  • 1999 bis 2010: zwischen 484 und 617 Fälle im Jahr, mit dem Höchstwert 617 im Jahr 2002
  • 2011 bis 2015: zwischen 400 und 509 Fälle
  • 2016: 749 Fälle, laut BKA "vor allem durch Taten in der Silvesternacht von 2015 auf 2016"
  • 2018 bis 2025, nach neuer Zählweise: zwischen 659 und 789 Fälle

Die Werte ab 2010 decken sich mit der Antwort der Bundesregierung, die Werte von 1993 bis 2017 mit einer Auswertung des BKA aus dem Jahr 2019. Das BKA fasst den Verlauf dort so zusammen: Über drei Jahrzehnte zeigten sich "Schwankungen, jedoch keine auffälligen steigenden oder sinkenden Tendenzen", die Zahl liege "in einem Korridor von meist 300 bis 600 Fällen".

Das Diagramm zeigt jedes fünfte Jahr, damit es lesbar bleibt. Die Ausreißer 2002 (617), 2016 (749) und 2017 (380) liegen dazwischen. Die Werte bis 2015 stammen aus der PKS-Zeitreihe des BKA, 2020 aus der Drucksache 21/1054, 2025 aus der Drucksache 21/6858.

Zwei Reformen machen 1990 und 2025 schwer vergleichbar

Selbst die richtige Zahl von 1990 lässt sich nicht einfach neben die von 2025 stellen, denn dazwischen wurde das Sexualstrafrecht zweimal grundlegend geändert.

1997 wurde die Vergewaltigung in der Ehe zum Verbrechen. Vorher galt sie nicht als Vergewaltigung und war nur als Nötigung strafbar. Zugleich wurden sexuelle Nötigung und Vergewaltigung in einem gemeinsamen Paragrafen zusammengefasst, und seitdem können auch Männer Opfer einer Vergewaltigung im Sinne des Gesetzes sein. Das bayerische Innenministerium schreibt dazu, die PKS-Schlüssel seien daraufhin "inhaltlich angepasst" worden, eine "abschließende Vergleichbarkeit" mit den Vorjahren sei nicht mehr gegeben. Das BKA führt den Sprung von 315 Fällen 1998 auf 484 Fälle 1999 auf diese geänderten Erfassungskriterien zurück.

2016 folgte die Reform nach dem Grundsatz "Nein heißt Nein". Vorher lag eine sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung nur vor, wenn der Täter Gewalt anwandte, mit Gewalt drohte oder eine schutzlose Lage ausnutzte. Eine Handlung gegen den Willen des Opfers allein, selbst wenn es ihn ausdrücklich erklärt hatte, reichte dafür nicht. Das bayerische Innenministerium hält in derselben Antwort fest, dass damit "Strafbarkeitslücken geschlossen" und die Strafschärfungen in § 177 Absatz 5 bis 8 "inhaltlich weiter gefasst" wurden. Die heutige Zählung erfasst also Taten, die 1990 gar nicht als Vergewaltigung galten. Die Bundesregierung weist deshalb selbst darauf hin, dass ihre Daten über die Brüche 2016/2017 und 2017/2018 hinweg "nicht exakt vergleichbar" sind.

Hinzu kommt, dass die PKS nur das Hellfeld abbildet, also Taten, die der Polizei bekannt werden. Bei Sexualdelikten ist laut BKA "von einem sehr hohen Dunkelfeld auszugehen". Ob über 35 Jahre mehr Taten geschehen oder mehr angezeigt werden, kann die Statistik allein nicht beantworten.

Ausländische Tatverdächtige gab es auch 1990

Der Kommentar verbindet den angeblichen Anstieg mit der Zuwanderung "aus aufklärungsfernen Ländern". Die PKS-Zeitreihe zeigt, dass der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger schon 1990 hoch war: 43,9 Prozent bei den überfallartigen Taten und 41,3 Prozent bei den übrigen Gruppenvergewaltigungen. 2010 lag er laut Bundesregierung bei 34 Prozent, 2016 bei 56 Prozent und 2025 laut der aktuellen Antwort bei 53 Prozent. Ein Bruch von einer rein deutschen Täterschaft vor der Zuwanderung zu einer ausländischen danach lässt sich aus den Zahlen nicht ablesen.

Was an der Behauptung dran ist

Ein wahrer Kern bleibt, und er ist nicht klein. Gegenüber 2010 (593 Fälle) liegt die Zahl 2025 mit 751 um gut ein Viertel höher, und seit 2018 bewegt sie sich durchweg über 650. Gegenüber 1990 hat sich die erfasste Zahl fast verdreifacht, auch wenn dieser Vergleich wegen der Gebietsänderung und der beiden Reformen nur sehr eingeschränkt aussagekräftig ist.

Auch die Zusammensetzung der Tatverdächtigen hat sich verschoben. Von den 1.087 Tatverdächtigen des Jahres 2025 hatten 578 (53,2 Prozent) keinen deutschen Pass, darunter 200 Zuwanderer im Sinne der Statistik (18,4 Prozent), also Asylsuchende, Schutzberechtigte, Geduldete und Menschen ohne Aufenthaltsrecht. Nach Deutschland waren Syrien (110 Tatverdächtige) und Afghanistan (64) die häufigsten Staatsangehörigkeiten (Drucksache 21/6858). Gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil sind Nichtdeutsche damit deutlich überrepräsentiert. Das BKA nennt als mögliche Gründe unter anderem eine höhere Anzeigewahrscheinlichkeit bei ausländischen Tatverdächtigen sowie einen größeren Anteil junger Menschen und prekärer Lebenslagen in dieser Gruppe. Warum solche Faktoren den Vergleich verzerren, haben wir im Faktencheck "Kriminalität bei Ausländern und Deutschen" ausführlich erklärt.

Zugleich waren 509 der Tatverdächtigen (46,8 Prozent) Deutsche, und vier von fünf Tatverdächtigen waren keine Zuwanderer. 80 Prozent der 772 Opfer hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Wie sich die 751 Fälle in die Debatte um Sexualdelikte einfügen, haben wir auch in unserer Prüfung der Generaldebatte im September eingeordnet, in der Alice Weidel von "über 750 Gruppenvergewaltigungen im Jahr" sprach.

Fazit

Die Behauptung ist falsch. Für 1990 weist die Polizeiliche Kriminalstatistik nicht etwa 100, sondern 258 Gruppenvergewaltigungen aus, und das allein für Westdeutschland. Eine "geächtete Ausnahme" vor der Zuwanderung lässt sich auch im weiteren Verlauf nicht erkennen: Zwischen 1999 und 2010 lagen die Zahlen bei 484 bis 617 Fällen im Jahr. Die 751 Fälle von 2025 stimmen, sind aber nach einer deutlich weiter gefassten Rechtslage gezählt als die Werte von 1990.

Richtig ist, dass die Zahl seit 2010 um gut ein Viertel gestiegen ist und nichtdeutsche Tatverdächtige heute mehr als die Hälfte stellen. Einen Sprung von 100 auf über 700 gibt es in den Zahlen dagegen nicht.