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Stand: 28.03.2026

Videobeweis zeigt klare Schwalbe der AfD in Rosenheim

Link Beschreibung

Am 28. Februar 2026 protestierten fünf Demonstrierende an einem AfD-Infostand in Rosenheim. Es entstand ein Gerangel um ein Protestbanner: AfD-Mitglieder versuchten, das Schild der Gegendemonstrierenden zu entreißen. Dabei fiel der AfD-Bürgermeisterkandidat Michael Maurer zu Boden. Anschließend berichtete die AfD von einer brutalen Körperverletzung durch Gegendemonstranten und erstattete Strafanzeige. Fotos von Maurer am Boden kursierten in sozialen Medien, verbreitet unter anderem von AfD-Landtagsabgeordnetem Andreas Winhart, der den Vorfall gefilmt hatte.

Ein Video des Vorfalls zeigt jedoch lediglich "ein Tauziehen und Gerangel um ein Banner", keine Schläge, keine Tritte, keine Bedrohungssituation. Winhart selbst ist darauf zu sehen, wie er am Banner zieht und auf eine Flagge tritt. Als sein Parteikollege Maurer zu Boden ging, zückte Winhart sein Handy, anstatt dem 70-Jährigen aufzuhelfen.

Nachdem das Video auftauchte, erschien Maurer laut Staatsanwaltschaft Traunstein bei der Polizei, sah sich das Video an und stellte fest, "dass er nicht geschlagen wurde". Er kündigte an, die Anzeige zurückzuziehen, revidierte diese Entscheidung aber nach Rücksprache mit einem Anwalt wieder.

Die Staatsanwaltschaft Traunstein prüft auf Basis mehrerer Videos und Zeugenaussagen Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung sowie wegen falscher Verdächtigung und Vortäuschens einer Straftat.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Der Vorfall in Rosenheim folgt einem bekannten Muster politischer Instrumentalisierung: Eine Konfrontation, die das Video als gegenseitiges Gerangel um ein Transparent zeigt, wurde von der AfD umgedeutet zur Geschichte eines Angriffs auf einen älteren Kandidaten. Fotos wurden gezielt verbreitet, Strafanzeige erstattet, und das kurz vor der Kommunalwahl.

Das Video widerlegt die AfD-Darstellung. Besonders aufschlussreich ist das Verhalten von Winhart: Er filmte, statt zu helfen, und verbreitete die Fotos. Als das Beweismaterial diese Darstellung nicht stützte, beantragte Maurer zunächst die Rücknahme der Anzeige. Dass er dies nach Anwaltsberatung wieder zurückzog, ändert nichts am Befund des Videos.

Die Staatsanwaltschaft hat nun die Rollen vertauscht: Nicht die Gegendemonstranten, sondern möglicherweise AfD-Mitglieder stehen im Verdacht, eine Straftat vorgetäuscht zu haben.

Fazit

Die taz dokumentiert einen Fall, in dem ein politisch inszeniertes Opfer-Narrativ durch Videobeweise entkräftet wird. Ob es zu einer Strafverfolgung von Winhart oder Maurer wegen falscher Verdächtigung kommt, war zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch offen.

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