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Stand: 20.09.2026

Rund 500 Straftaten im Berliner Wahlkampf 2026

Link Beschreibung

dpa-Meldung vom 19. September 2026, einen Tag vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus. Die Polizei nennt auf Anfrage rund 500 Straftaten seit Anfang August, darunter mehr als 380 Sachbeschädigungen sowie 12 Körperverletzungen, 6 Bedrohungen und 22 Beleidigungen bis Freitagmittag. Von mehr als 1.000 beschädigten Plakaten entfielen 652 auf die AfD, 145 auf die CDU, 94 auf die Linke, 70 auf die SPD, 37 auf die FDP und 33 auf die Grünen; bei tätlichen Angriffen war die AfD mit sechs Körperverletzungen am häufigsten betroffen. Zum Vergleich nennt die Polizei rund 120 Straftaten bei der Abgeordnetenhauswahl 2021.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Die Zahlen der Meldung lassen sich gegenprüfen: Tagesspiegel und t-online haben dieselbe dpa-Meldung übernommen und nennen identisch rund 500 Straftaten, mehr als 380 Sachbeschädigungen sowie die Plakatzahlen mit 652 beschädigten AfD-Plakaten an der Spitze.

Zwei Tage vor dieser Bilanz hatte die Polizei auf eine Anfrage des Evangelischen Pressedienstes allerdings andere Zahlen genannt: Stand 17. September waren es 1.355 beschädigte Plakate, davon 801 von der AfD, sowie 39 angegriffene Parteirepräsentanten. Trotz des späteren Stichtags (Freitagmittag, 18. September) fiel die dpa-Zahl niedriger aus als die epd-Zahl vom 17. September, sowohl insgesamt (rund 1.000 statt 1.355 Plakate) als auch bei der AfD (652 statt 801). Das deckt sich mit dem Hinweis der Polizei, dass sich die Statistik durch neue Erkenntnisse und Bewertungen einzelner Fälle noch ändern kann: Der Vorbehalt ist keine Floskel, die Zahlen haben sich binnen zwei Tagen spürbar verschoben. Bei den Übergriffen auf Personen liegen beide Stichtage dagegen nah beieinander, 39 laut der älteren Anfrage, 40 (12 Körperverletzungen, 6 Bedrohungen, 22 Beleidigungen) laut der jüngeren. Die Schwankung betrifft also vor allem die Plakatzählung, nicht die Angriffe auf Personen.

Die dpa-Meldung schildert zusätzlich einen Angriff auf ein Mitglied der Linken in Charlottenburg-Nord, datiert ihn aber nur mit "am Abend". Die eigene Pressemitteilung der Polizei zu diesem Vorfall lässt sich genauer einordnen: Sie bestätigt den Vorfall für den Freitagabend, den 18. September, gegen 18:30 Uhr. Die dpa-Meldung wurde am Folgetag, dem 19. September, aktualisiert und berichtet damit rückblickend über den Vorabend.

Der Vergleich mit früheren Wahlen zeigt einen Anstieg über drei Wahltermine: rund 120 Straftaten 2021, nach früheren Angaben knapp 300 Anzeigen bei der Wiederholungswahl 2023, nun rund 500. Eine geänderte Erfassungspraxis als Erklärung für den Anstieg ist nicht bekannt. Die Polizei weist selbst ausdrücklich darauf hin, dass die Zahlen für 2023 nicht sauber vergleichbar erhoben wurden, der Vergleich bleibt also eine grobe Orientierung und keine exakte Reihe.

Dass die AfD sowohl bei den Plakatschäden als auch bei den Körperverletzungen am häufigsten betroffen war, bestätigen beide unabhängig abgefragten Polizeistatistiken übereinstimmend. Wie viele Plakate die einzelnen Parteien insgesamt aufgehängt hatten, um die absoluten Zahlen ins Verhältnis zu setzen, veröffentlichte die Polizei nicht, eine belastbare Quelle dafür ließ sich nicht finden. Zur Täterschaft oder einem politischen Motiv der einzelnen Taten äußerte sich die Polizei laut t-online-Bericht ausdrücklich nicht.

Fazit

Die zentralen Zahlen der Meldung sind durch mehrere unabhängige Wiedergaben derselben dpa-Meldung belegt. Der Anstieg gegenüber 2021 ist real und setzt sich über die Wiederholungswahl 2023 fort, auch wenn die Polizei selbst vor einem sauberen Vergleich warnt. Dass sich die Plakatzahlen zwischen zwei Presseanfragen im Abstand von zwei Tagen deutlich verschoben haben (bei der AfD von 801 auf 652), zeigt, dass der Vorläufigkeitsvorbehalt der Polizei berechtigt ist. An der Grundaussage ändert das nichts: Die AfD war im Berliner Wahlkampf 2026 bei Plakatschäden und tätlichen Angriffen am stärksten betroffen, ohne dass sich diese absoluten Zahlen an der Größe der jeweiligen Plakatkampagnen relativieren ließen.

Verwendungen

Weitere Quellenlinks