Link Beschreibung
Pressemitteilung der AfD-Bundestagsfraktion vom 22. September 2026. Der saarländische AfD-Abgeordnete Boris Gamanov kommentiert darin die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, die er mit weiteren Abgeordneten seiner Fraktion gestellt hatte. Die Regierung gebe zu, dass für Syrer bei der Rückkehr "keine allgemeine Gefährdung mehr besteht", wolle aber "dennoch weiterhin unkontrolliert 'Flüchtlinge' aus Syrien aufnehmen". Sie wisse außerdem nicht, wer bereits in anderen EU-Staaten registriert gewesen sei. Gamanovs Schluss: "Deutschland hat seit 2014 hunderttausende Personen aufgenommen und weiß seither nicht, wer diese Personen sind und woher sie kommen." Auch eine Verfolgung von Jesiden oder Christen nehme die Bundesregierung nicht an. Die Fraktion fordert, alle vollziehbar ausreisepflichtigen Syrer ohne individuellen Schutzgrund zurückzuführen und keine weiteren Flüchtlinge aus Syrien aufzunehmen.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Als Fundstelle nennt und verlinkt die Mitteilung die Drucksache 21/7597. Das ist allerdings die Kleine Anfrage vom 17. August 2026 selbst, sie enthält nur die Fragen. Die Antworten stehen in der Drucksache 21/8007 vom 14. September 2026, die das Bundesinnenministerium im Namen der Bundesregierung übermittelt hat. Wer dem Link der Mitteilung folgt, findet die zitierten Sätze dort nicht.
Zwei Zitate gibt Gamanov korrekt wieder. Auf Frage 36, ob die Regierung "eine allgemeine Rückkehrgefährdung für syrische Staatsangehörige unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit" sehe, antwortet sie tatsächlich nur mit "Nein." Und zu Frage 1 schreibt sie, aus dem Ausländerzentralregister (AZR) lasse sich "nicht belastbar ermitteln, wie viele Personen ursprünglich ohne Erlaubnis" eingereist sind.
Aus diesem zweiten Satz folgert Gamanov, Deutschland wisse nicht, wer die Menschen seien und woher sie kämen. Das gibt die Antwort nicht her. Der Satz betrifft eine Zählgröße: Wie viele Menschen ursprünglich ohne Erlaubnis eingereist sind, lässt sich aus dem Register nicht zuverlässig auszählen. Über die Identität der dort Erfassten sagt er nichts. Im selben Absatz beschreibt die Regierung das AZR als Datenbank mit Informationen "über alle Ausländerinnen und Ausländer, die sich nicht nur vorübergehend (weniger als drei Monate) in Deutschland aufhalten". In der Antwort zu Frage 3 zählt sie auf, was bei jeder Neuanlage eines Datensatzes grundsätzlich gespeichert werden muss: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Geburtsort und Geburtsland. Das sind genau die Angaben dazu, wer jemand ist und woher er kommt. Wie verlässlich sie im Einzelfall sind, etwa bei Menschen ohne Papiere, wäre eine berechtigte Frage. Die Antwort behandelt sie nicht, und die Mitteilung stützt sich auch nicht darauf.
Ähnlich verhält es sich mit dem Satz, die Regierung habe "einräumen" müssen, dass sie "bei illegal Eingereisten nicht einmal entscheidende Hintergründe kennen würde". Die meisten der Fragen 2 bis 10 beziehen sich auf die Gruppe aus Frage 1 und wollen Jahresstatistiken seit 2014: Geburtsorte, angegebene Religionen, Häufungen bestimmter Geburtstage wie des 1. Januar, psychiatrische Behandlungen in Syrien. Überwiegend beantwortet die Regierung sie mit einem Verweis auf Frage 1. Weil sich diese Gruppe schon im Register nicht abgrenzen lässt, liefert die Regierung dazu keine Zahlen. Dass den Behörden die Hintergründe der einzelnen Menschen unbekannt seien, folgt daraus nicht.
Auch die Behauptung zu anderen EU-Staaten verkürzt. Die Regierung schreibt, im AZR werde nicht erfasst, in welchen Datenbanken anderer Mitgliedstaaten Personen "mit welchen Daten aus welchen Gründen erfasst werden". Das ist eine Aussage über ein einzelnes Register, nicht über den Kenntnisstand der Behörden. Für genau diese Frage gibt es die europäische Fingerabdruck-Datenbank Eurodac, die die Anfrage in ihrer eigenen Vorbemerkung als zentral nennt. Wie oft sie anschlägt, veröffentlicht die Bundesregierung regelmäßig. Laut ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken vom 16. September 2025 lag im ersten Halbjahr 2025 bei 5.408 von 8.831 syrischen Asylerstantragstellenden ab 14 Jahren ein Eurodac-Treffer vor, das sind 61,2 Prozent. In diesen Fällen wissen die Behörden also, dass jemand schon in einem anderen EU-Staat erfasst wurde.
Zur Lage in Syrien zitiert Gamanov die Antwort auf Frage 36 richtig, zieht dann aber einen weiteren Schluss. Die Regierung gestehe selbst ein, dass für Rückkehrer "keine allgemeine Gefahr mehr bestünde, ja nicht einmal für Christen oder Jesiden". Die Antwort sagt etwas Engeres. Zu Frage 38 heißt es: "Für das Herkunftsland Syrien liegt aktuell keine Gruppenverfolgung für einzelne Gruppen vor." Gruppenverfolgung ist ein Begriff aus dem Asylrecht. Er erlaubt, aus der Verfolgung anderer, die ein asylrelevantes Merkmal mit dem Antragsteller teilen, auf dessen eigene Gefahr zu schließen, wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 2018 festhielt. Liegt sie nicht vor, reicht die Zugehörigkeit zu einer Gruppe allein nicht für Schutz aus. Ausgeschlossen ist Verfolgung damit nicht. Die Antwort zu Frage 26 sagt das ausdrücklich: Eine "gezielte, systematische Gruppenverfolgung christlicher Personen" sei nicht anzunehmen, im Asylverfahren werde aber im Einzelfall entschieden, und dabei werde "auch die angegebene Religionszugehörigkeit des Antragstellenden berücksichtigt". In der gemeinsamen Antwort zu den Fragen 24, 25, 27, 31 und 32 schreibt die Regierung zudem, die Lage bleibe "volatil", und: "Eine Bedrohung für religiöse Minderheiten in Syrien geht vor allem von terroristischen Gruppierungen wie dem sogenannten Islamischen Staat (IS) aus." Diese Sätze lässt die Mitteilung weg.
Der Vorwurf, die Regierung wolle "weiterhin unkontrolliert" Flüchtlinge aus Syrien aufnehmen, findet sich in der Antwort nicht. Von der Aufnahme neuer Schutzsuchender ist in der Drucksache an keiner Stelle die Rede. Die Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zeichnen ein anderes Bild. Laut der Statistik "Das Bundesamt in Zahlen 2025" stellten syrische Staatsangehörige 2025 23.256 Asylerstanträge, 69,7 Prozent weniger als im Vorjahr. Von 25.293 Entscheidungen über Asylanträge von Syrern endeten 532 mit einem Schutzstatus oder einem Abschiebungsverbot. 9.571 Anträge wurden abgelehnt, 15.190 formell erledigt, etwa weil nach dem Dublin-Verfahren ein anderer EU-Staat zuständig war oder der Antrag zurückgenommen wurde.
Fazit
Die Mitteilung ist irreführend. Richtig wiedergegeben ist, dass die Bundesregierung keine allgemeine Rückkehrgefährdung für Syrer sieht und dass sich aus dem Ausländerzentralregister nicht belastbar auszählen lässt, wie viele Menschen ohne Erlaubnis eingereist sind. Daraus macht Gamanov die Behauptung, Deutschland wisse nicht, wer seit 2014 gekommen ist und woher. Die Antwort selbst beschreibt etwas anderes: Das Register speichert grundsätzlich zu jeder erfassten Person Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Herkunft. Und über Eurodac erkennen die Behörden laut einer früheren Regierungsantwort bei der Mehrheit der syrischen Antragsteller ab 14 Jahren, dass sie schon anderswo in der EU erfasst wurden. Aus der Feststellung, es gebe keine Gruppenverfolgung, macht die Mitteilung, nicht einmal Christen oder Jesiden drohe eine Gefahr, obwohl die Regierung eine Bedrohung religiöser Minderheiten durch den IS nennt und die Religion im Einzelfall prüft. Für den Vorwurf, die Regierung nehme "unkontrolliert" Flüchtlinge aus Syrien auf, bietet die Antwort keine Grundlage.
