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Stand: 20.09.2026

EIKE: Windpark-Auslastung werde wie ein Staatsgeheimnis gehütet

Irreführend

Link Beschreibung

Beitrag von AR Göhring vom 19. September 2026. Die These: Windparkbetreiber erheben vor dem Bau Windmessdaten, veröffentlichen die tatsächliche Auslastung ihrer Anlagen aber nicht. Als einzigen Zahlenbeleg nennt der Text eine NZZ-Recherche aus dem Jahr 2022, knapp ein Viertel der untersuchten Windräder habe einen Kapazitätsfaktor unter 20 Prozent. Die Recherche selbst wird nicht verlinkt.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Der Text stützt seine These auf genau einen Fakt: die NZZ-Recherche vom 7. November 2022, wonach knapp ein Viertel von 18.000 untersuchten Windrädern einen Kapazitätsfaktor unter 20 Prozent hat. Genau diese Recherche widerlegt aber die Kernbehauptung, wenn man sie nachliest, was der Artikel selbst nicht tut. Er verlinkt sie nicht einmal: NZZ: Windkraft in Deutschland. Grosse Versprechen, kleine Erträge.

Die NZZ hat die Auslastung nicht aus geheimen Betreiberdaten gewonnen, sondern selbst simuliert. Grundlage war ein Wettermodell des Online-Tools Renewables.ninja mit Nasa-Wetterdaten von 2011 bis 2020, angewendet auf öffentliche Standort- und Leistungsdaten aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, das rund 28.000 Windkraftanlagen an Land führt. Zum Abgleich fragte die Zeitung reale Jahreserträge bei zehn Windparks ab, deren kommunale Betreiber auskunftspflichtig waren, nicht bei privaten Betreibern.

Wo sich echte Zahlen finden lassen, beantwortet die NZZ selbst in ihrem methodischen Anhang zum selben Artikel: Die vier Übertragungsnetzbetreiber stellen sie online, allerdings nur für die vergangenen zwei Jahre, nur für öffentlich eingespeisten Strom, und erst nach Verknüpfung der Bewegungsdaten mit den Anlagenstammdaten. Diese Verknüpfung ist real möglich. Der öffentlich einsehbare Marktstammdatenregister-Eintrag einer einzelnen Windkraftanlage zeigt neben Standort, Nabenhöhe und Inbetriebnahmedatum auch den EEG-Anlagenschlüssel, mit dem sich die jährlich veröffentlichten EEG-Bewegungsdaten der Netzbetreiber einer konkreten Anlage zuordnen lassen. Ein veröffentlichtes Beispiel eines einzelnen Netzbetreibers zeigt das Format: anlagenscharfe Einspeisemengen in Kilowattstunden und Vergütung je EEG-Anlagenschlüssel, veröffentlicht als gesetzliche Pflicht. Das Marktstammdatenregister selbst enthält dagegen keine tatsächlichen Erzeugungsmengen, nur technische Stammdaten. Aggregierte Ist-Einspeisung nach Energieträger und Regelzone liefert außerdem die Bundesnetzagentur über ihre Plattform SMARD, allerdings nicht anlagenscharf.

Der Text vermischt außerdem zwei unterschiedliche Dinge: Die Windmessung vor dem Bau schätzt den erwarteten Ertrag, sie belegt nicht, was eine Anlage später tatsächlich produziert. Aus der Pflicht zur Vorab-Messung folgt nicht, dass Betreiber die späteren Echtzahlen kennen und zurückhalten.

Ein Körnchen Wahrheit bleibt: Einen bequem durchsuchbaren Datensatz mit der tatsächlichen Jahresauslastung jeder einzelnen, namentlich benannten Windkraftanlage gibt es an keinem einzigen Ort. Wer ihn will, muss anonyme Anlagenschlüssel mit Stammdaten verknüpfen und Veröffentlichungen von Dutzenden Netzbetreibern zusammentragen, ein Aufwand, den die NZZ mit ihrem Simulationsmodell letztlich umging. Das ist eine reale Zersplitterung der Datenlage, aber etwas anderes als ein gehütetes Staatsgeheimnis.

Fazit

Die Behauptung ist irreführend. Sie stützt sich auf eine Recherche, die exakt das Gegenteil zeigt: Die NZZ musste die Auslastung mangels bequem zugänglicher Ist-Werte selbst simulieren, benötigte dafür aber nur öffentliche Datenquellen wie das Marktstammdatenregister, und beschreibt im eigenen Methodikteil, wie sich reale, anlagenscharfe Zahlen über die EEG-Bewegungsdaten der Netzbetreiber ermitteln lassen. Dass diese Daten fragmentiert und mühsam zu verknüpfen sind, ist ein berechtigter Kritikpunkt an der Transparenzpraxis, aber kein gehütetes Staatsgeheimnis.