Link Beschreibung
NIUS berichtet, das Bundesinnenministerium fördere das Islamische Kompetenzzentrum für Wohlfahrtswesen (IKW) mit 511.000 Euro. Der Bezug zu Milli Görüş läuft über den Islamrat, ein Mitglied des IKW, dessen größte Mitgliedsgemeinschaft die IGMG ist.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Die Förderung gibt es, die Summe stimmt nur mit einem Jahr mehr. Die Antwort der Bundesregierung auf eine AfD-Anfrage nennt für das IKW zwei Projektförderungen des BMI aus dem Haushaltstitel für die Deutsche Islam Konferenz: rund 124.000 Euro für 2024 und rund 123.000 Euro für 2025, Förderzeitraum 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025 (Bundestag, Drucksache 21/8307 vom 1. Oktober 2026). Das sind zusammen etwa 247.000 Euro. Die weiteren Beträge, jeweils knapp 132.000 Euro für 2026 und 2027, nennt NIUS ohne Quellenangabe. Ein veröffentlichtes Dokument dazu ist im Artikel nicht verlinkt. Zählt man alle vier Jahre zusammen, kommt man auf die 511.000 Euro. Für die im Vorspann genannten Jahre 2024 bis 2026 wären es rund 379.000 Euro. Die Überschrift nennt also eine Summe, die auch die für 2026 veranschlagten und die für 2027 zugesagten Mittel enthält, und im Vorspann steht ein falscher Zeitraum dazu.
Neu ist die Förderung nicht. Schon 2023 flossen aus dem BMI 123.833 Euro für das Projekt "QualiPro" zur Qualifizierung von Ehrenamtlichen in muslimischen Gemeinden an das IKW, dazu 88.858 Euro aus dem Familienministerium (Bundestag, Drucksache 20/9273 vom 13. November 2023). Die Projekte gehen auf Beschlüsse der Deutschen Islam Konferenz von 2015 zurück. Das IKW ist ein gemeinnütziger Verein, den nach eigenen Angaben 2016 mehrere islamische Verbände gegründet haben. Seit März 2024 besteht es laut Mitgliederliste aus sechs Verbänden, darunter DITIB, der Islamrat und der Zentralrat der Muslime. Ali Kızılkaya ist laut Vorstandsseite des IKW stellvertretender Vorsitzender für den Islamrat. Dass die Förderung unter Dobrindt fortgesetzt wird, trifft damit zu: Sie läuft seit mindestens 2023 und lief schon unter seiner Vorgängerin. Die Bewilligung für 2026 und 2027 fällt laut NIUS erst in seine Amtszeit, das lässt sich anhand der Drucksache nicht prüfen.
Die Frage der Union von 2023 gab es wirklich. Merz und Dobrindt hatten als Abgeordnete der Union im Oktober 2023 eine Kleine Anfrage zur Zukunft muslimischer Wohlfahrtspflege gestellt, in der es auch um das IKW ging (Bundestag, Drucksache 20/8990). Auf die Frage, ob Mittel an vom Verfassungsschutz beobachtete Akteure fließen, antwortete die Bundesregierung, ihr lägen dazu keine Kenntnisse vor. Zugleich nannte sie die Auflage, dass an geförderten Projekten keine Organisationen beteiligt sein dürfen, die in den Verfassungsschutzberichten von Bund und Ländern erwähnt werden (Drucksache 20/9273). Das BMI wiederholt diese Auflage laut NIUS gegenüber dem Portal.
Die IGMG wird tatsächlich beobachtet, aber nicht nur in Bayern und Baden-Württemberg. Der Verfassungsschutzbericht 2024 des Bundes führt die Milli-Görüş-Bewegung als "mit Abstand größte sunnitisch-islamistische Strömung in Deutschland" und beziffert ihr Personenpotenzial auf 10.000 (Bundesamt für Verfassungsschutz, Verfassungsschutzbericht 2024). Die IGMG ist dort als Organisation der Bewegung genannt, die den Dialog mit staatlichen Stellen sucht. Das Bayerische Landesamt zählt für die Bewegung rund 1.400 Personen (Verfassungsschutzbericht Bayern 2025). Das baden-württembergische Landesamt beschreibt die IGMG als dominierendes Mitglied im Islamrat und stellt zugleich fest, dass der Islamrat selbst kein Beobachtungsobjekt ist (Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg 2024). Die Bundesregierung hält außerdem an der Bewertung fest, dass die regionalen Strukturen der IGMG hinsichtlich ihrer Verfassungsfeindlichkeit unterschiedlich zu beurteilen sind (Bundestag, Drucksache 21/1237 vom 14. August 2025).
Ein Geldfluss an die IGMG ist nicht belegt. Die IGMG ist weder Mitglied des IKW noch als Empfänger in der Drucksache aufgeführt. Die Verbindung läuft über zwei Stufen: Die IGMG ist größte Mitgliedsgemeinschaft des Islamrats, und der Islamrat ist eines von sechs IKW-Mitgliedern. Dass die IGMG im Islamrat ein starkes Gewicht hat, bestätigen sowohl das Islamrat-Porträt auf der IKW-Website als auch der Landesverfassungsschutz in Baden-Württemberg. Daraus folgt aber nicht, dass Fördergeld bei der IGMG ankommt, und NIUS legt dafür keinen Beleg vor. Ob die Auflage zum Ausschluss beobachteter Organisationen in der Praxis eingehalten wird, lässt sich aus den veröffentlichten Unterlagen nicht überprüfen. Die Kontrollen, die das BMI nennt, bleiben allgemein gehalten.
Die Dachzeile "Verfassungsfeindlicher Verein" lässt offen, ob das IKW oder Milli Görüş gemeint ist. Für das IKW ist das Etikett nicht belegt. Weder das IKW noch der Islamrat werden in den hier gesichteten Verfassungsschutzberichten als Beobachtungsobjekt geführt. Für die IGMG gibt es dagegen behördliche Stützen: Das baden-württembergische Landesamt hält die politische Agenda Erbakans, auf die sich die Bewegung beruft, "in weiten Teilen" für nicht vereinbar mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, und die Bundesregierung spricht von der Verfassungsfeindlichkeit der IGMG-Strukturen, die regional unterschiedlich zu bewerten sei. Im Verfassungsschutzbericht des Bundes steht die IGMG als Organisation im Kapitel Islamismus, dem extremistischen Personenpotenzial rechnen die Behörden aber nur einen Teil ihrer Strukturen und Mitglieder zu. Verboten ist sie nicht. Das baden-württembergische Landesamt beschreibt ihre Strategie als legalistisch, also als Versuch, ihre Ziele innerhalb der bestehenden Rechtsordnung zu verfolgen. Das Etikett ist für Teile der IGMG damit gedeckt, für das IKW und den Islamrat nicht. Die Äußerungen des Islamrat-Vorsitzenden Burhan Kesici zur Homosexualität, die NIUS ausführlich wiedergibt, sagen nichts über die Verwendung der Fördermittel aus.
Fazit
Die Meldung ist irreführend. Das IKW wird tatsächlich mit Bundesmitteln gefördert, der Islamrat ist Mitglied, und die IGMG gilt Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern als islamistisch geprägt. Die Summe von 511.000 Euro ergibt sich aber nur, wenn man zugesagte Mittel für 2026 und 2027 mitzählt; belegt sind rund 247.000 Euro für 2024 und 2025. Die Förderung läuft zudem seit mindestens 2023 und wird unter Dobrindt fortgesetzt. Für Teile der IGMG ist der Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit behördlich gestützt, ein Geldfluss an Milli Görüş und die Einstufung des IKW als verfassungsfeindlich bleiben unbelegt.
