Hamas
Islamistische palästinensische Organisation, 1987 gegründet, seit 2007 alleinige Macht im Gazastreifen, seit 2001 auf der EU-Terrorliste.

Über die Quelle
Hamas ist das Kurzwort für "Harakat al-Muqawama al-Islamiya", auf Deutsch Islamische Widerstandsbewegung. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beschreibt sie als islamistische Terrororganisation, die 1987 aus dem palästinensischen Teil der Muslimbruderschaft im Gazastreifen hervorging und vor allem über die seit 1991 bestehenden Izz-al-Din-al-Qassam-Brigaden Anschläge gegen Israel und israelische Ziele verübt. Seit 2007 übt sie die alleinige Kontrolle über den Gazastreifen aus. Ihr politisches Ziel ist nach Darstellung des Verfassungsschutzes die Errichtung eines islamischen Staates auf dem Gebiet des heutigen Israel (Bundesamt für Verfassungsschutz: Verbote gegen HAMAS und "Samidoun" (2. November 2023)).
Bekannt wurde die Organisation Ende 1987 mit dem Beginn der ersten Intifada; Mitgründer war der Geistliche Ahmed Yassin. In ihrer Charta von 1988 bestreitet die Hamas das Existenzrecht Israels und beansprucht Gaza, das Westjordanland und das israelische Staatsgebiet als Palästina; das Papier enthält antisemitische Passagen und Aufrufe zur Gewalt. 2006 gewann sie Wahlen im Gazastreifen und regiert dort seither. Die Bundeszentrale für politische Bildung verweist auf Unterstützung aus Iran, Syrien und dem Libanon und darauf, dass die Hamas politische Opposition und Meinungsfreiheit unterdrückt (bpb: Wer ist die Hamas?, bpb: Hamas und Palästinensischer Islamischer Jihad).
Rechtliche Einstufung
In der Europäischen Union steht die Hamas seit 2001 auf der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, die an terroristischen Handlungen beteiligt sind. Grundlage sind der Gemeinsame Standpunkt 2001/931/GASP und die Verordnung (EG) 2580/2001, mit denen die EU die Resolution 1373 (2001) des UN-Sicherheitsrats umsetzt; die Listung bedeutet unter anderem das Einfrieren von Geldern und Vermögenswerten. Am 19. Januar 2024 schuf der Rat der EU wegen der Schwere der Angriffe vom 7. Oktober 2023 zusätzlich einen eigenen Sanktionsrahmen gegen alle, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihad unterstützen, ermöglichen oder erleichtern. Im Mai 2026 wurde dieser Rahmen auf Mitglieder des Politbüros der Hamas ausgeweitet (Rat der EU: Sanctions against terrorism).
In Deutschland verbot Bundesinnenministerin Nancy Faeser am 2. November 2023 die Betätigung der Hamas; am selben Tag wurde das Netzwerk "Samidoun" verboten und dessen deutsche Teilorganisation aufgelöst (Bundesamt für Verfassungsschutz, 2. November 2023).
Links
- Bundesamt für Verfassungsschutz: Verbote gegen HAMAS und "Samidoun"
- Rat der EU: Sanctions against terrorism
- bpb: Wer ist die Hamas?
- Hamas bei Wikipedia
Faktenfackel Bewertung
Die Hamas ist keine journalistische oder wissenschaftliche Quelle, sondern eine Konfliktpartei und eine in der EU als terroristisch gelistete Organisation. Alles, was sie veröffentlicht, ist Selbstdarstellung mit propagandistischem Zweck: Erfolgsmeldungen, Opferzahlen, Bekennerschreiben, Videos.
Einen begrenzten Beweiswert haben solche Veröffentlichungen dort, wo sich die Organisation selbst belastet oder Personen ausdrücklich sich selbst zurechnet. Wenn die Hamas jemanden in einem eigenen Video als Kämpfer oder Kommandeur ihres bewaffneten Arms vorstellt, hat sie kein erkennbares Interesse an einer falschen Zuordnung. Solches Material bleibt trotzdem eine Aussage der Organisation über sich selbst und ersetzt keine unabhängige Bestätigung, etwa durch Behördenangaben, Gerichtsdokumente oder eigenständige Recherche.
Ohne Beweiswert sind Zahlen und Sachdarstellungen der Hamas zu Ereignissen, die sie in einem günstigeren Licht erscheinen lassen. Solche Angaben dürfen nur mit klarer Zuschreibung wiedergegeben werden.
Fazit
Akteur, nicht Beleg. Eigenveröffentlichungen taugen als Nachweis für das, was die Organisation über sich selbst sagt, für nichts darüber hinaus.