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Stand: 16.09.2026

NIUS: Correctiv berichtete falsch und bekommt Steuergeld

Irreführend

Link Beschreibung

Kommentar von Gunnar Schupelius in der NIUS-Rubrik "Guten Morgen, Deutschland!" vom 16. September 2026. Er schreibt, Correctiv habe über das Potsdamer Treffen falsch berichtet, das Landgericht Berlin habe die Verbreitung untersagt, und trotzdem erhalte Correctiv aus dem Bundesprogramm "Demokratie leben!" für 2025 und 2026 insgesamt 411.147 Euro, davon 280.991 Euro für das Projekt "Brandherd Desinformation". Die Zahlen gehen laut Schupelius aus "der aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD im Bundestag" hervor. In Potsdam sei, so Schupelius, "weder ein 'Masterplan' erdacht noch die Deportation von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund in Erwägung gezogen" worden, die "Falschmeldung" sei "offenbar gezielt eingesetzt worden", und Correctiv habe sich "durch gezielte Desinformation hervorgetan".

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Am 17. März 2026 hat das Landgericht Berlin II der Correctiv gGmbH auf Klage der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy tatsächlich untersagt, in Bezug auf die Klägerin zwei Aussagen aus dem Bericht "Geheimplan gegen Deutschland" über das Potsdamer Treffen vom November 2023 zu verbreiten, darunter das Resümee, es bleibe ein "'Masterplan' zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern" zurück, verbunden mit der Einordnung, das sei ein Plan, die Grundgesetzartikel 3, 16 und 21 zu unterlaufen (Landgericht Berlin II: Pressemitteilung vom 17. März 2026, Az. 27 O 379/25). Wir haben das Verfahren in einem eigenen Faktencheck ausführlich eingeordnet.

Zwei Einschränkungen fehlen bei Schupelius. Erstens ist das Urteil nicht rechtskräftig, Correctiv ist in Berufung gegangen, als nächste Instanz entscheidet das Kammergericht. Zweitens kam das Landgericht Hamburg im Dezember 2025 in einem Parallelverfahren zur entgegengesetzten Einschätzung: Auf Klage von Ulrich Vosgerau, der ebenfalls beim Treffen war, urteilten die Hamburger Richter, dieselbe "Masterplan"-Formulierung sei eine zulässige wertende Zusammenfassung der Ausführungen von Martin Sellner zu dessen Remigrationskonzept. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig, die unterlegene Klägerseite ist in Berufung gegangen, wie auch Correctiv selbst in einer Einordnung der Verfahren darlegt. Zwei Landgerichte beantworten damit dieselbe Rechtsfrage gegensätzlich, und beide Urteile stehen noch vor der nächsten Instanz. Unstreitig war im Berliner Verfahren dagegen, dass Sellner in Potsdam zwar über "Anpassungsdruck" auf "nicht assimilierte" Staatsbürger sprach, aber weder den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft noch die Ausweisung deutscher Staatsbürger vorstellte, so die Urteilsbegründung.

Dass in Potsdam kein Plan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger geschmiedet wurde, deckt sich mit Schupelius' Darstellung. Für den weitergehenden Vorwurf, die Meldung sei "gezielt eingesetzt" worden und Correctiv habe sich "durch gezielte Desinformation hervorgetan", bleibt er dagegen einen Beleg schuldig. Den Begriff "Masterplan" hat nach Darstellung von Correctiv nicht die Redaktion geprägt, sondern der Einladende Gernot Mörig, der ihn schriftlich in der Einladung und in seiner Begrüßung benutzte. Das Berliner Kammergericht wertete zudem am 8. Mai 2026 (Az. 10 U 1/26) in einem verwandten Eilverfahren um einen X-Post von Philipp Ruch die Bezeichnung des Treffens als "Deportationskonferenz" als zulässige Meinung auf ausreichender Tatsachengrundlage. Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel mehr möglich, anders als bei den noch laufenden Berliner und Hamburger Verfahren. Eine gezielte Täuschungsabsicht von Correctiv lässt sich daraus nicht ableiten, und Schupelius liefert dafür selbst keinen Beleg.

Die Bundestagsantwort, auf die sich Schupelius beruft, gibt es tatsächlich: die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur Förderung von Correctiv (Bundestagsdrucksache 21/7811 vom 31. August 2026). Einzelbeträge nennt sie im Text nicht, für die Aufschlüsselung nach Jahr und Projekt verweist sie auf eine gesonderte Tabelle, die dem Dokument nicht beigedruckt ist. Auch bei den Förderzahlen selbst ordnet Schupelius falsch zu: Für das Projekt "Brandherd Desinformation" fließen 2025 und 2026 tatsächlich 280.991 Euro an Correctiv, bestätigte das Bundesfamilienministerium im Mai 2026 der Berliner Zeitung. Die Gesamtsumme von 411.147 Euro betrifft dagegen nicht nur diese beiden Jahre: 130.156,40 Euro davon flossen bereits 2024 in ein anderes Projekt, Schulungstutorials zum Aufdecken von Fake News bei TikTok. Nur der Rest, die genannten 280.991 Euro, entfällt auf 2025 und 2026.

Fazit

Schupelius' Kommentar ist irreführend. Dass ein Gericht zentrale Correctiv-Aussagen zum Potsdamer Treffen untersagt hat und in Potsdam kein Plan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger geschmiedet wurde, trifft zu. Das Urteil ist aber weder rechtskräftig noch die einzige Einschätzung: Ein zweites Gericht kam in einem ebenfalls nicht rechtskräftigen Urteil zum entgegengesetzten Ergebnis. Der Kommentar unterschlägt diesen offenen Streit zwischen zwei Landgerichten und erweckt den Eindruck eines abgeschlossenen Urteils. Für den weitergehenden Vorwurf, Correctiv habe die Meldung "gezielt" eingesetzt und sich "durch gezielte Desinformation hervorgetan", liefert der Kommentar keinen eigenen Beleg. Richtig ist, dass Correctiv 2025 und 2026 Geld für ein Projekt gegen Desinformation erhält, 280.991 Euro. Die genannten 411.147 Euro vermischen aber zwei unterschiedliche Zeiträume und Projekte zu einer Summe, die es für die Jahre 2025 und 2026 allein so nicht gibt.