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Stand: 29.08.2026

taz: Artgemeinschaft-Razzia trifft zwei AfD-Kandidaten

Link Beschreibung

Bericht von Konrad Litschko bei taz – die tageszeitung vom 27. August 2026. Am Morgen desselben Tages ließ die Staatsanwaltschaft Halle Objekte von 15 Personen in fünf Bundesländern durchsuchen. Der Vorwurf gegen die Beschuldigten: Sie sollen die 2023 vom Bundesinnenministerium verbotene rechtsextreme "Artgemeinschaft" fortgeführt haben. Festnahmen gab es nach Angaben der Staatsanwaltschaft Halle keine, sichergestellt wurden zahlreiche Dokumente. CORRECTIV: "Artgemeinschaft": Razzia bei zwei AfD-Kandidaten wegen verbotener Neonazi-Vereinigung (27. August 2026)

Unter den Beschuldigten sind zwei AfD-Landtagskandidaten aus Sachsen-Anhalt: Simon Lansmann, Rinderzüchter, AfD-Stadtrat und Landtagskandidat auf Listenplatz 19, sowie Sebastian Koch, Landtagskandidat auf Listenplatz 8. Beide Listenplätze stehen so im amtlichen Wahlvorschlag. Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt: Bewerberinnen und Bewerber für die Wahl zum 9. Landtag (Kreis- und Landeswahlvorschläge) Anlass der Ermittlungen ist ein Treffen am Abend des 20. Juni 2026 auf Lansmanns Hof in Ipse bei Gardelegen. Dort soll laut Der Spiegel ein bekränzter Holzpfahl aufgestellt worden sein, zudem sollen Teilnehmer mit Tierhörnern hantiert und ein Kampflied der Hitlerjugend gesungen haben. Tagesspiegel (zitiert Spiegel-Recherche): Fest mit Neonazis: AfD-Landtagskandidat in Sachsen-Anhalt soll Verbindung zu verbotener Gruppe haben (23. Juli 2026)

Lansmann bestätigte das Treffen, bestritt über seinen Anwalt aber, dass es sich um ein illegales Treffen gehandelt habe. Dass an dem Abend ein Lied der Hitlerjugend gesungen wurde, sei "nicht auszuschließen", aber kein Teil eines "organisierten Programms" gewesen. Von der Ideologie der "Artgemeinschaft" und von "nationalsozialistischem Liedgut" distanziere er sich. Tagesspiegel (zitiert Spiegel-Recherche): Fest mit Neonazis (23. Juli 2026)

AfD Sachsen-Anhalt und Spitzenkandidat Ulrich Siegmund ließen eine Anfrage der taz zu den Durchsuchungen unbeantwortet. Gegenüber CORRECTIV lehnte Pressesprecher Patrick Harr eine Bewertung ab: "Die Berichterstattung ist bekannt, aber ich werde sie nicht kommentieren." Verbindungen von Koch und Lansmann zu Personen der "Artgemeinschaft" seien nach seinen Angaben nicht bekannt. CORRECTIV: "Artgemeinschaft": Razzia bei zwei AfD-Kandidaten wegen verbotener Neonazi-Vereinigung (27. August 2026)

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Das Verfahren steckt in einem frühen Stadium: Es gibt 15 Beschuldigte, aber weder eine Anklage noch Festnahmen. Von den 15 äußerten sich laut CORRECTIV nur zwei gegenüber den Ermittlern, die übrigen machten von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Bei den Durchsuchungen wurden auch Schusswaffen gefunden, weshalb die Staatsanwaltschaft Halle zwei weitere Verfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Waffengesetz eingeleitet hat. Ob es zu einer Anklage kommt, ist nach Angaben der Behörde offen, das sichergestellte Material, darunter Laptops und Smartphones, werde erst noch ausgewertet. CORRECTIV: "Artgemeinschaft": Razzia bei zwei AfD-Kandidaten wegen verbotener Neonazi-Vereinigung, Update vom 28. August 2026

Die "Artgemeinschaft" wurde mit einer Verfügung des Bundesinnenministeriums vom 4. August 2023 verboten. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vollzog das Verbot am 27. September 2023 mit bundesweiten Durchsuchungen in zwölf Bundesländern und bezeichnete den Verein als "sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung". Bundesministerium des Innern und für Heimat: Bundesinnenministerin Nancy Faeser verbietet sektenartige rechtsextreme Gruppierung "Artgemeinschaft" (Pressemitteilung, 27. September 2023) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte das Verbot am 29. April 2026 in vollem Umfang und wies die Klage des Vereins ab. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. April 2026, Az. 6 A 18.23 (mit Pressemitteilung Nr. 30/2026)

Die Razzia reiht sich in eine längere Beobachtung des Umfelds der AfD Sachsen-Anhalt ein. Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt stuft den Landesverband bereits seit 2023 als gesichert rechtsextremistisch ein. Weitere Recherchen dokumentieren Verbindungen aus dem Umfeld von Spitzenkandidat Ulrich Siegmund in die rechtsextreme Szene, unter anderem zu ehemaligen Aktiven der 2009 verbotenen "Heimattreuen Deutschen Jugend". Belltower News: Ulrich Siegmund: Keine One-Man-Show sondern ein rechtsextremes Netzwerk (26. August 2026), CORRECTIV: Marschieren, inszenieren, kassieren: Identitäre produzieren Bilder für Siegmunds Wahlkampf (17. August 2026)

Fazit

Solange die Ermittlungen andauern, bleibt offen, ob es zu einer Anklage kommt. Belegt ist bislang nur, dass gegen zwei AfD-Landtagskandidaten in Sachsen-Anhalt wegen des Verdachts der Fortführung einer verbotenen rechtsextremen Vereinigung ermittelt wird, kurz vor der Landtagswahl am 6. September 2026, ohne dass einer der beiden bislang angeklagt oder festgenommen wurde.